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Liveticker:
- Am 19. Januar fand ein Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und den Landeschefinnen und -chefs statt, in der aktualisierte Regelungen für das weitere Vorgehen gegen die Corona-Pandemie vereinbart wurden, die die Bundesländer in ihre Verordnungen einfließen lassen müssen. Noch liegt keine neue Verordnung des Landes Niedersachsen vor. Sobald sie veröffentlicht ist, finden Sie sie auf den Internetseiten des Landes.
- Ab sofort und vorerst bis zum 31. Januar 2021 vergeben die Fachdienste der Stadtverwaltung auf Grund der aktuellen Pandemielage nur noch dringende Termine. Weitere Informationen hier
- Hotlines:
Bürgertelefon: 05341 / 839-7000 (allgemeine Fragen rund um den Dienstbetrieb im Rathaus, Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr, Samstag: 10 Uhr bis 14 Uhr.
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Corona-Hotline (Gesundheitsamt): 05341 / 839-5000 (Fragestellungen zu Corona, Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 7 bis 18 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 12 Uhr bis 18 Uhr. - Kontaktaufnahme zum Bürgercenter, zum Standesamt und zur Ausländerstelle: Nutzen Sie die Kontaktformulare BürgerCenter / Ausländerstelle / Standesamt
- Impfhotline: Die Bürger/innen im Land Niedersachsen haben die Möglichkeit, ihre Fragen rund um die Covid-19-Impfung mit einem Anruf bei einer neu eingerichteten Hotline unter der Rufnummer 0800 9988665 zu klären.
Über diese Hotline können auch Impf-Termine vereinbart werden. Weitere Informationen:
Aktuelles:
Aktuelle Fallzahlen, Inzidenz und Impf-Bilanz
Die Zahl der nachgewiesenen Covid19-Infektionen beträgt aktuell 2071 (+20 zum Vortag).
Es gab bisher 43 Todesfälle nach einer Covid-19-Infektion.
Aktuell sind in Salzgitter 187 COVID-19-Infizierte zu verzeichnen.
Die Covid19-Inzidenz der letzten 7 Tage in Salzgitter liegt bei 80,54*
430 Krankheitsverdächtige befinden sich gegenwärtig in häuslicher Isolation.
*Hinweis zur Berechnung der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: Basis für die Berechnung ist die Einwohnerzahl in Salzgitter am 31.12.2019 104.291).
(Stand: 21.01.2021, 15 Uhr)
Informationen zu den Impfungen gegen Covid-19 in Salzgitter:
Aktuell sind in Salzgitter 1995 Impfdosen gegen Covid-19 durch mobile Impfteams verabreicht worden. Die Impfungen erhalten derzeit ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal von Alten-und Pflegeheimen, Personal in Krankenhäusern, des Rettungsdienstes sowie der Impfteams und des Impfzentrums (Stand 21.01.2021).
Informationen zu den Impfungen gegen Covid-19 finden Sie auf den Seiten des Landes Niedersachsen.
Welche Regeln zur Maskenpflicht gelten in Salzgitter?
Die Stadt Salzgitter hat am 1. Dezember eine Allgemeinverfügung unter anderem zur Maskenpflicht erlassen. Sie regelt die Maskenpflicht in Lebenstedt, Salzgitter-Bad, Fredenberg und auf den Wochenmärkten.
Maskenpflicht in der Lebenstedter Innenstadt
Erklärung der links zu sehenden Farbmarkierungen auf dem Stadtplan von Lebenstedt (Sie können das Foto mit einem Klick auf das Bild vergrößern):
Rot markierter Bereich:
In diesem Bereich gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Zeit
von Montag bis Samstag zwischen 9 und 19:30 Uhr.
Maskenpflicht in der Innenstadt von Salzgitter-Bad
Erklärung der links zu sehenden Farbmarkierungen auf dem Stadtplan von Salzgitter-Bad:
Rot markierter Bereich:
In diesem Bereich gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die Regelung gilt in der Zeit
von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18:30 Uhr
sowie am Samstag zwischen 9 und 14 Uhr.
Maskenpflicht in Fredenberg
Erklärung der links zu sehenden Farbmarkierungen auf dem Stadtplan von Fredenberg:
Rot markierter Bereich:
In diesem Bereich gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 18 Uhr sowie am Samstag zwischen 9 und 18 Uhr im Bereich des Einkaufszentrums und Einkaufsmarktes zwischen den Straßen Gaussstraße, Hüttenring, Einsteinstraße und Kurt- Schumacher-Ring
Ebenfalls in der Allgemeinverfügung geregelt: Maskenpflicht auf Wochenmärkten
Auf allen Plätzen im Stadtgebiet, auf denen die Wochenmärkte stattfinden, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden und zwar jeweils für die Dauer ihrer Durchführung.
Dies sind die Märkte:
- in Lebenstedt in der Chemnitzer Straße
- in Lebenstedt Am Schölkegraben
- in Lebenstedt (Fredenberg) in der Gaussstraße
- in Salzgitter-Bad auf dem Marktplatz
Welche Regeln des Landes gelten seit 10. Januar?
