Nach § 27 der geltenden Landesverordnung haben diese sich unmittelbar nach ihrer Rückkehr nach Hause beim Gesundheitsamt in Salzgitter-Bad zu melden (auch online) und sich in häusliche Absonderung zu begeben. Leider hat der erste Abgleich mit den Aussteigelisten des Flughafens Hannover ergeben, dass dies nicht von allen Reiserückkehrerinnen und -rückkehrern bislang erfolgt ist.
Das Gesundheitsamt stellt klar, dass es sich hierbei um eine Verpflichtung und nicht um einen freiwillige Maßnahme handelt. Eine Verpflichtung, die notwendig ist um das weitere Pandemiegeschehen beherrschen zu können. Ein Verstoß hiergegen ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern wird als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit hohen Bußgeldern geahndet.
Bei der Festlegung von Risikogebieten ist aufgrund der regionalen Entwicklung des Infektionsgeschehens eine erhebliche Dynamik drin, aktuell und umfassend informiert hierüber die Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI).