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Liveticker:
- Neue Allgemeinverfügung: Verlängerung der Untersagung des Schulbesuchs
- Die aktuelle Inzidenz und tagesaktuelle Fallzahlen für Salzgitter finden Sie unten unter dem Reiter "Aktuelle Fallzahlen und Inzidenz".
- Seit Mittwoch, 31. März, gilt im gesamten Stadtgebiet Salzgitters von 21 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre. Diese gilt vorerst bis zum 27. April. Weitere Informationen finden Sie unten unter dem Klappreiter "Gibt es in Salzgitter eine Ausgangssperre?"
- Impfhotline: Wer einen Impftermin zur Corona-Schutzimpfung vereinbaren will, muss bei der Hotline-Nummer des Landes 0800 9988665 anrufen oder auf das Onlinetermin-Portal des Landes gehen. Das Gesundheitsamt vergibt "keine" Impftermine! Weitere Informationen zum Impfen
- Seit Montag, 12. April, ist eine neue Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft treten. Diese finden Sie auf den Internetseiten des Landes.
- Bis auf weiteres vergeben die Fachdienste der Stadtverwaltung auf Grund der aktuellen Pandemielage nur noch dringende Termine. Weitere Informationen hier
- Hotlines:
Bürgertelefon: 05341 / 839-7000 (allgemeine Fragen rund um den Dienstbetrieb im Rathaus, Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr, Samstag: 10 Uhr bis 14 Uhr.
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Corona-Hotline (Gesundheitsamt): 05341 / 839-5000 Fragestellungen zu Corona (keine Impfterminvergabe!), Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 7 bis 18 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 12 Uhr bis 18 Uhr. - Kontaktaufnahme zum Bürgercenter, zum Standesamt und zur Ausländerstelle: Nutzen Sie die Kontaktformulare
BürgerCenter / Ausländerstelle / Standesamt
Aktuelles:
Aktuelle Fallzahlen und Inzidenz
Die Zahl der nachgewiesenen Covid19-Infektionen beträgt aktuell 4.166 (+69 zum Vortag).
Es gab bisher 62 Todesfälle nach einer Covid-19-Infektion.
Aktuell sind in Salzgitter 501 COVID-19-Infizierte zu verzeichnen.
Die Covid19-Inzidenz der letzten 7 Tage in Salzgitter liegt bei 369,2.
Die 7-Tage-Inzidenz sowie die Zahl der Neuinfektionen der zurückliegenden Tage betrug am:
- 15.04.: 350,9 bei 66 Neuinfektionen
- 14.04.: 325,1 bei 42 Neuinfektionen
- 13.04.: 308,75 bei 44 Neuinfektionen
- 12.04.: 279,03 bei 55 Neuinfektionen
- 11.04.: 243,55 bei 64 Neuinfektionen
- 10.04.: 208,1 bei 45 Neuinfektionen
- 09.04.: 202,32 bei 51 Neuinfektionen
1.131 Krankheitsverdächtige befinden sich gegenwärtig in häuslicher Isolation.
*Hinweis zur Berechnung der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: Basis für die Berechnung ist die Einwohnerzahl in Salzgitter am 31.12.2019 104.291).
(Stand: 16.04.2021, 15:15 Uhr)
Zahlen zum Stand der Coronaimpfungen
Zahlen zu den Corona-Schutz-Impfungen:
Aktuell sind in Salzgitter insgesamt 24.820 Impfdosen (6.886 davon als Zweitimpfung) gegen Covid-19 durch mobile Impfteams und im Impfzentrum Salzgitter verabreicht worden. Die Impfungen erhalten derzeit Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal von Alten-und Pflegeheimen, Personal in Krankenhäusern, des Rettungsdienstes, der Impfteams und des Impfzentrums. Im Impfzentrum, welches am 15.02.2021 den Betrieb aufgenommen hat, werden aktuell neben den Menschen aus der Gruppe der über 70-Jährigen und Risikopatienten auch Personen geimpft, die beispielsweise in Schulen, Kitas, im Einsatzstreifendienst, in Arztpraxen oder im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind. (Stand 14.04.2021).
Informationen zu den Impfungen gegen Covid-19 finden Sie auf den Seiten des Landes Niedersachsen und auf der Internetseite der Stadt Salzgitter.
Corona-Schutz-Impfung: Wie erhalte ich Informationen?
Informationen zur Impfung als Downloads:
- Dieser Imformationsbrief von Oberbürgermeister Frank Klingebiel wurde an alle Salzgitteraner/innen, die 80 Jahre und älter sind verschicktPDF-Datei16,89 MB
- Information zu Ihrem Besuch im Impfzentrum SalzgitterPDF-Datei1,07 MB
- Fahrplan des KVG-Busses, mit dem Sie kostenlos das Impfzentrum Salzgitter erreichen können.PDF-Datei1,85 MB
- Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutz-Impfung (vom Deutschen Grünen Kreuz und Robert-Koch-Institut)PDF-Datei4,04 MB
Weitere Informationen auf den Internetseiten des Landes Niedersachsen
Weitere Hinweise zu häufig gestellten Fragen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie auf dem Internetportal des Landes Niedersachsen unter folgendem Link:
Weitere Informationen
Gibt es in Salzgitter eine Ausgangssperre?
Für das Anordnen einer Ausgangssperre durch eine Kommune sieht die Niedersächsische Corona-Verordnung in der seit 29. März geltenden Fassung zwei Alternativen vor:
- wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 überschreitet, kann eine Kommune unter anderem eine Ausgangsbeschränkung anordnen
- wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 150 überschreitet, soll eine Kommune eine Ausgangsbeschränkung anordnen.
Da die Stadt Salzgitter seit Wochen einen Inzidenzwert von über 150 hat, war das Anordnen der Ausgangssperre nicht mehr in das Ermessen der Stadt Salzgitter gestellt, denn da die Überschreitung des Inzidenz-Wertes nach Einschätzung der Behörde von Dauer ist, so muss die Stadt eine Ausgangsbeschränkung anordnen.
Für Salzgitter heißt das:
Seit Mittwoch, 31. März, und vorerst bis 27. April gilt im gesamten Stadtgebiet Salzgitters, von 21 Uhr bis 5 Uhr, eine Ausgangssperre.
Das Verlassen des privaten Wohnbereiches ist dann nur aus triftigen Grund möglich.
Ein triftiger Grund liegt nach der Landesverordnung vor,
wenn beispielsweise eine berufliche Tätigkeit wahrgenommen oder eine notwendige medizinische, psychosoziale
oder veterinärmedizinische Behandlung in Anspruch genommen werden muss.
Ebenfalls möglich ist der Besuch von Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Veranstaltungen
oder naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind.
Und auch das Ausführen von Haustieren ist erlaubt, ansonsten bleibt die Mobilität deutlich eingeschränkt.
