Wer nimmt Corona-Impfungen vor?
- Ärzte/innen: Corona-Impfungen (Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen) werden durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte oder Betriebsärztinnen und Betriebsärzte vorgenommen
- Städtisches Impfzentrum (Lebenstedt) und Impfbus
- einzelne Apotheken
Aktuelle Information zum Impfbus
Der Impfbus ist vom 23. bis 27. Mai wegen Werkstattterminen nicht im Einsatz. Der Impfbus ist wieder ab Dienstag, 31. Mai unterwegs. Fahrpläne unten unter dem Reiter "Wie erhalte ich einen Impftermin?"
Aktuell:
Wie erhalte ich einen Impftermin? (Ärzte/innen, Impfzentrum, Impfbus)
- Impfungen bei Ärzten/innen: Wenden Sie sich für einen Impftermin an Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder Ihre/n Betriebsärztin/-arzt.
- städtisches Impfzentrum (Lebenstedt) und Impfbus (Infos siehe unten)
(Hinweis: Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter ab Jahren eine COVID-19-Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vollendeten Grundimmunisierung.)
Aufgrund der aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Corona-Schutzimpfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren, bietet die Stadt Salzgitter im Impfzentrum an der Hans-Birnbaum-Straße ab 1. Juni wöchentlich jeden Mittwoch, in der Zeit von 12 bis 17.30 Uhr, wieder Impftermine für Kinder an.
Angebote der Stadt Salzgitter
Mit dem Impfzentrum „Hans-Birnbaum-Straße“ und mit dem Impfbus
gibt es erweiterte Möglichkeiten, eine Covid-19-Schutzimpfung (Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen) zu erhalten. (Weitere Informationen im Einzelnen dazu: siehe unten unter diesem Klappreiter!)
Allgemeine Infos zu den Impfangeboten:
- Die Impfungen werden nach Verfügbarkeit mit den Impfstoffen der Firmen Biontech und Moderna durchgeführt, es besteht ausdrücklich keine Wahlmöglichkeit! Mitzubringen sind ein personenbezogenes Ausweisdokument und (wenn vorhanden) der Impfausweis.
- Kinder und Jugendliche ab 5 Jahren (in Begleitung eines Erziehungsberechtigten) sind ebenso eingeladen wie Erwachsene.
Hinweis für Terminabsagen:
Bürgerinnen und Bürger, die den über das Landesportal gebuchten Termin nicht mehr benötigen, werden gebeten, diesen über die kostenlose Hotline des Landes unter der Rufnummer 0800 9988665 abzusagen. Damit können diese Termin zeitnah an andere Interessentinnen und Interessenten vergeben werden.
Informationen zum Impfzentrum „Hans-Birnbaum-Straße“:
Das Impfzentrum (Hans-Birnbaum-Straße 30-32, 38229 Salzgitter-Lebenstedt) hat geöffnet.
Vor Ort werden zu folgenden Öffnungszeiten Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen angeboten:
Hinweis: Am Impfzentrum stehen ausreichend Parkplätze für Kundinnen und Kunden zur Verfügung.
Eine direkte Busverbindung besteht nicht mehr.
Aufgrund der aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Corona-Schutzimpfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren, bietet die Stadt Salzgitter im Impfzentrum an der Hans-Birnbaum-Straße ab 1. Juni wöchentlich jeden Mittwoch, in der Zeit von 12 bis 17.30 Uhr, wieder Impftermine für Kinder an.
Online-Terminvergabe fürs Impfen im Impfzentrum
Termine für das Impfzentrum Salzgitter können auch online gebucht werden.
Eine Terminbuchung für das Impfzentrum Salzgitter ist unter www.impfportal-niedersachsen.de/ (Öffnet in einem neuen Tab) oder telefonisch über die Impfhotline des Landes unter 0800 / 9988665 möglich. Termine können immer montags bis freitags für den Zeitraum von 8 bis 14 Uhr gebucht werden.
Impfen ohne Termin
Aufgrund vorhandener Kapazitäten können aktuell Bürgerinnen und Bürger ganztägig auch ohne Termin zum Impfzentrum kommen.