Aktuelle Information
Am 19. Januar fand ein Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und den Landeschefinnen und -chefs statt, in der aktualisierte Regelungen für das weitere Vorgehen gegen die Corona-Pandemie vereinbart wurden, die die Bundesländer in ihre Verordnungen einfließen lassen müssen. Noch liegt keine neue Verordnung des Landes Niedersachsen vor. Sobald sie veröffentlicht ist, finden Sie sie auf den Internetseiten des Landes.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Landesverordnung gilt weiterhin die Verordnung, die seit 10. Januar in Kraft ist.
Hier finden Sie die Verordnung:
Folgende Inhalte der neuen Verordnung, die bis zum 14. Februar gelten sollen, sind bereits bekannt::
Weiterhin gilt:
Es bleibt der Grundsatz: Jede Person muss den Kontakt zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren und soweit möglich Abstand (von mindestens 1,5 Meter) zu jeder anderen Person einhalten.
Kann eine Person den Abstand nicht einhalten, muss sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Kontaktbeschränkung
- Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Bereich sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren und mit maximal einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person gestattet.
- Zu dieser Gruppe hinzukommen kann, neben der genannten weiteren Person, auch eine Begleiterin/ein Begleiter eines Menschen mit Behinderung.
Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen werden in Absatz 3 des §2 der Landesverordnung genannt.
Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung
Das ändert sich:
Eine Person, die sich in einem geschlossenen Raum in einem der unten aufgelisteteten, zur Zeit geöffneten Betriebe oder Dienstleistungsunternehmen, beziehungsweise in dessen Eingangsbereich oder auf dem dazugehörigen Parkplatz, aufhält,
muss eine medizinische Maske tragen, wobei Atemschutzmasken mit Ausatemventil nicht zulässig sind: (Das gilt nicht für Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag. Sie müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel Stoffmaske) tragen)
- des Lebensmittelhandels,
- der Wochenmärkte in Bezug auf den Handel mit Lebensmitteln,
- des landwirtschaftlichen Direktverkaufs und der Hofläden in Bezug auf den Handel mit
Lebensmitteln, - des Getränkehandels,
- der Abhol- und Lieferdienste,
- der Reformhäuser,
- der Babyfachgeschäfte,
- der Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien,
- der Optikerinnen, Optiker, Hörgeräteakustikerinnen und Hörgeräteakustiker,
- der Tankstellen und Autowaschanlagen,
- der Kraftfahrzeug- oder Fahrrad-Werkstätten und der Reparaturwerkstätten für
Elektronikgeräte, - der Banken und Sparkassen,
- der Poststellen,
- der Reinigungen,
- der Waschsalons,
- der Zeitungsverkaufsstellen,
- des Tierbedarfshandels,
- des Futtermittelhandels,
- des Großhandels und der Baumärkte, jeweils nur für gewerbliche Kundinnen und Kunden,
- des Brenn- und Heizstoffhandels,
- des Brief- und Versandhandels,
- der Verkaufsstellen von Fahrkarten für den Personenverkehr.
Eine medizinische Maske muss man auch in einem Verkehrsmittel des Öffentlichen Personenverkehrs oder einer dazugehörigen Einrichtung aufsetzen. Von der Maskenpflicht ausgenommen ist die/der Fahrzeugführer/in.
Eine medizinische Maske ist eine Maske, wie sie Ärzte im OP tragen sowie eine FFP2-Maske.
Maskenpflicht in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel:
- Überall dort, wo sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.
Maskenpflicht in Salzgitter
Das bleibt:
- Die Verordnung sieht vor, dass die Kommunen in einer Allgemeinverfügung festlegen, wo in ihrer Kommune Maskenpflicht herrscht.
- Auch die Stadt Salzgitter hat eine solche Allgemeinverfügung erlassen (siehe Reiter "Welche Regeln gelten zur Maskenpflicht in Salzgitter").
Hier finden Sie den Text der Allgemeinverfügung:
Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern
Nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahre und höchstens einer weiteren Person (und einer Begleitung eines Menschen mit Behinderung) darf man sich zu privaten Zusammenkünften und Feiern treffen.
Wenn sie
- in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten
- auf eigenen oder privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel (zum Beispiel zur eigenen Wohnung gehörende Gärten und Höfe) oder
- in der Öffentlichkeit, auch in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten
stattfinden.
Wichtig: Private Zusammenkünfte und Feiern, bei denen diese Regeln nicht eingehalten werden sind verboten.
Übernachtung zu touristischen Zwecken
Bisher war schon die Übernachtung in Hotels sowie auf Campingplätzen und auf Reisemobilplätzen zu touristischen Zwecken verboten.
Jetzt kommt hinzu, dass das Übernachten zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen untersagt ist.
Der Betrieb von Kitas und Schulen:
Jetzt schon bekannt (Stand 21.01.2021):
Folgende Maßnahmen gelten für die Zeit über den Halbjahreswechsel am 29. Januar hinaus bis Sonntag, 14.02.2021:
- Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches sowie alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen GE einschließlich Tagesbildungszentren werden im Wechselunterricht nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet. Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.
- Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet. Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird auch hier aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.
- Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10 sowie 11 und 12) verbleiben im Distanzlernen nach Szenario C.
- Für die berufsbildenden Schulen gilt ebenfalls grundsätzlich Distanzlernen nach Szenario C.
Die Kindertageseinrichtungen werden weiterhin in Szenario C betrieben. Die Notbetreuung für in der Regel bis zu 50 Prozent der Normalgruppengrößen wird weiterhin angeboten. Die Höchstgrenzen gelten auch für Großtagespflegestellen. Kindertagespersonen können ihr Regelangebot in sehr kleinen Betreuungsgruppen weiterhin ungeschmälert vorhalten.
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Gibt es eine Notbetreuung in den Schulen?
Das Kultusministerium dazu:
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1 bis 6 in den Szenarien B und C.
Und zwar für solche Kinder, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist.
Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
Regelung für Kindergärten
Kindertageseinrichtungen bieten eine Notbetreuung in der Regel bis zur Hälfte der üblichen Gruppengrößen an (Krippe bis 8 Kinder, Kindergarten bis 13 Kinder, Hort bis 10 Kinder). Es sollen möglichst nur noch Kinder aus Familien betreut werden, in denen ein Elternteil in betriebsrelevanten Bereichen des öffentlichen Lebens tätig ist.
Tagespflegepersonen können aufgrund der Kleinstgruppen von maximal 5 zeitgleich betreuten fremden Kindern weiterhin im üblichen Rahmen Betreuung anbieten. Für Großtagespflegestellen gelten analoge Regelungen wie für die Kindertageseinrichtungen.
So sieht die Regelung in den Kindergärten in Salzgitter aus:
Die Notbetreuung wird in allen Kindertageseinrichtungen in Salzgitter vorgehalten.
Sie als Eltern/ Erziehungsberechtigte melden sich direkt in der Einrichtung, in der Ihr Kind/ Ihre Kinder gewöhnlich betreut wird/werden.
Der Antrag der Stadt Salzgitter „auf Inanspruchnahme einer Notbetreuung“ aus dem Frühjahr 2020 kann genutzt werden, dazu gehört eine ergänzende, neutrale Bescheinigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin. Es können daneben auch andere Bescheinigungen von Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern anerkannt werden.
Die Stadt Salzgitter hat einen Elternbrief verfasst, in dem die Informationen zu den Regelungen in den Kindergärten und zur Notbetreuung zusammengefasst sind. Außerdem können Sie hier unten den Antrag auf Inanspruchnahme einer Notbetreuung in der Kindertagesbetreuung und das Formular zur "Besonderen Bescheinigung zum Arbeitsverhältnis" herunterladen.
Unterstützung der Eltern
Nicht vom Land, sondern vom Bund wird gesetzlich geregelt, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten, die Klasse oder die Gruppe, pandemiebedingt geschlossen ist (Szenario C).
Was hat geöffnet?
Folgendes hat geöffnet. Wichtig: Hier muss beim Besuch eine medizinische Maske getragen werden:
Seit 4. Januar 2021 wieder geöffnet sind:
• Telefonshops
• Versicherungsagenturen
• Fotostudios
• Reisebüros
Aber: Bei Fotostudios besteht die Einschränkung, das die Verkaufsräume (Einzelhandel; kein täglicher Bedarf) nicht geöffnet werden dürfen. Insofern gibt es keine Einschränkung bezüglich der Art der Bilder, sofern zum Beispiel die Kontaktbeschränkungen und andere Regeln eingehalten werden. Somit dürfen auch Fotostudios, aber nicht deren Verkaufsräume (Einzelhandel) geöffnet haben.
Weiterhin geöffnet sind:
- Medizinische Dienstleistungen im Bereich Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie oder Fußpflege wie auch Orthopädietechnik und Praxen
- Lebensmittelhandel
- Wochenmärkte
- Hofläden
- Getränkehandel
- Abhol- und Lieferdienste
- Reformhäuser
- Babyfachgeschäfte
- Apotheken
- Sanitätshäuser und Drogerien
- Geschäfte für Optik und Hörgeräte
- Tankstellen
- Kfz- und Rad- sowie Elektronikwerkstätten
- Banken
- Poststellen
- Reinigungen und Waschsalons
- Tier- und Futterbedarfshandel
- Brenn- und Heizstoffhandel
- Autowaschanlagen
- Großhandel und Baumärkte für gewerbliche Kundschaft
Gastronomie:
- Außer-Haus-Verkauf, Lieferung und Abholungen von Speisen
zum Verzehr zu Hause - Versorgung in Heimen, Hotel und Beherbergungsstätten für
nicht-touristische Gäste - Versorgung von Berufskraftfahrenden in Raststätten/Autohöfe
Aber: Es ist verboten, Speisen, die im Rahmen des Außer-Haus-Verkaufs abgeholt werden, in der Öffentlichkeit innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu den abgebenden Betrieben zu verzehren. Damit soll verhindert werden, dass es zu Menschenansammlungen kommt.