Reisen und tagestouristische Ausflüge stellen keine triftigen Gründe dar.
(Die rechtlichen Vorgaben sind klar in § 18 der Niedersächsischen Corona-Verordnung, der mit der Änderungsverordnung des Landes vom 27. März neu eingefügt worden ist und seit Montag, 29. März, Rechtskraft erlangt hat, definiert.)
Häufig gestellte Fragen zur Ausgangssperre
Diese Fragen wurden uns zur Ausgangssperre am häufigsten gestellt:
Berufstätigkeit:
- Fahrten aus beruflichen Gründen sind erlaubt, dazu gehört auch der Weg zur und von der Arbeitsstelle.
Ihr Arbeitgeber sollte Ihnen eine Bestätigung aushändigen, dass Sie für ihn tätig sind. Sie sollte beinhalten in welchem Zeitraum Sie für ihn tätig, beziehungsweise auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg sind. Sollten Sie kontrolliert werden, können Sie so den beruflichen Anlass glaubhaft versichern. - Auch wer jemanden zur Arbeit bringt und/oder wieder abholt, kann dies machen. Aber: Der/die Fahrer/in sollte glaubhaft nachweisen können, dass er/sie Sie persönlich von Ihrer beruflichen Tätigkeit abholt - am besten mit einer Bestätigung Ihres Arbeitgebers. Und er sollte während der Fahrt und des Parkens, während Sie aussteigen, das Fahrzeug nicht verlassen.
- Taxifahrten: Taxifahrer/innen dürfen in der Zeit der Ausgangssperre Fahrgäste fahren. Sollte das Taxi aufgrund einer Kontrolle angehalten werden, muss der Fahrgast und nicht der/die Taxifahrer/in nachweisen, dass der Fahrgast aus triftigem Grund unterwegs ist. (Was ein triftiger Grund ist, siehe oben) (Was ein triftiger Grund ist, siehe oben)
- Nachtfahrten von Fahrschulen: Rein rechtlich gehören diese "Nachtfahrten" für die Fahrschulen zur Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit, sind also nicht von der Ausgangssperre betroffen. Die übrigen Regeln der Corona-Verordnung sind dabei natürlich einzuhalten. Wir empfehlen dennoch, diese Termine im Rahmen der Fahrausbildung soweit es möglich ist, in die Zeit nach Ablauf dieser Allgemeinverfügung zu verlegen.
- Außerhausverkauf von Speisen: Bis 21 Uhr ist der Außer-Haus-Verkauf und Lieferdienst von Speisen möglich. Ab 21 Uhr bis 23 Uhr ist nur noch Lieferdienst möglich, da kein Kunde mehr unterwegs sein darf.
Freizeit:
- Ausführen von Haustieren ist als Ausnahme von der Ausgangssperre gestattet, es sollte aber auf den Tierhalter/die Tierhalterin beschränkt bleiben.
- Sich im eigenen Garten auf dem eigenen Grundstück aufhalten ist auch nach 21 Uhr erlaubt. Die einzige Beschränkung ist die Kontaktbeschränkung, das heißt ein Haushalt darf sich höchstens mit einer weiteren Person treffen.
Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 6 Jahre werden hier nicht dazugerechnet.
Aber: Liegt der eigene Garten nicht auf dem eigenen Grundstück, sondern zum Beispiel in einem Kleingartengelände, gilt die Ausgangsbeschränkung - Angeln zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ist nicht erlaubt. Das Angeln gehört nicht zu den triftigen Gründen, die während der Ausgangssperre außerhalb des privaten Wohnbereichs wahrgenommen werden dürfen. Von daher müssen Sie mit dem Angeln so rechtzeitig aufhören, dass Sie um 21 Uhr in Ihrem privaten Wohnbereich sind.
Wo kann ich in Salzgitter Schnelltests machen?
Salzgitters Bürgerinnen und Bürger können sich einmal pro Woche kostenlos mit einem Schnelltest auf Covid-19 testen lassen.
Das Gesundheitsamt hat zahlreiche Einrichtungen benannt, in denen ab sofort eine Schnelltestung in Salzgitter möglich ist.
Welche Regeln zur Maskenpflicht gelten in Salzgitter?
Die Stadt Salzgitter hat am 1. Dezember 2020 eine erste Allgemeinverfügung unter anderem zur Maskenpflicht erlassen.
Jetzt ist eine weitere Allgemeinverfügung zur Ausweitung der Maskenpflicht in Salzgitter in Kraft getreten (17.03.2021).
Beide regeln die Maskenpflicht im Stadtgebiet und auf den Wochenmärkten.
Welche Gebiete betrifft die neue erweiterte Maskenpflicht?
Für die nachfolgend benannten Orte ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab sofort verpflichtend:
in Lebenstedt: Der Bereich der Parkflächen am Salzgittersee
- Nordufer (Reppnersche Bucht)
- Westufer (Wasserskianlage)
- Ostufer (Parkflächen der Straße Zum Salzgittersee)
in Lichtenberg: Im Bereich der Parkflächen am Burgbergparkplatz inklusive Aussichtspunkt
Diese Regelungen zur Maskenpflicht gelten auch weiterhin:
Maskenpflicht in der Lebenstedter Innenstadt
Erklärung der links zu sehenden Farbmarkierungen auf dem Stadtplan von Lebenstedt (Sie können das Foto mit einem Klick auf das Bild vergrößern):
Rot markierter Bereich:
In diesem Bereich gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Zeit
von Montag bis Samstag zwischen 9 und 19:30 Uhr.
Maskenpflicht in der Innenstadt von Salzgitter-Bad
Erklärung der links zu sehenden Farbmarkierungen auf dem Stadtplan von Salzgitter-Bad:
Rot markierter Bereich:
In diesem Bereich gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die Regelung gilt in der Zeit
von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18:30 Uhr
sowie am Samstag zwischen 9 und 14 Uhr.
Maskenpflicht in Fredenberg
Erklärung der links zu sehenden Farbmarkierungen auf dem Stadtplan von Fredenberg:
Rot markierter Bereich:
In diesem Bereich gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 18 Uhr sowie am Samstag zwischen 9 und 18 Uhr im Bereich des Einkaufszentrums und Einkaufsmarktes zwischen den Straßen Gaussstraße, Hüttenring, Einsteinstraße und Kurt- Schumacher-Ring
Ebenfalls in der Allgemeinverfügung vom 1. Dezember 2020 geregelt: Maskenpflicht auf Wochenmärkten
Auf allen Plätzen im Stadtgebiet, auf denen die Wochenmärkte stattfinden, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden und zwar jeweils für die Dauer ihrer Durchführung. Das Land Niedersachsen hat in seiner Corona-Verordnung geregelt, das auf Wochenmärkten grundsätzlich medizinische Masken getragen werden müssen (FFP2-Maske oder OP-Maske).