Hinweis für Terminabsagen:
Bürgerinnen und Bürger, die den über das Landesportal gebuchten Termin nicht mehr benötigen, werden gebeten, diesen über die kostenlose Hotline des Landes unter der Rufnummer 0800 9988665 abzusagen. Damit können diese Termin zeitnah an andere Interessentinnen und Interessenten vergeben werden.
Impfbus
Um auch in anderen Stadtteilen ein einfaches, schnell erreichbares Impfangebot sicherzustellen, verkehrt ein Impfbus nach dem unten aufgeführten Fahrplan. Der Fahrplan für die folgenden Wochen wird jeweils zeitnah bekanntgegeben. Vor Ort können sich Bürgerinnen und Bürger zu den angegebenen Zeiten und ohne Termin gegen Covid-19 impfen lassen. Auch dort werden sowohl Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Der Impfbus wird von einem „Mobilen Impfteam“ betrieben.
Beim Impfbus handelt es sich um einen für den Einsatz als Impfbus umgebauten ehemaligen Linienbus.
Was ist beim Besuch des Impfbusses zu beachten:
- Mitzubringen sind ein personenbezogenes Ausweisdokument und (wenn vorhanden) der Impfausweis.
- Die Impfungen werden nach Verfügbarkeit mit den Impfstoffen der Firmen Biontech und Moderna durchgeführt, es besteht
ausdrücklich keine Wahlmöglichkeit! - Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren (in Begleitung eines Erziehungsberechtigten) sind ebenso eingeladen wie Erwachsene.
- Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren können im Impfbus leider nicht geimpft werden.
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Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter ab 12 Jahren eine COVID-19-Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vollendeten Grundimmunisierung.
Auf Grund des höheren Risikos für einen schweren Verlauf von COVID-19 sollen ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen bevorzugt berücksichtigt werden.
Aktuelle Information zum Impfbus
Der Impfbus ist vom 23. bis 27. Mai wegen Werkstattterminen nicht im Einsatz. Der Impfbus ist wieder ab Dienstag, 31. Mai unterwegs (siehe Fahrpläne unten)
Wer darf sich impfen lassen?
In Niedersachsen ist die Impf-Priorisierung aufgehoben. Das heißt alle Bürgerinnen und Bürger ab 5 Jahre können sich bei ihrer Ärztin/bei ihrem Arzt impfen lassen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die COVID-19-Impfung
- für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen
- für Kinder, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können (z. B. Hochbetagte sowie Menschen, deren Immunsystem geschwächt ist).
- aber auch für 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen COVID-19 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten besteht.
Es wird von der STIKO empfohlen die Impfung der 5- bis 11-Jährigen mit 2 Impfstoffdosen des Biontech/Pfizer-mRNA-Impfstoffs Comirnaty (10µg) im Abstand von 3 bis 6 Wochen durchzuführen.
Schon vor einiger Zeit hatte die STIKO für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren eine Impf-Empfehlung ausgesprochen.
Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter ab 18 Jahren eine COVID-19-Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vollendeten Grundimmunisierung.
Auf Grund des höheren Risikos für einen schweren Verlauf von COVID-19 sollen ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen bevorzugt berücksichtigt werden.
Zusätzlich sollen Personen ab 12 Jahren und 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankung, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, im Rahmen der Grundimmunisierung eine einmalige Impfung in einem Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion bekommen.
Durch die Verkürzung des Impfabstands soll der Schutz vor schweren Erkrankungen durch Infektionen mit der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung verbessert und die Transmission der sich ausbreitenden Omikron-Variante vermindert werden.
Wer kann eine Auffrischungsimpfungen erhalten?
Empfehlungen der Stiko:
1. Auffrischungsimpfung
Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter ab 12 Jahren eine COVID-19-Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vollendeten Grundimmunisierung.
(Achtung: Es gibt in Sachen Auffrischungsimpfung eine Regelung für Personen, die bei ihrer ersten Corona-Impfung den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben. Näheres erfahren Sie unter dem Reiter "Reglungen Auffrischungsimpfung bei Erstimpfung mit Impfstoff v. Johnson & Johnson")
Auf Grund des höheren Risikos für einen schweren Verlauf von COVID-19 sollen ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen bevorzugt berücksichtigt werden.
