Sie erscheinen auf dem Stimmzettel nach Informationen der Niedersächsischen Landeswahlleitung in folgender Reihenfolge:
Lfd.Nr. – Kurzbezeichnung - Name der Partei/politischen Vereinigung
- CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen
- SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- GRÜNE – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- FDP – Freie Demokratische Partei
- DIE LINKE – DIE LINKE
- Tierschutzpartei – PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
- PIRATEN – Piratenpartei Deutschland
- REP – DIE REPUBLIKANER
- FAMILIE – Familien-Partei Deutschlands
- FREIE WÄHLER – FREIE WÄHLER
- PBC – Partei Bibeltreuer Christen
- Volksabstimmung – Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung – Politik für die Menschen
- ÖDP – Ökologisch-Demokratische Partei
- AUF – AUF - Partei für Arbeit, Umwelt und Familie, Christen für Deutschland
- CM – CHRISTLICHE MITTE - Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten
- DKP – Deutsche Kommunistische Partei
- BP – Bayernpartei
- PSG – Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale
- BüSo – Bürgerrechtsbewegung Solidarität
- AfD – Alternative für Deutschland
- PRO NRW – Bürgerbewegung PRO NRW
- MLPD – Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
- NPD – Nationaldemokratische Partei Deutschlands
- Die PARTEI – Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
Nach der Europawahl werden insgesamt 751 Sitze vergeben, davon 96 an Abgeordnete aus Deutschland.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Drei-Prozent-Sperrklausel gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien verstoße. Nach diesem Urteil dürfte es nach Auskunft der Landeswahlleitung vermutlich für eine Partei oder sonstige politische Vereinigung ausreichend sein, wenn diese etwa 1 % der gültigen Stimmen auf sich vereinen kann, um einen Sitz im Europäischen Parlament zu erlangen.
Wahlberechtigt zur Wahl von Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Parlament sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet wohnen oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahlbeteiligung ist bei der Europawahl seit der ersten Wahl im Jahr 1979 in Deutschland kontinuierlich rückläufig. Kamen da noch 65,7 Prozent der Wahlberechtigten an die Wahlurne, waren es bei der letzten Wahl im Jahr 2009 nur noch 43,3 Prozent.