Silvesterfeuerwerk zwei Tage erlaubt: Entsorgung der Feuerwerkskörper
Der Fachdienst Bürgerservice und Ordnung der Stadt Salzgitter weist darauf hin, dass von Silvester, 31. Dezember, bis Neujahr, 1. Januar, volljährigen Personen das Abbrennen von Silvesterraketen, Knallern und Böllern (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2; erkennbar an „F2“) erlaubt ist.