Zusätzlich sollen Personen ab 12 Jahren und 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankung, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, im Rahmen der Grundimmunisierung eine einmalige Impfung in einem Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion bekommen.
Durch die Verkürzung des Impfabstands soll der Schutz vor schweren Erkrankungen durch Infektionen mit der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung verbessert und die Transmission der sich ausbreitenden Omikron-Variante vermindert werden.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren die COVID-19-Auffrischimpfung.
Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, so die Stiko, soll für die Auffrischimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet werden.
2. Auffrischungsimpfung
Das städtische Impfzentrum Salzgitter-Lebenstedt, die Impfstation Salzgitter-Bad sowie der Impfbus setzen ab sofort die Impfempfehlung der Stiko zur 2. Auffrischungsimpfung um. Diese lautet:
Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt). Die 2. Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Mit dem Impfzentrum „Hans-Birnbaum-Straße“ und
mit dem Impfbus,
gibt es erweiterte Möglichkeiten, eine Covid-19-Schutzimpfung (Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen) zu erhalten.
Allgemeine Infos zu den Impfangeboten:
Die Impfungen werden nach Verfügbarkeit mit den Impfstoffen der Firmen Biontech und Moderna durchgeführt, es besteht ausdrücklich keine Wahlmöglichkeit!. Mitzubringen sind ein personenbezogenes Ausweisdokument und (wenn vorhanden) der Impfausweis.
Eine Auffrischungsimpfung ist aufgrund der begrenzten Kapazitäten frühestens 3 Monate nach der Zweitimpfung möglich. Wer den Impfstoff Johnson & Johnson erhalten hat, kann bereits 4 Wochen nach der Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten. Bürgerinnen und Bürger deren letzte Impfung kürzer zurückliegt, können leider noch nicht geimpft werden.
Informationen zum Impfzentrum „Hans-Birnbaum-Straße“:
Termine für das Impfzentrum Salzgitter können online gebucht werden. Öffnungszeiten sind am Mittwoch auf 8-18 Uhr ausgeweitet.
Aufgrund der hohen Nachfrage und um für Kundinnen und Kunden die Wartezeiten zu reduzieren, ist eine Terminbuchung für das Impfzentrum Salzgitter unter www.impfportal-niedersachsen.de/ o (Öffnet in einem neuen Tab)der telefonisch über die Impfhotline des Landes unter 0800 / 9988665 möglich. Termine können immer montags bis freitags für den Zeitraum von 8 bis 14 Uhr gebucht werden.
Ab 14 Uhr können auch weiterhin Bürgerinnen und Bürger ohne Termin zum Impfzentrum kommen. Um auch Berufstätigen eine einfache Möglichkeit zum Impfen anbieten zu können, wurden die Öffnungszeiten am Mittwoch auf 8 bis 18 Uhr erweitert. Hier dazu eine Übersicht:
Seit 28. März geschlossen: Impfstation in Salzgitter-Bad
Informationen zum Impfbus:
Um auch in anderen Stadtteilen ein einfaches, schnell erreichbares Impfangebot sicherzustellen, verkehrt ein Impfbus nach dem unten aufgeführten Fahrplan. Der Fahrplan für die folgenden Wochen wird jeweils zeitnah bekanntgegeben.
Vor Ort können sich Bürgerinnen und Bürger zu den angegebenen Zeiten und ohne Termin gegen Covid-19 impfen lassen. Auch dort werden sowohl Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Der Impfbus wird von einem „Mobilen Impfteam“ betrieben.
Beim Impfbus handelt es sich um einen für den Einsatz als Impfbus umgebauten ehemaligen Linienbus.
Wie erhalte ich den Impfstoff von Novavax?
Die STIKO empfiehlt zur Grundimmunisierung gegen Covid-19 den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax für Personen ab 18 Jahre mit zwei Impfdosen im Abstand von mindestens drei Wochen.
Niedersächsische Bürgerinnen und Bürger, die bisher noch keine Impfung gegen COVID-19 erhalten haben, können sich bei der Impfhotline des Landes Niedersachsen auf die zentrale Warteliste für eine priorisierte Impfung mit dem Impfstoff von Novavax setzen lassen (Telefonnummer: 0800/9988665). Sie können sich aber auch ohne vorherige Terminvereinbarung impfen lassen.
