Frühe Hilfen - Hilfe auch schon vor der Geburt
Geburtshilfe in Krankenhäusern
Amtliche Registrierung
Die erste amtliche Registrierung des Neugeborenen erfolgt im Standesamt. Das Krankenhaus meldet die Geburt innerhalb einer Woche hier an.
Bei einer Hausgeburt übernimmt dies die Hebamme oder die Eltern selbst. Nach einigen Tagen können Sie dann die gebührenpflichtigen Geburtsurkunden und weitere gebührenfreie Bescheinigungen für die verschiedenen Anträge (Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftshilfe) abholen.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann die Vaterschaftsanerkennung im Standesamt kostenfrei beurkundet werden. Dies ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Ob es nun ein ganz ausgefallener Name sein soll oder nur die Schreibweise unklar ist - auf der Suche nach dem richtigen Vornamen für Ihr Kind ist Ihnen das Standesamt gern behilflich, denn die Auswahl aus rund 60.000 Vornamen fällt manchmal schwer.
Ort
Standesamt
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Mo: 08:30 - 12:00
Di: 08:30 - 12:00
Mi: 08:30 - 12:00
Do: 14:00 - 18:00
Fr: 08:30 - 12:00