Dies sind die Märkte:
- in Lebenstedt in der Chemnitzer Straße
- in Lebenstedt Am Schölkegraben
- in Lebenstedt (Fredenberg) in der Gaussstraße
- in Salzgitter-Bad auf dem Marktplatz
Welche Regeln des Landes gelten aktuell?
Aktuelle Information
Seit Montag, 29. März gibt es eine neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.
Sie finden die Verordnung auf den Internetseiten des Landes Niedersachsen:
Was steht in der Verordnung, die seit 29. März gilt?
Wir geben Ihnen hier einen kleinen Überblick, über die wichtigsten Inhalte der Verordnung:
- Kontaktbeschränkungen
Für Salzgitter als Hochinzidenzkommune gilt:.
Bei einer Inzidenz über 100 darf sich ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person treffen.
Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 6 Jahre werden hier nicht dazugerechnet.
Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.
Ausnahme zu dieser Regelung: Begleitpersonen oder Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, werden nicht eingerechnet. - Über die Osterfeiertage gilt:
In der Zeit vom 2. April bis zum Ablauf des 5. April sind Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit nicht zulässig, auch wenn die Personen das Abstandsgebot einhalten. - Regelungen in Schulen und Kitas (siehe unten)
Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen
- Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen,
- Gastronomiebetriebe einschließlich der Außenbewirtschaftung, insbesondere
Restaurants, Bars einschließlich Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum
angeboten werden, - Imbisse und Cafés, allein oder in Verbindung mit anderen
Einrichtungen, jeweils ausgenommen der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von
Speisen und alkoholfreien Getränken zum Verzehr außerhalb der jeweiligen
Einrichtung - Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte und
ähnliche Veranstaltungen, ausgenommen Wochenmärkte, - Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren und ähnliche Einrichtungen,
unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen, - Kinos, Freizeitparks, Angebote von Freizeitaktivitäten sowohl innerhalb als auch
außerhalb von Gebäuden wie Indoor-Spielplätze, Kletterhallen, Klettergärten,
Kletterparks, Spielparks, Abenteuerspielplätze, Minigolfanlagen und ähnliche
Einrichtungen sowie Seilbahnen, - Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
- Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten
Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung mit Personen des eigenen Haushalts
und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig bleibt, - Saunen, Thermen, Schwimm- und Spaßbäder, Solarien, Fitnessstudios, Studios für
Elektromuskelstimulationstraining und ähnliche Einrichtungen, - Prostitutionsstätten nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes
(ProstSchG) und Prostitutionsfahrzeuge - Die Durchführung touristischer Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten ist verboten.
Es gibt eine lange Liste in der Verordnung mit Einrichtungen, die geöffnet haben. Sie finden Sie in der Verordnung unter § 10 Absatz 1b.
Weitergehende Anordnungen
Neben den Regelungen der Landes-Corona-Verordnung können Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen weitergehende Anordnungen treffen:
- Ausgangsbeschränkungen:
Normalerweise kann eine Kommune selbstständig entscheiden, ob sie eine Ausgangsbeschränkung verfügt, wenn in ihrem Gebiet ein Inzidenzwert von 100 überschritten wird.
Da die Stadt Salzgitter einen Inzidenzwert von über 150 hat, gilt hier nicht mehr die Freiwilligkeit der Kommune.
Ist die Überschreitung des Inzidenz-Wertes nach Einschätzung der Behörde von Dauer, so soll die Kommune eine Ausgangsbeschränkung anordnen.
Für Salzgitter heißt das:
Ab Mittwoch, 31. März, gilt im gesamten Stadtgebiet Salzgitters, von 21 Uhr bis 5 Uhr, eine Ausgangssperre.
Das Verlassen des privaten Wohnbereiches ist dann nur aus triftigen Grund möglich.
Ein triftiger Grund liegt nach der Landesverordnung vor,
wenn beispielsweise eine berufliche Tätigkeit wahrgenommen oder eine notwendige medizinische, psychosoziale
oder veterinärmedizinische Behandlung in Anspruch genommen werden muss.
Ebenfalls möglich ist der Besuch von Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Veranstaltungen
oder naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind.
Und auch das Ausführen von Haustieren ist erlaubt, ansonsten bleibt die Mobilität deutlich eingeschränkt.
Reisen und tagestouristische Ausflüge stellen keine triftigen Gründe dar.
(Die rechtlichen Vorgaben sind klar in § 18 der Niedersächsischen Corona-Verordnung, der mit der Änderungsverordnung des Landes vom 27. März neu eingefügt worden ist und seit Montag, 29. März, Rechtskraft erlangt hat, definiert.)
Weitere weitergehende Anordnung
- Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Plätze Parkanlagen und ähnliche Orte (hat die Stadt Salzgitter nicht verfügt)
- Das Tragen einer medizinischen Maske anordnen
(hat die Stadt Salzgitter nur für bestimmte Bereiche in einer Allgemeinverfügung verfügt. Siehe unter Reiter "Welche Regeln zur Maskenpflicht gelten in Salzgitter?" weiter oben.) - Anordnung von weiteren Kontaktbeschränkung (hat die Stadt Salzgitter nicht verfügt)
Wie sieht es an Schulen in Salzgitter aus?
Regelung für Salzgitter:
Auf Grundlage der aktuellen Infektionslage in Salzgitter hat Oberbürgermeister Frank Klingebiel mit seinem Krisenstab entschieden, dass seit Montag, 22. März, an allen Salzgitteraner Schulen kein Präsenzunterricht mehr bis zu den Osterferien stattfindet.
Notbetreuung an Schulen:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1 bis 6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.
Der Betrieb von Kitas:
(Stand 29.03.2021) Das gilt in den Kindergärten in Salzgitter:
In Salzgitter liegt der Inzidenzwert aktuell über 200. Das bedeutet, dass die Kitas in Salzgitter weiterhin in Szenario C (Notbetreuung) bleiben, bis die Vorgaben des Landes erreicht sind, das heißt eine stabile Inzidenz unter 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen.
Der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie der Stadt Salzgitter wird über den Zeitpunkt, wann der Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario B) in den Kitas in Salzgitter erfolgen kann, informieren.
Zitat des Kultusministeriums:
"Kindertageseinrichtungen, die in Corona-Hotspots mit einer regionalen Sieben-Tage-Inzidenz von 100 oder höher liegen, verbleiben in Szenario C, bis die Inzidenz im Landkreis/der kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen ununterbrochen unter 100 liegt. Dann erfolgt der Wechsel in Szenario B."
Während des Szenarios C wird die Notbetreuung in bisherigem Umfang angeboten.
_______________
Die Notbetreuung wird in allen Kindertageseinrichtungen in Salzgitter vorgehalten.