Die Impftermine
Das Impfzentrum Salzgitter verimpft wöchentlich an folgenden Tagen Nuvaxovid:
Mittwoch in der Zeit von 11:00 - 17:00 Uhr mit und ohne Termin
Freitag in der Zeit von 09:00 - 15:00 Uhr mit und ohne Termin
Wenn Sie sich für einen Termin angemeldet haben:
Sie erhalten automatisch nach der Anmeldung in den folgenden Tagen per SMS einen Impftermin im Impfzentrum auf das Mobiltelefon. Falls dieser Termin nicht wahrgenommen werden kann, wird gebeten sich unter der Rufnummer 0800/9988665 zu melden und einen neuen Termin zu vereinbaren.
Bevorzugt bei der Impfung mit Novavax werden Personen, die ab 15. März nach dem Infektionsschutzgesetz §20a der Impfpflicht unterliegen.
Was beinhaltet §20a des Infektionsschutzgesetzes?
Es handelt sich hierbei um die "Einrichtungsbezogene Impfpflicht".
Laut Erlass des niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministeriums soll der Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax vorrangig für Personengruppen verwendet werden, die unter diese Impfpflicht fallen, die ab dem 15. März greift.
Davon betroffen sind Personen, die in folgenden Bereichen beschäftigt sind:
- Krankenhäusern,
- Arztpraxen,
- Zahnarztpraxen
- oder vergleichbaren Einrichtungen
- sowie Unternehmen, in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung
- älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
- oder ambulanten Pflegediensten
Ich bin von der Impfpflicht betroffen, was muss ich jetzt tun?
Wenn Sie zu der Personengruppe gehören, die von der Einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz) betroffen sind, müssen Sie folgendes beachten:
Das Wichtigste in Kürze:
- Meldungen sind ab dem 16.03.2022 vorzunehmen.
- Für die Meldung verantwortlich sind die Einrichtungsleitungen.
- Eine Liste der Einrichtungen, die unter den § 20a IfSG fallen finden Sie hierPDF-Datei207,14 kB einfügen
- Zu melden sind ausschließlich diejenigen impfpflichtigen Personen, die einen entsprechenden Immunitätsnachweis nicht erbringen können.
(Nachweis einer Doppel-Impfung, Nachweis einer Genesung oder Nachweis einer ärztlichen Kontra-Indikation gegen die Impfung) - Der notwendige Impfschutz gilt als erfüllt, wenn zwei Impfungen gegen SARS-CoV-2 nachgewiesen werden können.
- Eine Auffrischungsimpfung ist nicht Teil der Impfpflicht.
- Unter die Impfpflicht fallen alle Tätigen, die nicht nur vorübergehend in der Einrichtung anwesend sind. Somit sind auch Praktikanten, sog. Stunden-Kräfte und Mitarbeiter/innen von Fremdfirmen (z.B. Reinigungskräfte). Eine ausführliche Liste finden Sie hierPDF-Datei206,85 kB.
- Einrichtungsleitungen, die der Meldung nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
- Gesetzlich vorgeben ist die Meldung folgender Daten:
- Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes
- und, falls abweichend, Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes der betroffenen Personen
- und soweit vorliegend Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bitte geben Sie auch an, ob die impfpflichtige Person in mittelbarem oder unmittelbarem Patientenkontakt steht.
Wenn die Einrichtungs- beziehungsweise Unternehmensleitung ihrer Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt nachgekommen ist, bezieht sich das weitere Verwaltungsverfahren hauptsächlich auf die gemeldete Person. Gem. § 13 Abs. 2 S. 1 VwVfG sind jedoch die Einrichtungs- und Unternehmensleitungen durch das Gesundheitsamt als notwendige Verfahrensbeteiligte zum Verfahren hinzuzuziehen.
Das Meldeportal des Landes Niedersachsen, ist seit 16.03.2022 freigeschaltet.
Sie gelangen hier zum Meldeportal: (Öffnet in einem neuen Tab)
Regelungen Auffrischungsimpfung bei Erstimpfung mit Impfstoff v. Johnson & Johnson
Zweite Impfung nach Impfung mit Impfstoff Johnson & Johnson gilt nicht mehr als Auffrischung
Der Bund hat die Regeln für Personen, die mit Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden geändert. Konkret heißt das, dass die zweite Impfung nicht mehr als Auffrischungsimpfung gilt.
Nach den neuen Maßgaben gelten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, nicht mehr als vollständig geimpft.
Allen Betroffenen wird zur Vervollständigung der Grundimmunisierung dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech, Moderna) vier Wochen nach der Impfung mit Janssen empfohlen.
Erst die dritte Impfung gilt als Auffrischungsimpfung
Somit ist nun auch beim Impfstoff von Johnson&Johnson erst die dritte Impfung eine sogenannte Auffrischungsimpfung.
Diese Regelung des Bundes bedeutet, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson&Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ betrachtet werden und nicht mehr von der Testpflicht im Rahmen der 2G+-Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung befreit sind.
Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, werden gebeten, sich drei Monate später um eine Auffrischungsimpfung zu bemühen, um den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion, insbesondere aber einem schweren COVID-Verlauf zu erhalten.
Bis zum Erhalt der dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G+.
Wo Auffrischungsimpfungen und Zweitimpfungen in Salzgitter möglich sind, erfahren Sie unter den oben stehenden Reitern:
"Wer kann eine Auffrischungsimpfungen erhalten?"
und "Wie erhalte ich einen Impftermin? (Ärzte/innen, Impfzentrum, Impfstation SZ-Bad, Impfbus)"
Ich bin von der Corona-Virus-Erkrankung genesen, was muss ich bei der Impfung beachten?
Das Robert-Koch-Institut hat für Personen, die an dem Corona-Virus erkrankt waren und wieder gesund ist, seine Richtlinien geändert und den Status auf drei Monate verkürzt.
Was heißt das?
Bis zu drei Monate nach einer überstandenen Infektion gelten Personen rechtlich als genesen und sind geimpften Menschen gleichgestellt.
Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion muss dabei durch einen direkten Erreger-Testnachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion erfolgen.
Der positive PCR-Test muss mindestens 28 Tage und darf maximal 90 Tage zurückliegen.
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Was heißt das für eine mögliche Impfung?
Genesene haben eine gewisse Immunität erworben, benötigen aber noch eine Impfung, um eine vollständige Immunität zu erreichen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen mit gesicherter SARS-CoV-2-Infektion eine Impfstoffdosis im Abstand von mindestens drei Monaten zur Infektion.
Die Gabe der Impfstoffdosis ist bereits ab 4 Wochen nach dem Ende der COVID-19-Symptome möglich, wenn zum Beispiel eine Exposition gegenüber neu aufgetretenen Virusvarianten anzunehmen ist, gegen die eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion alleine keinen längerfristigen Schutz vermittelt.
Menschen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und einmalig mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft wurden, haben eine Grundimmunisierung.
Auffrischungsimpfung
Zur Aufrechterhaltung des Schutzes sollte jeweils eine Auffrischimpfung im Abstand von mindestens 3 Monaten zur vorangegangenen Impfstoffdosis erfolgen.
Kriterien für den Genesenen-Nachweis
- Der Nachweis muss durch einen PCR-Test erfolgen
- Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
- Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen
Kann ich mich von der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt meines Arbeitgebers/meiner Arbeitgeberin impfen lassen?
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen impfen.
Fragen Sie Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber, ob ein entsprechendes Angebot in Ihrem Unternehmen besteht.
Kann man sich gleichzeitig gegen Covid-19 und Grippe impfen lassen?
Ja, das ist möglich. Die Ständige Impf-Kommission (STIKO) hat mit Beginn der Grippesaison dazu eine Empfehlung ausgesprochen. Die Covid-19-Impfung und die Grippeimpfung können in einem Termin erfolgen. Es muss kein Impfabstand eingehalten werden. Allerdings sollten die beiden Impfungen nicht in denselben Oberarm verabreicht werden.
Aber: Die STIKO weist zusätzlich darauf hin, dass bei gleichzeitigen Impfungen Nebenwirkungen häufiger auftreten können, als bei der getrennten Gabe.