Und: Es gilt in Niedersachsen eine Untersagung des Verkaufs und der Abgabe alkoholischer Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder dazu geeignet sind (insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen). Dies zielt insbesondere auf den Verkauf von Punsch und Glühwein ab.
Einschränkung des Bewegungsfreiraumes ab Inzidenz von 200
Die örtlich zuständigen Behörden (zum Beispiel die Stadt Salzgitter) können bezogen auf ihr Stadtgebiet mit einer 7-Tages-Inzidenz von 200 oder mehr Neuinfektionen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner den Bewegungsradius jeder Person auf 15 Kilometer um den Wohnsitz beschränken.
Es gibt Ausnahmen bei Vorliegen eines triftigen Grundes,
insbesondere einer notwendigen medizinischen, psychosozialen oder
veterinärmedizinischen Behandlung, der Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit und des Besuchs naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig
sind.
Insbesondere Reisen und tagestouristische Ausflüge stellen keine triftigen Gründe dar.
Ein-/Rückreise aus Riskogebieten
Am 11. Januar ist eine neue Niedersächsische Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten, die neue Regelungen für Einreisende aus Risikogebieten beinhaltet, die die alten Regelungen ergänzt:
Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland gilt grundsätzlich neben der bestehenden Quarantänepflicht zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. (Zwei-Test-Strategie).
Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor der Einreise, unmittelbar während der Einreise oder oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise, nachgekommen werden.
Das Testergebnis muss innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dem Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.
Ein Problem ist eine veränderte Art des Corona-Virus, die vor allem im Ausland aufgetreten ist.
Das Bundesgesundheitsministerium wird deshalb auf der Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes eine Verordnung erlassen.
Dort soll enthalten sein, das bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmung verstärkt kontrollieren wird.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Robert-Koch-Institut.
Wie erreiche ich die Stadtverwaltung?
Aktuell!
Ab sofort und bis voraussichtlich 31. Januar 2021 werden auf Grund der aktuellen Pandemielage nur noch dringende Termine in den Fachdiensten der Stadtverwaltung vergeben.
Alle Fachdienste und Organisationseinheiten der Stadtverwaltung sind telefonisch und per E-Mail zu den bekannten Sprechzeiten zu erreichen.
Auch das Bürgertelefon ist weiterhin als zentrale Ansprechstelle der Verwaltung unter der Rufnummer 05341 / 839-7000 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 Uhr bis 14 Uhr erreichbar.
Was ist mit bereits vereinbarten Terminen bei der Stadtverwaltung?
Bereits vereinbarte Termine werden entweder durchgeführt oder auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Die Kundinnen und Kunden werden in diesem Falle vom jeweiligen Fachdienst benachrichtigt.
Bereits vereinbarte Termine zu Eheschließungen sowie Anmeldungen zu Eheschließungen finden statt.
Was ist mit der Online-Terminvergabe?
Über die Online-Terminvergabe auf der Internetseite der Stadt Salzgitter können zur Zeit bis Ende Januar keine Termine gebucht werden. Erst ab dem 1. Februar 2021 können dort wieder Termine gebucht werden.
Hier können Sie Termine ab 01. Februar 2021 buchen:
Was ist mit der Ausgabe von beantragten Ausweisdokumenten sowie Lebens- und Meldebescheinigungen?
Diese können ohne Termin von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr am Servicepoint des Rathauses in Lebenstedt oder im Eingangsbereich des Kleinen Rathauses in Salzgitter-Bad abgeholt werden.
Voraussichtlich ab 1. Februar gilt dann wieder:
- Erreichbarkeit: Die Fachdienste der Stadtverwaltung sind für Anliegen und Fragen per E-Mail und Telefon zu den regulären Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 18 Uhr) erreichbar.
- Bürgertelefon (Verwaltungshotline): 05341 / 839-7000. Für allgemeine Fragen rund um den Dienstbetrieb im Rathaus.
Zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr; Samstag: 10 bis 14 Uhr (nicht mehr an Sonn- und Feiertagen erreichbar). - Corona-Hotline (Gesundheitsamt): 05341 / 839-5000.
Fragestellungen zu Corona, Reiserückkehrende.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 7 bis 18 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 12 bis 18 Uhr.
Zeiten / Hinweise
Neue Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr
- Samstag: 10 bis 14 Uhr
- Sonntag und an Feiertagen: keine Sprechzeit
Kontakt
Wenn ich einen Termin habe, wie komme ich dann ins Rathaus?
Hinweis: Sie dürfen nur alleine (ohne Begleitung) mit Mund- und Nasenschutz in das Rathaus gehen! Sollten Sie eine Begleitung benötigen, informieren Sie bitte die/den Mitarbeiter/in, mit der/dem Sie Ihren Termin vereinbaren.
Ablauf Ihres Aufenthaltes im Rathaus
Sie gehen zum Servicepoint gleich hinter dem Eingang des Rathauses im Atrium und sagen dort, dass Sie einen Termin bei einem Fachdienst haben und nennen den Namen der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters sowie die Uhrzeit des Termins. Sie werden dann in der Wartezone im Atrium abgeholt.
Nach Beendigung des Termins werden Sie zurück ins Atrium zum Ausgang geleitet.
Muss ich beim Besuch des Rathauses einen Mundschutz tragen?
Während Ihres Besuches im Rathaus muss von Ihnen ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Auch die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter des Rathauses trägt einen Schutz.
Abholung von Ausweisdokumenten
Schon beantragte Ausweisdokumente (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe) können ohne Termin zu folgenden Zeiten abgeholt werden:
- In Lebenstedt: Am Infopoint im Atrium:
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und
Donnerstag von 14 bis 18 Uhr - In Salzgitter-Bad: Im Eingangsbereich des "Kleinen Rathauses".
Hinweise zur Abholung:
Bei Beantragung der Ausweispapiere erhalten Bürgerinnen und Bürger eine Dokumentennummer. Hier können Sie prüfen, ob das Dokument bereits im Rathaus vorliegt. Für die Abholung des Personalausweises muss zudem der PIN-Brief vorliegen. Wenn Sie den PIN-Brief zum Personalausweis nicht erhalten haben, muss leider weiterhin ein Termin mit dem BürgerCenter vereinbart werden, um eine neue PIN zu generieren. Einen Termin dafür können Sie telefonisch unter 05341/839-3812 oder über das Kontaktformular des BürgerCenters vereinbaren.
"Kleines Rathaus" in Salzgitter-Bad kann mit einem Termin besucht werden
Durch die Öffnung des Dienstgebäudes des "Kleinen Rathaus" in Salzgitter-Bad können Termine mit folgenden dort untergebrachten Stellen ausgemacht werden:
- BürgerCenter
- Aufgabenbereich „Gewerbeangelegenheiten"
- Allgemeiner Sozialer Dienst des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie
- Psychologische Beratungsstelle des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie
Zur Reduzierung der Wartezeiten im BürgerCenter in Salzgitter-Bad werden „gelbe Säcke“, Formulare im Eingangsbereich des "Kleinen Rathauses" herausgegeben.
Hinweis: Der Zutritt zum Gebäude des Kleinen Rathauses erfolgt, wie bei den vorher schon geöffneten anderen städtischen Gebäuden, ausschließlich über vorherige Terminvergabe und mit Mund-Nasen-Schutz.
Gebäude des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie kann mit Termin besucht werden
Auch das Dienstgebäude des städtischen Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie in Lebenstedt kann wieder mit einem Termin besucht werden.
Der Zutritt zu den Gebäuden erfolgt jedoch, wie bei den schon vorher geöffneten städtischen Gebäuden, ausschließlich über vorherige Terminvergabe und mit Mund-Nasen-Schutz.
Zulassungsstelle:
Auch weiterhin werden Termine bei der Zulassungsstelle telefonisch vergeben. Rufen Sie dazu die Zulassungsstelle unter der Telefonnummer 05341 / 839-3000 an. Diese ist von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 15 Uhr, donnerstags von 8:30 bis 17 Uhr und freitags von 8:30 bis 12 Uhr erreichbar.
Hinweise:
- Spontan vorbeigebrachte Unterlagen ohne vorherige Terminabsprache werden nicht angenommen!
- Wegen der bestehenden Kontaktsperren und diesbezüglicher Sicherheitsvorkehrungen ist nur eine begrenzte Anzahl an Terminen pro Tag möglich.
- Achten Sie bitte darauf, dass alle notwendigen Unterlagen (Vollmachten, SEPA-Mandat etc.) vollständig und korrekt ausgefüllt sind. Die Kolleginnen und Kollegen der Zulassungsstelle stehen Ihnen bei Fragen gerne bereits bei der Terminvergabe zur Seite.
- Bitte bringen Sie zu Ihrem vereinbarten Termin bereits die Kennzeichen mit und klären Sie bereits bei Terminvereinbarung, ob die gewünschten Kennzeichen noch verfügbar sind. Auch für den Fall, dass Sie keinen Wunsch haben, lassen Sie sich bitte bereits bei der Terminvergabe ein freies Kennzeichen geben, um entsprechende Schilder prägen zu können. In diesem Fall wird Ihnen keine Wunschgebühr berechnet. Der Zugang zu den Schilderhändlern ist möglich. Diese sind über die Öffnung informiert.
- Die für die Zulassung notwendigen Unterlagen inklusive Schilder werden kontaktfrei über dafür vorgesehene Boxen am Seiteneingang zum Gebäude des ASP (Neißestraße 203) durch die Kunden hinterlegt und vom Personal der Zulassungsstelle entgegengenommen.
- Für eine Aushändigung der fertigen Unterlagen wird in der Regel erneut ein Termin am gleichen Tag vereinbart. Bitte geben Sie daher mit den notwendigen Unterlagen eine Telefonnummer ab unter der Sie erreichbar sind.
- Mit Ausgabe der fertigen Zulassung erhalten Sie eine Rechnung. Eine Zahlung vor Ort ist weder bar noch per EC-Karte möglich!
Alle weiteren notwendigen Informationen erhalten Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung.
Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen
Außerbetriebssetzungen von Fahrzeugen können ausschließlich auf folgende Weise beantragt werden:
- Senden Sie per Post die original Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), den Antrag auf Außerbetriebssetzung sowie je ein Foto der amtlichen Kennzeichen bevor und nachdem Sie diese selbst entstempelt haben an die Zulassungsstelle.
Die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen dann zusammen mit einem Gebührenbescheid zurückgeschickt.
Informationen zu Meldeangelegenheiten auf Internetseiten der Bundesbehörden:
Auf den Internetseiten der Stadt Salzgitter abrufbar:
Die Stadtbibliothek ist bis auf Weiteres geschlossen
Alle Zweigstellen der Stadtbibliothek bleiben aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen zur Eindämmung des Corona-Virus bis auf Weiteres geschlossen.
Aber: Die Stadtbibliothek in Lebenstedt - und ab 19. Januar auch die Stadtbibliothek in Salzgitter-Bad - bieten einen kostenlosen Abholservice für Medien mit Termin.
Das Angebot kann in der Stadtbibliothek in Lebenstedt Montag bis Freitag, von 10 bis 16 Uhr und Sonnabend, von 10 bis 14 Uhr, genutzt werden.
Ab 19. Januar in Salzgitter-Bad: Von Dienstag bis Freitag, von 10 bis 16 Uhr, und Sonnabend, von 10 bis 13 Uhr
Der Service ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Mit dem Medienabholservice bekommen Nutzerinnen und Nutzer mit gültigem Leseausweis die Möglichkeit, vorab bestellte Medien über den Vorraum der Stadtbibliothek in Lebenstedt (ab 19. Januar der Stadtbibliothek in Salzgitter-Bad) abzuholen, ohne die Stadtbibliothek selbst zu betreten.
Medien können per E-Mail stadtbibliothekstadt.salzgitterde oder telefonisch 05341 / 839-3434 bestellt werden. Die Kundinnen und Kunden erhalten einen Termin.
Beim Abholen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es gelten Hygieneregeln, über die die Nutzerinnen und Nutzer des Service informiert werden.
Unverändert bestehen bleiben die Möglichkeiten, die eAusleihe sowie den Medienversand zu nutzen.
Die Stadtbibliothek ermöglicht während der Schließzeit einen Medienversand. Kunden und Kundinnen der Bibliothek können unter Angabe ihrer Benutzernummer per E-Mail maximal zwei im Bestand befindliche Medien bestellen.
Nach verfügbaren Medien kann im Webkatalog der Stadtbibliothek recherchiert werden. Für diesen Service werden Versandkosten in Höhe von 3 Euro auf dem Benutzerkonto in Rechnung gestellt, die bei Rückgabe der Medien zu zahlen sind.
Die eAusleihe steht allen Kunden/innen rund um die Uhr zur Verfügung. Neukunden/innen bietet die Bibliothek für die Zeit der Schließung dafür einen kostenlosen Ausweis an.
Telefonisch ist die Bibliothek unter der Nummer 05341 / 839-3434 zu folgenden Zeiten zu erreichen:
- Mo – Fr 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Sa 10:00 Uhr – 14:00 Uhr
Die Bitte um Verlängerung ausgeliehener Medien oder Anfragen können auch per E-Mail an stabistadt.salzgitterde gesendet werden.
Weitere Informationen:
Welche städtischen Einrichtungen sind geschlossen?
Bis auf Weiteres:
- alle Zweigstellen der Stadtbibliothek,
- das Städtische Museum Schloss Salder
- das Stadtbad in Lebenstedt, das Thermalsolbad in Salzgitter-Bad und die Eissporthalle in Lebenstedt,
- Nebenstellen einiger Fachdienste,
- Fachdienste, die im Avacon-Gebäude untergebracht sind
(Also auch der Fachdienst Tiefbau und Verkehr, nach seinem Umzug am 15. Juni ins Avacon-Gebäude) - das Gesundheitsamt in Salzgitter-Bad
Aber: Das Gesundheitsamt hat in Lebenstedt im Ärztehaus an der Kattowitzer Straße neben dem Helios-Krankenhaus Kunden-Kontakt-Büros eingerichtet. Man muss jedoch vor dem Besuch erst einen Termin per Telefon 05341 / 839-2022 oder E-Mail gesundheitstadt.salzgitterde machen.
Und es gibt eine Corona-Hotline des Gesundheitsamtes:
05341/ 839-5000!
Und: Das Gesundheitsamt bietet Lebensmittelbelehrungen sowohl „In-House“ im Gesundheitsamt, als auch nach Terminvereinbarung vor Ort in Schulen und Betrieben an.
Wer Anliegen an einen Fachdienst in einem nicht geöffneten Gebäude hat, sollte über Telefon oder E-Mail Kontakt aufnehmen.
Bitte fragen Sie beim jeweiligen Fachdienst nach, wie Ihr Anliegen dort bearbeitet werden kann.
Wo gibt es Infos über Covid-19-Impfungen?
Zur Zeit finden Impfungen in Salzgitter in Pflege- und Seniorenheimen statt. Außerhalb dieser Einrichtungen ist eine Impfung derzeit noch nicht möglich. (Stand 19.01.2021)
Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat eine Telefon-Hotline 0800 / 9988665 eingerichtet, über die man sich rund um die Covid-19-Impfung informieren kann.
Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
An Feiertagen ist die Hotline geschlossen.
Das Land Niedersachsen hat außerdem eine Internetseite zu den am häufigsten gestellten Fragen zur Corona-Impfung eingerichtet, auf der man den aktuellen Sachstand zur Impfung findet:
Gibt es in Salzgitter ein Impfzentrum?
In Salzgitter gibt es ein Impfzentrum. Es ist in der Hans-Birnbaum-Straße im Gewerbegebiet bei Hallendorf in dem Gebäude untergebracht, in dem früher einmal ein Flüchtlingswohnheim geplant war.
Zur besseren Erreichbarkeit des Impfzentrums wurde eine neue Bushaltestelle geschaffen, die mit der Linie 641 im Dreißigminutentakt ab dem ZOB Lebenstedt erreichbar ist.
Dort kann man sich aber nicht direkt für einen Termin hinwenden!
Niedersachsenweit hat das Land den 1. Februar als Starttermin für die Impfungen in den einzelnen Impfzentren in den Kommunen angegeben.
Weitere Informationen:
Was muss bei Reisen beachtet werden?
Was muss ich bei meiner Ein-/Rückreise aus einem ausländischen Risikogebieten beachten?
Ein- und Rückreisende nach Niedersachsen aus Risikogebieten im Ausland müssen sich nach ihrer Einreise grundsätzlich
- unverzüglich in 10-tägige häusliche Absonderung begeben.
- unverzüglich nach der Einreise beim Gesundheitsamt melden.
Die Absonderungserfordernis gilt auch für Menschen, die aus einem Risikogebiet über ein anderes (Bundes-)Land nach Niedersachsen einreisen.
Dies ist über eine digitale Einreiseanmeldung unter der Internetadresse www.einreiseanmeldung.de möglich.
Sollten sich innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise Krankheitssymptome entwickeln, ist das Gesundheitsamt gesondert hierüber zu informieren.
Bitte verwenden Sie hierzu den Meldebogen des Gesundheitsamtes.
Das Gesundheitsamt hat außerdem eine Corona-Hotline eingerichtet:
05341 / 839-5000 (Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 7 bis 18 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 12 bis 18 Uhr)
Neu: Testpflicht bei Einreise (Stand 11.01.2021)
Am 11. Januar ist eine neue Niedersächsische Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten, die neue Regelungen für Einreisende aus Risikogebieten beinhaltet:
Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland ist neben der bestehenden Quarantänepflicht zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt worden. (Zwei-Test-Strategie).
Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor der Einreise, unmittelbar während der Einreise oder oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise, nachgekommen werden.
Das Testergebnis muss innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dem Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.
Das ist ein Zusatz zu den bisher geltenden Regeln.
Was bedeutet häusliche Absonderung und wie kann sie verkürzt werden?
Häusliche Absonderung bedeutet, dass die eigene Wohnung/Haus direkt nach der Einreise aufzusuchen ist.
Es ist nicht gestattet, Besuch zu empfangen oder selbst die Wohnung/das Haus zu verlassen (zum Beispiel zum Spaziergang oder zum Einkaufen).
Der Kontakt zu weiteren Haushaltsmitgliedern ist zu vermeiden.
Arztbesuche sind auch während der Absonderung möglich. Wenden Sie sich bitte unbedingt vorher telefonisch an den Arzt/die Ärztin und weisen sie/ihn auf die häusliche Absonderung hin.
Die Absonderungszeit kann durch einen negativen PCR-Test verkürzt werden. Wenn der Test nicht bereits vor oder bei Einreise durchgeführt wurde, kann er frühestens am 6. Tag nach der Einreise durchgeführt werden.
Um sich testen zu lassen, füllen Sie bitte das Meldeformular des Gesundheitsamtes aus und senden dieses per E-Mail reiserueckkehrerstadt.salzgitterde an das Gesundheitsamt. (Oben Link zum Meldeformular)
Dieses setzt sich dann bezüglich eines Abstrich Termins mit Ihnen in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass Reiserückkehrer/innen seit dem 16.12.2020 keinen Anspruch mehr auf einen kostenfreien Corona-Test haben. Die Kosten hierfür sind von der Testperson privat zu übernehmen.
Bis das negative Testergebnis vorliegt, müssen Sie weiter in häuslicher Absonderung bleiben.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des derzeit enorm hohen Arbeitsaufkommens im Gesundheitsamt zu Wartezeiten kommen kann.
Was ist ein PCR-Test?