Sie als Eltern/ Erziehungsberechtigte melden sich direkt in der Einrichtung, in der Ihr Kind/ Ihre Kinder betreut wird/werden.
Der Antrag der Stadt Salzgitter „auf Inanspruchnahme einer Notbetreuung“ aus dem Frühjahr 2020 kann genutzt werden, dazu gehört eine ergänzende, neutrale Bescheinigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin. Es können daneben auch andere Bescheinigungen von Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern anerkannt werden.
Die Stadt Salzgitter hat einen Elternbrief verfasst, in dem die Informationen zu den Regelungen in den Kindergärten und zur Notbetreuung zusammengefasst sind. Außerdem können Sie hier unten den Antrag auf Inanspruchnahme einer Notbetreuung in der Kindertagesbetreuung und das Formular zur "Besonderen Bescheinigung zum Arbeitsverhältnis" herunterladen.
Ein-/Rückreise aus Riskogebieten
Das Land Niedersachsen hat eine Quarantäne-Verordnung erlassen, die Regelungen für Einreisende aus Risikogebieten beinhaltet.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Robert-Koch-Institut.
Wie erreiche ich die Stadtverwaltung?
Aktuell!
Bis auf weiteres werden auf Grund der aktuellen Pandemielage nur noch dringende Termine in den Fachdiensten der Stadtverwaltung vergeben.
Alle Fachdienste und Organisationseinheiten der Stadtverwaltung sind telefonisch und per E-Mail zu den bekannten Sprechzeiten zu erreichen.
Das Bürgertelefon als zentrale Ansprechstelle der Verwaltung ist unter der Rufnummer 05341 / 839-7000 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 Uhr bis 14 Uhr erreichbar.
Die Stadtbibliothek Salzgitter ist an allen drei Standorten für die Medienausleihe und Rückgabe geöffnet. (Siehe unten "Öffnungszeiten der Stadtbibliotheken")
Was ist mit bereits vereinbarten Terminen bei der Stadtverwaltung?
Bereits vereinbarte Termine werden entweder durchgeführt oder auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Die Kundinnen und Kunden werden in diesem Falle vom jeweiligen Fachdienst benachrichtigt.
Bereits vereinbarte Termine zu Eheschließungen sowie Anmeldungen zu Eheschließungen finden statt.
Was ist mit der Online-Terminvergabe?
Über die Online-Terminvergabe können Termine gebucht werden.
Hier können Sie Termine online buchen:
Was ist mit der Ausgabe von beantragten Ausweisdokumenten sowie Lebens- und Meldebescheinigungen?
Diese können ohne Termin von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr am Servicepoint des Rathauses in Lebenstedt oder im Eingangsbereich des Kleinen Rathauses in Salzgitter-Bad abgeholt werden.
Voraussichtlich ab 19. April gilt dann wieder:
- Erreichbarkeit: Die Fachdienste der Stadtverwaltung sind für Anliegen und Fragen per E-Mail und Telefon zu den regulären Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 18 Uhr) erreichbar.
- Bürgertelefon (Verwaltungshotline): 05341 / 839-7000. Für allgemeine Fragen rund um den Dienstbetrieb im Rathaus.
Zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr; Samstag: 10 bis 14 Uhr (nicht mehr an Sonn- und Feiertagen erreichbar). - Corona-Hotline (Gesundheitsamt): 05341 / 839-5000.
Fragestellungen zu Corona, Reiserückkehrende.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 7 bis 18 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 12 bis 18 Uhr.
Zeiten / Hinweise
Neue Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr
- Samstag: 10 bis 14 Uhr
- Sonntag und an Feiertagen: keine Sprechzeit
Kontakt
Wenn ich einen Termin habe, wie komme ich dann ins Rathaus?
Hinweis: Sie dürfen nur alleine (ohne Begleitung) mit Mund- und Nasenschutz in das Rathaus gehen! Sollten Sie eine Begleitung benötigen, informieren Sie bitte die/den Mitarbeiter/in, mit der/dem Sie Ihren Termin vereinbaren.
Ablauf Ihres Aufenthaltes im Rathaus
Sie gehen zum Servicepoint gleich hinter dem Eingang des Rathauses im Atrium und sagen dort, dass Sie einen Termin bei einem Fachdienst haben und nennen den Namen der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters sowie die Uhrzeit des Termins. Sie werden dann in der Wartezone im Atrium abgeholt.
Nach Beendigung des Termins werden Sie zurück ins Atrium zum Ausgang geleitet.
Muss ich beim Besuch des Rathauses einen Mundschutz tragen?
Während Ihres Besuches im Rathaus muss von Ihnen ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Auch die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter des Rathauses trägt einen Schutz.
Abholung von Ausweisdokumenten
Schon beantragte Ausweisdokumente (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe) können ohne Termin zu folgenden Zeiten abgeholt werden:
- In Lebenstedt: Am Infopoint im Atrium:
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und
Donnerstag von 14 bis 18 Uhr - In Salzgitter-Bad: Im Eingangsbereich des "Kleinen Rathauses".
Hinweise zur Abholung:
Bei Beantragung der Ausweispapiere erhalten Bürgerinnen und Bürger eine Dokumentennummer. Hier können Sie prüfen, ob das Dokument bereits im Rathaus vorliegt. Für die Abholung des Personalausweises muss zudem der PIN-Brief vorliegen. Wenn Sie den PIN-Brief zum Personalausweis nicht erhalten haben, muss leider weiterhin ein Termin mit dem BürgerCenter vereinbart werden, um eine neue PIN zu generieren. Einen Termin dafür können Sie telefonisch unter 05341/839-3812 oder über das Kontaktformular des BürgerCenters vereinbaren.
"Kleines Rathaus" in Salzgitter-Bad kann mit einem Termin besucht werden
Durch die Öffnung des Dienstgebäudes des "Kleinen Rathaus" in Salzgitter-Bad können Termine mit folgenden dort untergebrachten Stellen ausgemacht werden:
- BürgerCenter
- Aufgabenbereich „Gewerbeangelegenheiten"
- Allgemeiner Sozialer Dienst des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie
- Psychologische Beratungsstelle des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie
Zur Reduzierung der Wartezeiten im BürgerCenter in Salzgitter-Bad werden „gelbe Säcke“, Formulare im Eingangsbereich des "Kleinen Rathauses" herausgegeben.
Hinweis: Der Zutritt zum Gebäude des Kleinen Rathauses erfolgt, wie bei den vorher schon geöffneten anderen städtischen Gebäuden, ausschließlich über vorherige Terminvergabe und nur wenn man eine Maske trägt.
Gebäude des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie kann mit Termin besucht werden
Auch das Dienstgebäude des städtischen Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie in Lebenstedt kann wieder mit einem Termin besucht werden.
Der Zutritt zu den Gebäuden erfolgt jedoch, wie bei den schon vorher geöffneten städtischen Gebäuden, ausschließlich über vorherige Terminvergabe und mit einer Maske.
Zulassungsstelle:
Auch weiterhin werden Termine bei der Zulassungsstelle telefonisch vergeben. Rufen Sie dazu die Zulassungsstelle unter der Telefonnummer 05341 / 839-3000 an. Diese ist von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 15 Uhr, donnerstags von 8:30 bis 17 Uhr und freitags von 8:30 bis 12 Uhr erreichbar.
Hinweise:
- Spontan vorbeigebrachte Unterlagen ohne vorherige Terminabsprache werden nicht angenommen!
- Wegen der bestehenden Kontaktsperren und diesbezüglicher Sicherheitsvorkehrungen ist nur eine begrenzte Anzahl an Terminen pro Tag möglich.
- Achten Sie bitte darauf, dass alle notwendigen Unterlagen (Vollmachten, SEPA-Mandat etc.) vollständig und korrekt ausgefüllt sind. Die Kolleginnen und Kollegen der Zulassungsstelle stehen Ihnen bei Fragen gerne bereits bei der Terminvergabe zur Seite.
- Bitte bringen Sie zu Ihrem vereinbarten Termin bereits die Kennzeichen mit und klären Sie bereits bei Terminvereinbarung, ob die gewünschten Kennzeichen noch verfügbar sind. Auch für den Fall, dass Sie keinen Wunsch haben, lassen Sie sich bitte bereits bei der Terminvergabe ein freies Kennzeichen geben, um entsprechende Schilder prägen zu können. In diesem Fall wird Ihnen keine Wunschgebühr berechnet. Der Zugang zu den Schilderhändlern ist möglich. Diese sind über die Öffnung informiert.
- Die für die Zulassung notwendigen Unterlagen inklusive Schilder werden kontaktfrei über dafür vorgesehene Boxen am Seiteneingang zum Gebäude des ASP (Neißestraße 203) durch die Kunden hinterlegt und vom Personal der Zulassungsstelle entgegengenommen.
- Für eine Aushändigung der fertigen Unterlagen wird in der Regel erneut ein Termin am gleichen Tag vereinbart. Bitte geben Sie daher mit den notwendigen Unterlagen eine Telefonnummer ab unter der Sie erreichbar sind.
- Mit Ausgabe der fertigen Zulassung erhalten Sie eine Rechnung. Eine Zahlung vor Ort ist weder bar noch per EC-Karte möglich!
Alle weiteren notwendigen Informationen erhalten Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung.
Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen
Außerbetriebssetzungen von Fahrzeugen können ausschließlich auf folgende Weise beantragt werden:
- Senden Sie per Post die original Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), den Antrag auf Außerbetriebssetzung sowie je ein Foto der amtlichen Kennzeichen bevor und nachdem Sie diese selbst entstempelt haben an die Zulassungsstelle.
Die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen dann zusammen mit einem Gebührenbescheid zurückgeschickt.
Informationen zu Meldeangelegenheiten auf Internetseiten der Bundesbehörden:
Auf den Internetseiten der Stadt Salzgitter abrufbar:
Öffnungszeiten der Stadtbibliotheken
Die Stadtbibliothek Salzgitter öffnet wieder alle drei Standorte für die Medienausleihe und Rückgabe.
Aber: Aufgrund der aktuellen Pandemielage und verschiedener Bauarbeiten sind die Öffnungszeiten in Lebenstedt, Fredenberg und Salzgitter-Bad vorerst eingeschränkt.
Während des Aufenthalts gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
Vor dem Besuch in den Bibliotheken füllen die Lesenden ein Kontaktformular aus.
Noch nicht möglich ist die Nutzung der Internetarbeitsplätze und der Arbeitsplätze.
Die Stadtbibliothek Salzgitter-Bad startet ab Dienstag, 16. März,
zu folgenden Öffnungszeiten:
Di, Mi, Fr: 10 bis 16 Uhr
Donnerstag: 10 bis 18 Uhr
Samstag: 10 bis 13:00 Uhr.
Die Stadtbibliothek Lebenstedt startet wegen noch nicht abgeschlossener Bauarbeiten ab Dienstag, 23. März, zu folgenden Öffnungszeiten:
Dienstag: 10 bis 18 Uhr
Mi, Do, Fr: 10 bis 16 Uhr
Samstag: 10 bis 14 Uhr
Die Stadt- und Schulbibliothek Fredenberg öffnet ab Mittwoch, 17. März, mit verkürzten Öffnungszeiten: Mittwoch von 9 bis 13 Uhr
Wer Fragen hat, kann sich telefonisch an die Stadtbibliothek wenden (Telefon: 05341/839-3434).
Das bleibt bis Öffnung der Stadtbibliotheken:
Die Stadtbibliothek in Lebenstedt und in Salzgitter-Bad bieten einen kostenlosen Abholservice für Medien mit Termin.
Das Zeitfenster für die Termine gestaltet sich wie folgt:
- Lebenstedt: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 10 bis 16 Uhr; Dienstag von 10 bis 18 Uhr und Sonnabend von 10 bis 14 Uhr
- Salzgitter-Bad: Dienstag, Mittwoch, Freitag von 10 bis 16 Uhr; Donnerstag von 10 bis 18 Uhr und Sonnabend von 10 bis 13 Uhr.
Der Service ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Die Medienpakete, aber auch andere Medien können bequem per E-Mail stadtbibliothekstadt.salzgitterde oder telefonisch unter 05341 / 839-3434 bestellt werden.
Sie erhalten dann einen Termin.
Beim Abholen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es gelten dabei Hygieneregeln, über die die Nutzerinnen und Nutzer des Services bei ihrem Anruf informiert werden.
Darüber hinaus stellt die Stadtbibliothek neuerdings auf Anfrage themenbezogene Wunschpakete zusammen. Interessenten nennen ein Genre, zum Beispiel Thriller oder Krimis, Geschichte oder Hauswirtschaft. Für Kinder gibt es eine breite Auswahl von Antolin-Büchern. Wählen können Mädchen und Jungen unter anderem aus Literatur über Pferde, Abenteuer, Prinzessinnen oder Märchen und Vorlesebüchern. Auch Lernhilfen und Medien zu Referats- oder Facharbeitsthemen können zusammengestellt werden.
_______________________________
Das bleibt auch nach den Öffnungen bestehen:
Bücher-Bote/in:
Für diejenigen, die gerne lesen, aber aus unterschiedlichen Gründen den Weg in die Stadtbibliothek nicht selbst bewältigen können, bietet das Freiwilligenzentrum Hilfe durch Bücher-Boten/in an:
Vorbestellte Bücher in der Stadtbibliothek
Ehrenamtliche Helfer/innen holen Bücher oder andere Medien aus den Bibliotheksstandorten Lebenstedt und Salzgitter-Bad ab und bringen sie direkt nach Hause.