Information zum Digitalen Impfausweis
Vorweg: Der alte Impfausweis aus Papier behält seine Gültigkeit, trotz Einführung des digitalen Impfausweises.
Die Erstellung des Zertifikats für den digitalen Impfpass für Personen, deren Zweitimpfung im Impfzentrum Salzgitter in der Vergangenheit erfolgt ist oder die beim Haus-/Betriebsarzt geimpft wurden, erfolgt nicht durch das Impfzentrum.
Wie bekomme ich den digitalen Impfnachweis, wenn ich bereits geimpft bin?
Der QR-Code für den digitalen Impfpass kann ab sofort auch nachträglich über das Impfportal oder die Hotline des Landes Niedersachsen abgerufen werden.
Über das offizielle Impfportal des Landes Niedersachsen (Öffnet in einem neuen Tab) kann jede Person, die in einem Impfzentrum oder durch ein mobiles Team geimpft worden ist, ihr persönliches digitales Impfzertifikat herunterladen. Alternativ kann das digitale Impfzertifikat auch über die Hotline des Landes unter 0800 / 99 88 66 5 abgefragt und postalisch zugesandt werden.
Personen, die nicht in einem niedersächsischen Impfzentrum geimpft worden sind, wenden sich bitte an eine Apotheke oder an die Arztpraxis, in der die Impfung stattgefunden hat.
Demgegenüber können sich alle Menschen, die in den Impfzentren geimpft worden sind, ihr Impfzertifikat auch in einer Apotheke ausstellen lassen.
Was ist der digitale Impfnachweis?
Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der "CovPass-App" oder in der "Corona-Warn-App" – digital speichern.
Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?
Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis oder in einem Impfzentrum, in der/dem man sich zweimal impfen lassen hat, generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer/innen auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der "CovPass-App" oder der "Corona-Warn-App" auf ihrem Smartphone einscannen und nutzen können. Die App speichert die Impfbescheinigung nur lokal auf dem Smartphone.
Wo bekomme ich die entsprechenden Apps?
Bürgerinnen und Bürger können in den bekannten Appstores die "CovPass-App" herunterladen, um ihre vom Impfzentrum, von der Ärztin/dem Arzt erstellten Impfzertifikate (QR-Codes) einzuscannen.
So können Sie bei Bedarf ihren vollständigen Impfschutz per QR-Code in der App vorzeigen. Zugleich erfolgt ein Update der "Corona-Warn-App", die ebenfalls die Möglichkeit des Einscannens und Verwaltens der digitalen Impfzertifikate (QR-Codes) bietet.
Bitte denken Sie daran: Sie sollten die ausgehändigten QR-Codes in Papierform unbedingt aufbewahren, um sie bei Bedarf erneut einscannen zu können (zum Beispiel bei einem Handywechsel).
Weitere Informationen:
Wie erhalte ich einen Termin für die Zweitimpfung?
Die Termineinladung für die 2. Impfung erfolgt automatisch in Abhängigkeit des Ersttermins.
Bitte bringen Sie zum zweiten Impftermin bei Ihrer Ärztin, bei Ihrem Arzt wieder alle Unterlagen mit, die Sie auch zur Erst-Impfung mitgebracht haben (Impfpass, Medikamentenplan (wenn vorhanden), Personalausweis, Einladungsschreiben zum Impfen)
In welchen Fällen wird von einer Impfung abgeraten?
Von einer Impfung abgeraten wird bei
- Kindern unter 12 Jahren, für die aktuell kein Impfstoff zugelassen ist, dürfen nicht geimpft werden.
- Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber (38,5°C oder höher) leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben.
- Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben. Wer nach der 1. Impfung eine allergische Sofortreaktion (Anaphylaxie) hatte, sollte die 2. Impfung nicht erhalten.
Weitere Informationen
- Hinweise zur Corona-Schutzimpfung finden Sie auf dem Internetportal des Landes Niedersachsen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Übersetzt und sortiert in 23 Sprachen: Informationen und Links zum Corona-Virus allgemein, aber auch zum Impfen. Auf der Internetseite der Bundes-Integrationsbeauftragten (Öffnet in einem neuen Tab)