Der Plan, die Begründung zum Bebauungsplan sowie die Zusammenfassende Erklärung werden dauernd zur Einsichtnahme im Fachgebiet Stadtplanung im Rathaus in Lebenstedt bereitgehalten.
Sie können zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr.
Bebauungsplan ist rechtsverbindlich
Der Bebauungsplan Leb 159 für Lebenstedt „Altes Dorf“ ist mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter am 18. Mai rechtsverbindlich geworden.