Allgemeines
Das Land Niedersachsen hat eine neue Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen, die am 13. Februar in Kraft getreten ist. Sie gilt für alle Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen und die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Was muss ich bei meiner Ein-/Rückreise aus einem ausländischen Risikogebieten beachten?
Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland wurde neben der bestehenden Quarantänepflicht zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt (Zwei-Test-Strategie).
Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor der Einreise, unmittelbar während der Einreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise, nachgekommen werden.
Das Testergebnis muss innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dem Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass bei Einreisenden aus einem Virus-Varianten-Gebiet ohne negativem Coronatest keine Einreise in die Bundesrepublik gestattet ist und eine Anmeldung über die "Digitale Einreise Anmeldung" (Link siehe unten) bereits vor Abreise durchgeführt worden sein muss!
(Dies ist ein Zusatz zu den bisher geltenden unten genannten Regeln!)
Außerdem
Ein- und Rückreisende nach Niedersachsen aus Risikogebieten im Ausland müssen sich
- nach ihrer Einreise grundsätzlich unverzüglich in 14-tägige häusliche Absonderung begeben. Ausnahmen sind in der Landes-Quarantäne-Verordnung ab § 1 ab Absatz 5 nachzulesen und gegebenenfalls selbstständig beim Gesundheitsamt anzuzeigen.
- unverzüglich nach der Einreise beim Gesundheitsamt melden. Dies ist über eine digitale Einreiseanmeldung unter der Internetadresse www.einreiseanmeldung.de möglich.
Das Absonderungs-Erfordernis gilt auch für Menschen, die aus einem Risikogebiet über ein anderes (Bundes-)Land nach Niedersachsen einreisen.
Sollten sich innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise Krankheitssymptome entwickeln, ist das Gesundheitsamt gesondert hierüber zu informieren.
Häusliche Absonderung bedeutet, dass die eigene Wohnung/Haus direkt nach der Einreise aufzusuchen ist. Es ist nicht gestattet, Besuch zu empfangen oder selbst die Wohnung/das Haus zu verlassen (zum Beispiel zum Spaziergang oder zum Einkaufen). Der Kontakt zu weiteren Haushaltsmitgliedern ist zu vermeiden. Arztbesuche sind auch während der Absonderung möglich. Wenden Sie sich bitte unbedingt vorher telefonisch an die Ärztin/den Arzt und weisen sie/ihn auf die häusliche Absonderung hin.
Verkürzung der Absonderungszeit
Die Absonderungszeit kann durch einen negativen PCR-Test verkürzt werden. Wenn der Test nicht bereits vor oder bei Einreise durchgeführt wurde, kann er frühestens am 5. Tag nach der Einreise durchgeführt werden.
(Das gilt nicht für: Einreisende aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten. Sie können ihren Quarantänezeitraum nicht verkürzen.)
Um sich testen zu lassen, füllen Sie bitte das angefügte Meldeformular aus und senden dieses per E-Mail an das Gesundheitsamt. Dieses setzt sich dann bezüglich eines Abstrich Termins mit Ihnen in Verbindung.
Bis das negative Testergebnis vorliegt, müssen Sie weiter in häuslicher Absonderung bleiben.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des derzeit enorm hohen Arbeitsaufkommens zu Wartezeiten kommen kann.
Kosten der Testung:
Bitte beachten Sie, dass Reiserückkehrer/innen seit dem 16.12.2020 keinen Anspruch mehr auf einen kostenfreien Corona-Test haben. Die Kosten hierfür sind von der Testperson privat zu übernehmen.
Was muss ich bei meiner Ein-/Rückreise aus einem inländischen Risikogebieten beachten?
Touristische Übernachtungen innerhalb von Deutschland sind zurzeit vielfach aufgrund von Landesverordnungen untersagt. Auch private Besuche oder tagestouristische Ausflüge sollten unterbleiben.
Reisende, die aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands nach Hause zurückgekehrt sind, sind von der Meldepflicht und der Pflicht zur häuslichen Absonderung nicht betroffen.
Für sie gilt jedoch beim Auftreten von Krankheitssymptomen der Hinweis: Wenden Sie sich bitte unbedingt telefonisch an die Rufnummer 116 117 oder an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt. Diese/r wird dann entscheiden, ob der Verdacht einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht und dann gegebenenfalls einen Test veranlassen.
Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie über die Corona-Hotline der Stadt Salzgitter
Kontakt
Formular für Reiserückkehrer/innen aus Risikogebieten
Bitte beachten Sie, dass für jede Person ein eigenes Meldeformular ausgefüllt werden muss.