Dazu melden sich Interessierte zunächst beim Freiwilligen-Zentrum (Tel.: 05341/9104791, E-Mail: fzszhotmailde, Internetseite ).
Hier wird geprüft, ob es für den Hilfesuchenden einen/eine passenden „Bücher-Boten/in“ gibt. Möglicherweise kann nicht jedem Anfragenden ein Angebot unterbreitet werden. Der Bringservice kann nur innerhalb des Stadtgebietes ermöglicht werden.
Wichtig dabei: Um die Ehrenamtlichen zu entlasten, können je Termin jeweils maximal zwei Bücher oder Medien entliehen werden. Der/die Bücherbote/in übernimmt das Abholen und Bringen. Nach Absprache ist es möglich, ausgeliehene Bücher durch die Helfer/innen des FZSZ auch abzugeben.
Aufgrund des Lockdowns kann das FZSZ lediglich eingeschränkte Sprechstunden anbieten – für eine Kontaktaufnahme bietet es sich daher an, einen Telefontermin zu vereinbaren oder montags zwischen 8 bis 12 Uhr, mittwochs sowie donnerstags zwischen 14 und 16 Uhr oder freitags zwischen 15 und 19 Uhr die telefonischen Angebote des FZSZ zu nutzen.
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Unverändert bestehen bleiben die Möglichkeiten, die E-Ausleihe sowie den Medienversand zu nutzen.
Die Stadtbibliothek ermöglicht außerdem einen Medienversand. Kunden und Kundinnen der Bibliothek können unter Angabe ihrer Benutzernummer per E-Mail maximal zwei im Bestand befindliche Medien bestellen.
Nach verfügbaren Medien kann im Webkatalog der Stadtbibliothek recherchiert werden. Für diesen Service werden Versandkosten in Höhe von 3 Euro auf dem Benutzerkonto in Rechnung gestellt, die bei Rückgabe der Medien zu zahlen sind.
Die eAusleihe steht allen Kunden/innen rund um die Uhr zur Verfügung.
Telefonisch ist die Bibliothek unter der Nummer 05341 / 839-3434 zu folgenden Zeiten zu erreichen:
• Mo – Fr 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
• Di und Do 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
• Sa 10:00 Uhr – 14:00 Uhr
Die Bitte um Verlängerung ausgeliehener Medien oder Anfragen können auch per E-Mail an stabistadt.salzgitterde gesendet werden.
Welche städtischen Einrichtungen sind geschlossen?
Bis auf Weiteres:
- das Städtische Museum Schloss Salder
- das Stadtbad in Lebenstedt, das Thermalsolbad in Salzgitter-Bad und die Eissporthalle in Lebenstedt,
- Nebenstellen einiger Fachdienste,
- Fachdienste, die im Avacon-Gebäude untergebracht sind
(Also auch der Fachdienst Tiefbau und Verkehr, nach seinem Umzug am 15. Juni ins Avacon-Gebäude) - das Gesundheitsamt in Salzgitter-Bad
Aber: Das Gesundheitsamt hat in Lebenstedt im Ärztehaus an der Kattowitzer Straße neben dem Helios-Krankenhaus Kunden-Kontakt-Büros eingerichtet. Man muss jedoch vor dem Besuch erst einen Termin per Telefon 05341 / 839-2022 oder E-Mail gesundheitstadt.salzgitterde machen.
Und es gibt eine Corona-Hotline des Gesundheitsamtes:
05341/ 839-5000!
Und: Das Gesundheitsamt bietet Lebensmittelbelehrungen sowohl „In-House“ im Gesundheitsamt, als auch nach Terminvereinbarung vor Ort in Schulen und Betrieben an.
Wer Anliegen an einen Fachdienst in einem nicht geöffneten Gebäude hat, sollte über Telefon oder E-Mail Kontakt aufnehmen.
Bitte fragen Sie beim jeweiligen Fachdienst nach, wie Ihr Anliegen dort bearbeitet werden kann.
Der WEVG-Kundenservice ist für den Publikumsverkehr weiterhin bis
voraussichtlich 2. Mai 2021 geschlossen.
Was muss bei Reisen beachtet werden?
Corona-Hotline des Gesundheitsamtes!
Corona-Hotline: 05341 / 839-5000!
Fragestellungen zu Corona, Reiserückkehrende.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 7 bis 18 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 12 bis 18 Uhr.
Gelbfieberimpfstelle des Gesundheitsamtes
Die Gelbfieberimpfstelle des Gesundheitsamtes hat geöffnet.
Urlaubsreisende (im November sind ja Reisen nur eingeschränkt möglich) und Firmenreisende können sich rechtzeitig vor Beginn ihrer Reise eine Gelbfieberimpfung durchführen können.
Termine gibt es nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 05341 / 839-2063.
Besucher/innen des Gesundheitsamtsgebäudes müssen eine Mund-Nasenschutzmaske tragen.
Wie funktioniert die Corona-Warn-App?
Die Corona-Warn-App ist bundesweit einsetzbar. Die Nutzung der App ist freiwillig.
Die App kann über die unten stehenden Links zu den Seiten des Robert-Koch-Institutes (RKI) und der Bundesregierung heruntergeladen werden.
Weitere Informationen:
Wo kann ich bei medizinischen Fragen anrufen?
Corona-Hotline Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter
Achtung neue Hotline-Nummer des Gesundheitsamtes der Stadt Salzgitter!
Neue Nummer Corona-Hotline: 05341 / 839-5000!
Fragestellungen zu Corona, Reiserückkehrende.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 7 bis 18 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 12 bis 18 Uhr.
Corona-Hotline Land und Bund
Sie können sich aber auch an die Corona-Hotline des Landes Niedersachsen oder an das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums wenden.
Zeiten / Hinweise
Die Corona Hotline des Landes Niedersachsen soll allgemeine, direkt verfügbare Informationen zum Coronavirus und seinen Folgen geben, ansonsten aber der Vermittlung zu anderen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern aus verschieden Bereichen der Landesregierung dienen.
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag 8 Uhr bis 22 Uhr
Kontakt
Zeiten / Hinweise
Sprechzeiten:
- Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
- Freitag von 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Hier finden Sie aktuelle Allgemeinverfügungen und Verordnungen:
Wie sind die Regelungen für Schulen und Kitas in Salzgitter?
Seit 22. März Schließung aller Schulen bis zum 25.04.2021
Auf Grundlage der aktuellen Infektionslage in Salzgitter hat Oberbürgermeister Frank Klingebiel mit seinem Krisenstab entschieden, dass ab Montag, 22. März, an allen Salzgitteraner Schulen kein Präsenzunterricht mehr bis zum 25.04.2021 stattfindet.
Gibt es eine Notbetreuung in den Schulen?
