Im Fall einer Oberbürgermeister-Stichwahl wird diese zusammen mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 stattfinden. Das kann in Betracht kommen, wenn kein Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinigt.
Wahlrecht:
Wahlbenachrichtigung:
Briefwahl:
Wer verhindert ist, in seinem Wahllokal zu wählen, kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Wahlschein und Unterlagen für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen sind beim Briefwahlbüro der Stadt Salzgitter auf schriftlichen Antrag erhältlich. Dabei kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorhandene Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines und Übersendung von Briefwahlunterlagen genutzt werden. Der Antrag muss spätestens am 10. September 2021 um 13.00 Uhr dort vorliegen, für eine etwaige Stichwahl am 24. September 2021 um 13.00 Uhr. Ab dem 9. bzw. 23. September erfolgt der Postversand nur auf Risiko der wahlberechtigten Person, da eine fristgerechte Zustellung nicht garantiert werden kann. In diesen Fällen sollten die Briefwahlunterlagen abgeholt werden.
Eine Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht mehr möglich, da die rechtzeitige Zustellung der Unterlagen und Rücksendung per Post nicht mehr gewährleistet werden kann.
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 10. September, persönlich im Briefwahlbüro des Rathauses und in der Außenstelle Salzgitter-Bad beantragt werden.
Am Wahlsonntag kann in begründeten Ausnahmefällen noch bis 15 Uhr vom Briefwahlrecht Gebrauch gemacht werden. Weitere Informationen unter der Telefonnummer 05341/ 839-3665.
Wahl im Rathaus und in der Außenstelle:
Es wird auch wieder die Möglichkeit angeboten, direkt vor Ort zu wählen. In der Außenstelle Salzgitter-Bad und im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt ist das Briefwahlbüro ab dem 16. August zu folgenden Zeiten geöffnet:
· Montag bis Freitag 8.00 – 12.30 Uhr
· Montag und Mittwoch 13.30 – 15.00 Uhr
· Dienstag und Donnerstag 13.30 – 18.00 Uhr
Für die Ausübung des Wahlrechts benötigen die Wählerinnen und Wähler keinen Termin. Die Wahlbenachrichtigung ist mitzubringen.
Im Zusammenhang mit der andauernden Corona-Pandemie müssen weiterhin die bekannten Hygieneregeln beachtet werden (Abstand, medizinischer Mund-Nase-Schutz). Daneben hat nur eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig Zutritt zu den Briefwahlbüros. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird daher dringend empfohlen, sich die Briefwahlunterlagen zuschicken zu lassen.
Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen auch per E-Mail briefwahlbuerostadt.salzgitterde zu erreichen.