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Salzgitter

Lage der Geschäftsleute in Salzgitter existenzbedrohend

In einem persönlichen Schreiben an Einzelhandel und Gastronomie haben sich Oberbürgermeister Frank Klingebiel und Wirtschaftsdezernent Jan Erik Bohling persönlich an die Unternehmen der Stadt gewandt.

In diesem äußern sie großes Verständnis für die Sorgen und Nöte des inhabergeführten Einzelhandels und der Gastronomie in Salzgitter, die aufgrund der Verordnungen des Landes Niedersachsen trotz hervorragender Hygienekonzepte schon vor geraumer Zeit schließen mussten und Geschäftsaufgaben aufgrund von fehlender Liquidität immer näher kommen.

„Die hohen Inzidenzzahlen, die Salzgitter in den letzten Tagen aufweist, lassen aufgrund der rechtlichen Landesvorgaben aktuell leider keinerlei Lockerungen zu. Alleingänge einzelner Städte sind unzulässig. Um so wichtiger ist es, in Modellprojekten in sicheren Zonen das kontrollierte Öffnen zu erproben. Dafür habe ich mich als Vizepräsident des Nds. Städtetages mit meinem Verband bei der Nds. Landesregierung persönlich sehr stark gemacht.“, so Frank Klingebiel.

Die Änderung der Nds. Corona-Verordnung am 29.03.2021 ermöglicht dieses unter sehr strengen Auflagen und mit wissenschaftlicher Begleitung nunmehr seit 06.04.2021 maximal 25 niedersächsischen Kommunen.

Oberbürgermeister Klingebiel: „Um weiterhin jede Möglichkeit zu nutzen, haben wir uns trotz unserer aktuell sehr hohen Inzidenz über 200 entschieden, uns um eine Teilnahme am Modellprojekt des Landes Niedersachsen zur Öffnung von Läden, Kultur und Außengastronomie zu bewerben. In der ersten Entscheidung wurden von 65 Kommunen nur 14 ausgewählt, vorrangig jene, die eine Inzidenzzahl unter 100 aufweisen konnten. Insoweit konnte unsere Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.“

Laut Mitteilung des zuständigen Nds. Gesundheitsministeriums stellen alle eingereichten Konzepte eine gute Grundlage dar, wenn es weitere Öffnungsschritte auf Basis von Tests und digitaler Kontaktnachverfolgung gibt. Die Stadt Salzgitter wird ihr Konzept nachschärfen und weiterhin am laufenden Bewerbungsverfahren um die verbliebenen 11 Modellplätze teilnehmen.

Klingebiel stellt zum Zeithorizont fest: „Ob und wann das Nds. Gesundheitsministerium abschließend über die verbliebenen 51 Modellprojektanträge entscheiden wird, ist mit Blick auf den anstehenden Bund-Länder-Corona-Gipfel in Berlin nächste Woche völlig offen. Wir können jetzt nur abwarten.“

Abschließend weist Wirtschaftsdezernent Jan Erik Bohling erneut auf Fördermöglichkeiten hin, die Unternehmen in der aktuellen Situation nutzen sollten: „Bis zum 31. August 2021 könne über einen Steuerberater die Überbrückungshilfe III beantragt werden, die als Fixkostenerstattung bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent in Anspruch genommen werden kann. Eine Sonderregelung für den Einzelhandel eröffne die Möglichkeit, den Wertverlust der aktuellen unverkauften Winterware als förderfähige Kosten geltend zu machen. Darüber hinaus böten Bund und Land eine Härtefallhilfe für Unternehmen an, die bisher keine Coronahilfen in Anspruch genommen haben. Die Antragstellung werde zeitnah vom Land Niedersachsen terminiert werden.“  

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