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1 bis 6 in den Szenarien C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist.
Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Zeiten / Hinweise
Montags bis donnerstags 7:30 - 16:00 Uhr
Freitags 7:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Wie ist die Regelung für Kindergärten in Salzgitter?
(Stand 29.03.2021) Noch keine Kindergartenöffnungen in Salzgitter
Sie haben sicherlich die Nachricht gelesen, dass die Kitas in den eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario B) wechseln können, allerdings nur, wenn der Inzidenzwert konstant unter 100 liegt.
In Salzgitter liegt der Inzidenzwert über 200. Das bedeutet, dass die Kitas in Salzgitter weiterhin in Szenario C, in der Notbetreuung bleiben, bis die Vorgaben des Landes erreicht sind, das heißt eine stabile Inzidenz unter 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen.
Der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie der Stadt Salzgitter wird über den Zeitpunkt, wann der Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario B) in den Kitas in Salzgitter erfolgen kann, informieren.
Das Niedersächsische Kultusministerium dazu (Zitat):
"Kindertageseinrichtungen, die in Corona-Hotspots mit einer regionalen Sieben-Tage-Inzidenz von 100 oder höher liegen, verbleiben in Szenario C, bis die Inzidenz im Landkreis/der kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen ununterbrochen unter 100 liegt. Dann erfolgt der Wechsel in Szenario B. Während des Szenarios C soll die Notbetreuung in bisherigem Umfang angeboten werden."
Rahmenhygienepläne des Landes Niedersachsen für Kitas und Schulen
Wo finde ich Informationen des Städtischen Regiebetriebes (SRB)?
Welche Hilfen gibt es für Unternehmen und Freiberufler/innen?
Hilfen von Bund und Land für Unternehmen und Freiberufler/innen
Es gibt eine Vielzahl von finanziellen und anderen Corona-Hilfen des Landes und des Bundes für Unternehmen und Freiberufler/innen:
Überblick über Angebote, Abhol- und Lieferdienste aus Gastronomie und Einzelhandel in Salzgitter
Die Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH (WIS) hat aufgrund der aktuellen Corona-Situation das Serviceportal wieder freigeschaltet. Dieses bietet einen Überblick über Angebote, Abhol- und Lieferdienste aus Gastronomie und Einzelhandel in Salzgitter. Gastronomen/innen und Einzelhändler/innen können ihre Angebote über ein Formular unkompliziert auf der Seite registrieren.
Hier der Link zur Internetseite der WIS
Was müssen Ärztinnen und Ärzte beachten?
Jeder Verdachtsfall des Corona-Virus ist unverzüglich und namentlich beim Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter meldepflichtig!
Das Gesundheitsamt steht auch für Fragen zur Verfügung.
Eine dauerhafte Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes ist wie folgt sichergestellt:
- von Montag bis Freitag (während der Sprechzeiten des Gesundheitsamtes) unter folgenden Telefonnummer: 05341/839-2022
- an Wochenenden und Feiertagen: Die Ärzteschaft erreicht den amtsärztlichen Dienst in Eilfällen unter der Rufnummer: 05341/19222.
Diese Nummer ist nicht für allgemeine Fragen von Bürgerinnen und Bürgern gedacht!
Aktuelles Meldeformular für die Ärzteschaft:
Wie kann ich mich und andere schützen?
Wichtig:
Grundsätzlich gilt:
- halten Sie Abstand zu anderen Menschen,
- begrenzen Sie Ihre sozialen Kontakte,
- halten Sie die allgemein gültigen Hygieneregeln ein und
- tragen Sie bei der Nutzung von Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen eine Maske, die Mund und Nase versteckt.
Hygieneregeln:
Man sollte sich wie bei einer Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen:
- Regelmäßig die Hände 20 Sekunden lang mit Seife waschen
- Hände und zum Beispiel Türklinken regelmäßig desinfizieren
- In die Armbeuge niesen
- Abstand zu anderen Menschen halten (mindestens die aktuell gebotenen 1,5 Meter)
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung:
Welche Symptome hat die Infektion?
Symptome einer Corona-Infektion
Die COVID-19 Krankheit bewirkt Symptome einer Lungenentzündung und/oder akute Atemwegssymptome, wie etwa Fieber, Husten, Abgeschlagenheit, Muskel-/Gelenkschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit, Luftnot, eingeschränkter Geschmacks- und Geruchssinn.
Wichtig: Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass viele Menschen zurzeit auch an Grippe, Erkältungen oder grippalen Infekten erkranken. Diese Erkrankungen sind auch mit Husten, Fieber und so weiter verbunden.
Diese Krankheitserscheinungen können ganz besonders auf eine Corona-Virus-Infektion hindeuten, wenn Sie Kontakt zu einem Menschen mit bestätigter Corona-Virus-Infektion hatten.
Informationen rund um das Coronavirus:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet aktuelle, fachlich gesicherte Informationen zum Coronavirus Sars-CoV-2 und Antworten auf häufige Fragen zu COVID-19 sowie hilfreiche Empfehlungen zum Schutz vor Ansteckung.
Darüber hinaus gibt es in verschiedenen Filmen informative Hinweise rund um das Virus.
Was ist bei Verdachtsfällen?
Wie verhält man sich bei einem begründeten Verdacht?
Menschen, die Grippesymptome haben und die Voraussetzungen für einen begründeten Verdacht erfüllen, sollten sich:
- innerhalb der Sprechzeiten telefonisch an ihre Hausärztin
oder ihren Hausarzt wenden oder - außerhalb der Praxiszeiten mit der Telefonnummer 116117 (ärztlicher)
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung) aufnehmen.
Bis das Ergebnis eines durch den Arzt/eine Ärztin durchgeführten Rachenabstriches feststeht, bleiben die Betroffenen im Regelfall Zuhause (häusliche Absonderung).
Wenn ein Verdachtsfall außerhalb der Dienstzeiten des Gesundheitsamtes bzw. am Wochenende bei der Leitstelle der Feuerwehr (Tel. 112 oder 19222) eingeht, wird das Gesundheitsamt informiert und veranlasst alles Nötige.
Das Gesundheitsamt klärt zudem, mit wem der Patient/die Patientin Kontakt hatte und tritt an diese Kontaktpersonen heran. Treten bei den Kontaktpersonen Symptome auf, müssen sie sie dem Gesundheitsamt melden und werden dann automatisch als krankheitsverdächtig eingestuft. Eine Diagnostik wird eingeleitet. Auch dieses Vorgehen folgt den RKI-Vorgaben.
Das Niedersächsische Gesundheitsministerium empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben.
Ab 1. Oktober gibt es eine Änderung dieser Regelung:
Reiserückkehrer/innen aus Corona-Risikogebieten müssen sich sofort in Quarantäne begeben und können frühestens am fünften Tag der Quarantäne (die normalerweise 14 Tage dauert) einen Corona-Test machen. Fällt dieser negativ aus, ist die Quarantäne aufgehoben.
