Wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, übernimmt je nach Schweregrad Ihrer Beeinträchtigung, die Krankenkasse oder das Land Niedersachsen die Kosten für Ihre Krankentransport-Taxifahrt zum Impfzentrum und zurück.
Wichtig:
- Als ersten Schritt muss Ihnen Ihre Ärztin/Ihr Arzt zwei Transportbescheinigungen ausstellen (für die 1. und 2. Impfung)
- Bitte klären sie dann mit ihrer Krankenkasse, ob die Kosten für die Krankenfahrt übernommen werden und lassen sich eine Kostenzusicherung geben.
- Bitte beachten Sie, dass Liegend-Transporte zum Impfzentrum nicht durchgeführt werden können. Warten sie dann bitte die Impfung über ihre Hausärztin/ihren Hausarzt ab.
Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt den Krankentransport per Taxi zum Impfzentrum Salzgitter wenn:
Eine Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt, aber kein Liegend-Transport vorgenommen werden muss.
Das betrifft folgende Personen:
- Schwerbehinderte (mit folgendem Eintrag im Schwerbehindertenausweis: außergewöhnliche Gehbehinderung, Blindheit, Hilflosigkeit)
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 und auch Pflegegrad 3, wenn dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt
Diese Patienten/innen müssen die von dem Arzt/von der Ärztin ausgestellte Transportbescheinigung ihrer Krankenkasse nicht zur Genehmigung vorlegen. Die Genehmigung gilt als erteilt.
Diese Patienten müssen die Transportbescheinigung dem Taxifahrer/der Taxifahrerin nach der Rückfahrt geben, der/die sie vom Impfzentrum wieder nach Hause gefahren hat. Sie müssen dafür nichts bezahlen!
Das Taxiunternehmen rechnet die Fahrtkosten in diesem Fall mit der jeweiligen Krankenversicherung ab.
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Das Land Niedersachsen übernimmt die Krankentransportkosten per Taxi zum Impfzentrum Salzgitter:
- Bei allen anderen, als den oben genannten Personen, bei denen eine Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt und die nicht in einem Liegendtransport befördert werden müssen.
- Einzige Voraussetzung: Der/die behandelnde Arzt/Ärztin muss zwei Transportbescheinigungen (1. und 2. Impfung) ausgestellt haben.
Diese Patienten müssen die Transportbescheinigung dem Taxifahrer/der Taxifahrerin nach der Rückfahrt geben, der/die sie vom Impfzentrum wieder nach Hause gefahren hat. Die Patientin/der Patient muss dafür nichts bezahlen!
Das Taxiunternehmen rechnet die Fahrtkosten in diesem Fall mit dem Land Niedersachsen ab.
Und wenn das Taxi vor dem Impfzentrum nicht auf mich warten kann?
Sollte das Taxi am Impfzentrum nicht warten können, ist der Taxi-Unternehmer der Hinfahrt auf dem Transportschein zu vermerken. Der Schein ist dann bei der Rückfahrt abzugeben.