Dies hat der Rat der Stadt Salzgitter in seiner letzten Sitzung am 24. August vor der Kommunalwahl am 11. September auf der Grundlage des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes entschieden.
Ein wichtiger Punkt diesbezüglich ist der Betrieb einer weiteren Rettungswache für den Krankentransport durch externe Träger. Ein Gutachten schlägt diesbezüglich eine zentrale Rettungswache für den Krankentransport im Stadtgebiet Salzgitter vor.
Durch die hohen Bedarfsanpassungen ist eine Unterbringung des gesamten neuen notwendigen Personals und der Fahrzeuge auf einer der beiden Feuerwachen nicht mehr möglich.
Die notwendige Rettungswache wird im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung nun mit ausgeschrieben. Sie dient dabei ausschließlich der Unterbringung des Krankentransportes.
Die wesentliche Vorhaltung ist im Bereich Gebhardshagen vorgesehen, um auch eine zeitgerechte Abdeckung der vertraglich mit zuversorgenden Samtgemeinde Baddeckenstedt zu gewährleisten und Anfahrwege in das gesamte Versorgungsgebiet so gering wie möglich zu halten.
Es könnte durch das Ergebnis der EU-Ausschreibung auch als wirtschaftlich betrachtet werden, eine weitere zweite Rettungswache für den Krankentransport in den Ortschaften Bad oder Lebenstedt für einen Teil der Fahrzeuge zu betreiben. Die Standorte werden mit der Stadt Salzgitter und den Kostenträgern im Rettungsdienst nach erfolgter Ausschreibung abgestimmt.
Weitere Beratungsthemen in der Ratssitzung waren unter anderem der Einsatz Jugendlicher im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), ein Konzept für ein Sozialticket sowie die Jahresabschlüsse 2015 der Eigenbetriebe Grundstücksentwicklung und Gebäudemanagement. Verabschiedet wurde ebenso eine Satzung über die Förderung von Kindern bei Angeboten der Kindertagespflege.
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