Ist ein Test bei Personen ohne jedes Krankheitszeichen sinnvoll?
Eine Labordiagnostik sollte nur bei Krankheitszeichen zur Klärung der Ursache durchgeführt werden. Wenn man gesund ist, sich aber noch in der Inkubationszeit befindet (kann bis zu 14 Tage betragen), sagt ein negativer Test auf COVID-19 nichts darüber aus, ob man doch noch krank werden kann. Zudem werden die Laborkapazitäten unnötig belastet.
Was passiert bei Verdachtsfällen?
Bei begründeten Verdachtsfällen wird ein Abstrich bei der vermutlich infizierten Person genommen und an ein Labor zur Überprüfung geschickt. Begründeter Verdachtsfall heißt dabei, dass eine Person mit Grippesymptomen sich entweder in einem Risikogebiet aufgehalten hat (zu finden unter www.rki.de/covid-19) oder Kontakt hatte zu einer Person, die nachweislich am Virus erkrankt ist.
Was bedeutet Quarantäne?
Das Land Niedersachsen und das Robert-Koch-Institut haben ausführliche Informationen rund um die Quarantäne und Kontaktpersonen zusammengestellt.
Für alle weiteren Informationen zur Quarantäne hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat eine kompakte Bürgerinformation zusammengestellt.
Die Versorgung der in Quarantäne befindlichen Bürgerinnen und Bürger läuft über nachbarschaftliche Hilfe oder die Familie.
Wenn Hilfe nötig ist, kann auch die Stadt Salzgitter die Betroffenen unterstützen.
Tipps bei häuslicher Quarantäne
In den „Tipps bei häuslicher Quarantäne“ geht das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf psychosoziale Bedürfnisse und Fragestellungen vor dem Hintergrund einer ungewohnten Situation ein und gibt praktische Tipps.
Auch für Eltern und Betreuungspersonen von Kindern hat das BBK Informationen zusammengestellt:
Bekomme ich für Quarantäne eine Entschädigung?
Wo kann ich bei Nöten und Sorgen anrufen?
Psychosoziales Beratungstelefon
- Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet telefonische psychosoziale Beratungs- und Entlastungsgespräche rund um alle Ängste und Einschränkungen an, die Menschen mit dem Coronavirus verbinden. Das Beratungstelefon ist unter der Telefonnummer 05341 / 839-2482 erreichbar.
Zeiten / Hinweise
Sprechzeiten:
- Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 und
- Freitag von 09:00 bis 12:30
Kontakt
Telefonische Beratung der Psychologischen Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Die Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Salzgitter bietet telefonische Beratung und Gespräche mit einer Fachkraft an. Auch per E-Mail ( erziehungsberatungstadt.salzgitterde) werden Anliegen und Fragen gerne beantwortet.
Zeiten / Hinweise
Sprechzeiten:
- montags bis mittwochs von 09 bis 13 Uhr,
- donnerstags von 14 bis 18 Uhr und
- freitags von 09 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefonhotline für Seniorinnen und Senioren
Das Seniorenbüro der Stadt Salzgitter bietet die Telefonhotline „Du bist nicht allein“ an, um älteren Menschen in der momentanen Zeit beizustehen. Die Telefonnummer lautet: 0151/42660470.
Zeiten / Hinweise
Sprechzeiten:
- Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9 bis 12 Uhr
- sowie Donnerstag von 14 bis 18 Uhr
Kontakt
Telefonhotline für pflegende Angehörige
Die Corona-Pandemie stellt Angehörige von pflegebedürftigen Menschen vor eine große Herausforderung. Die Sorge um das Wohlergehen des allein, im Pflegeheim oder auch im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, ist eine starke psychische Belastung.
Oftmals gibt es keine Möglichkeit eine Ruhephase in dem schwierigen Alltag zu finden, der zeitweise sehr belastend und konfliktreich sein kann. Durch diese stark belastende Situation kommen betreuende Angehörige an ihre Grenzen.
Die Stadt Salzgitter steht Angehörigen pflegebedürftiger Menschen für ihre Anliegen, Sorgen und Fragen telefonisch zur Seite.
Zeiten / Hinweise
Sprechzeiten:
- Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9 bis 12 Uhr
- sowie Donnerstag von 14 bis 18 Uhr
Kontakt
Was ist mit Veranstaltungen?
Städtische Veranstaltungen
Dem Fachdienst Kultur ist es fast ausnahmslos gelungen, Ersatztermine für seine abgesagten Veranstaltungen zu finden. Bereits erworbene Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Tickets gegen einen Gutschein oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu geben.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Kultur gerne zur Verfügung: 05341/839-3416 oder 05341/839-4130.
Details:
1.) Fototickets des Fachdienstes Kultur :
Eine persönliche Rückgabe der Fototickets ist derzeit nicht möglich. Sie können jedoch gegen einen Gutschein oder gegen Erstattung des Kaufpreises postalisch zurückgegeben werden. Senden Sie hierfür bitte die Originaltickets unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihrer Anschrift und Ihrer Bankverbindung an folgende Adresse:
Stadt Salzgitter
Fachdienst Kultur
Wehrstraße 27
38226 Salzgitter
Ebenso können die Karten zzgl. Anlage in den Briefkasten des Fachdienstes Kultur geworfen werden.
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
2.) Reservix-Tickets:
Bei Veranstaltungsabsagen wird der Ticketpreis exklusive Vorverkaufs- und Systemgebühren an die/den Kunden/in erstattet. Bei Veranstaltungsverlegungen wird die/der Kunde/in informiert, dass die Tickets für den Nachholtermin ihre Gültigkeit behalten. Falls die Kunden/innen den Nachholtermin nicht wahrnehmen können, werden die Tickets ebenfalls storniert und der Ticketpreis ohne Vorverkaufs- und Systemgebühren ausgezahlt. Die Frist innerhalb der die Ticketkunden/innen mitteilen können, das sie den Nachholtermin nicht wahrnehmen, wird auf 4 Wochen gesetzt. Sie beginnt mit der Übermittlung der Information an die/den Ticketkunden/in per E-Mail.
3.) Eventim-Tickets:
Gleiche Regelung wie bei Reservix.
Kontakt
Wo finde ich weitere Informationen zum Coronavirus?
Mehrsprachige Informationen:
Weitere Informationen des Gesundheitsamtes:
Weitere Informationen:
- Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf Niedersachsen.de
- Internetseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes: Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger
- Robert Koch Institut: Informationen zum neuen Corona-Virus
- Robert Koch Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZGA: Informationen zum neuen Corona-Virus
- Informationen zum Coronavirus in Gebärdensprache (Portal: Niedersachsen.de)