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Wählbarkeitsbescheinigung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).

Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

Adresse

Stadt Salzgitter - Statistik
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter


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