PCR steht für Polymerase‑Kettenreaktion. Der Nachweis für SARS-CoV-2 läuft über Abstriche aus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum. Der Abstrich kann Erbgut des Virus enthalten.
In für die entsprechenden Verfahren geprüften Laboren wird das virale Erbgut durch einen empfindlichen molekularen Test nachgewiesen. Der vollständige und komplizierte Name lautet „Real-time Reverse-Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion“ (englisch abgekürzt RT-PCR).
Was muss ich bei meiner Ein-/Rückreise aus einem inländischen Risikogebieten beachten?
Touristische Übernachtungen innerhalb von Deutschland sind zurzeit vielfach aufgrund von Landesverordnungen untersagt. Auch private Besuche oder tagestouristische Ausflüge sollten unterbleiben.
Reisende, die aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands nach Hause zurückgekehrt sind, sind von der Meldepflicht und der Pflicht zur häuslichen Absonderung nicht betroffen.
Für sie gilt jedoch beim Auftreten von Krankheitssymptomen der Hinweis: wenden Sie sich bitte unbedingt telefonisch an die Rufnummer 116 117 oder an Ihren Hausarzt/Hausärztin.
Diese/r wird dann entscheiden, ob der Verdacht einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht und dann gegebenenfalls einen Test veranlassen.
Neue Corona-Hotline des Gesundheitsamtes!
Neue Corona-Hotline: 05341 / 839-5000!
Fragestellungen zu Corona, Reiserückkehrende.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 7 bis 18 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 12 bis 18 Uhr.
Gelbfieberimpfstelle des Gesundheitsamtes
Die Gelbfieberimpfstelle des Gesundheitsamtes hat geöffnet.
Urlaubsreisende (im November sind ja Reisen nur eingeschränkt möglich) und Firmenreisende können sich rechtzeitig vor Beginn ihrer Reise eine Gelbfieberimpfung durchführen können.
Termine gibt es nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 05341 / 839-2063.
Besucher/innen des Gesundheitsamtsgebäudes müssen eine Mund-Nasenschutzmaske tragen.
Wie funktioniert die Corona-Warn-App?
Die Corona-Warn-App ist bundesweit einsetzbar. Die Nutzung der App ist freiwillig.
Die App kann über die unten stehenden Links zu den Seiten des Robert-Koch-Institutes (RKI) und der Bundesregierung heruntergeladen werden.
Weitere Informationen:
Wo kann ich bei medizinischen Fragen anrufen?
Corona-Hotline Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter
Achtung neue Hotline-Nummer des Gesundheitsamtes der Stadt Salzgitter!
Neue Nummer Corona-Hotline: 05341 / 839-5000!
Fragestellungen zu Corona, Reiserückkehrende.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 7 bis 18 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 12 bis 18 Uhr.
Corona-Hotline Land und Bund
Sie können sich aber auch an die Corona-Hotline des Landes Niedersachsen oder an das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums wenden.
Zeiten / Hinweise
Die Corona Hotline des Landes Niedersachsen soll allgemeine, direkt verfügbare Informationen zum Coronavirus und seinen Folgen geben, ansonsten aber der Vermittlung zu anderen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern aus verschieden Bereichen der Landesregierung dienen.
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag 8 Uhr bis 22 Uhr
Kontakt
Zeiten / Hinweise
Sprechzeiten:
- Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
- Freitag von 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Hier finden Sie aktuelle Allgemeinverfügungen und Verordnungen:
Wo finde ich Hinweise für Familien und zu Schulen und Kitas?
Wie soll der Schulbetrieb im Moment stattfinden?
Die neuesten Details zum Schulbetrieb finden Sie auf der Seite des Landes Niedersachsen.
Zeiten / Hinweise
Montags bis donnerstags 7:30 - 16:00 Uhr
Freitags 7:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Folgende Maßnahmen gelten für die Zeit über den Halbjahreswechsel am 29. Januar hinaus bis Sonntag, 14.02.2021:
- Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches sowie alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen GE einschließlich Tagesbildungszentren werden im Wechselunterricht nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet.
- Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.
- Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.
- Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird auch hier aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.
- Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10 sowie 11 und 12) verbleiben im Distanzlernen nach Szenario C.
- Für die berufsbildenden Schulen gilt ebenfalls grundsätzlich Distanzlernen nach Szenario C.
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.
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Wie ist die Regelung für Kindergärten?
Die Kindertageseinrichtungen werden weiterhin in Szenario C betrieben. Die Notbetreuung für in der Regel bis zu 50 Prozent der Normalgruppengrößen (Krippe bis 8 Kinder, Kindergarten bis 13 Kinder, Hort bis 10 Kinder) wird weiterhin angeboten. Die Höchstgrenzen gelten auch für Großtagespflegestellen. Kindertagespersonen können ihr Regelangebot in sehr kleinen Betreuungsgruppen weiterhin ungeschmälert vorhalten.
Es sollen möglichst nur noch Kinder betreut werden, aus Familien, in denen ein Elternteil in betriebsrelevanten Bereichen des öffentlichen Lebens tätig ist.
Wie ist die Regelung für Kindergärten in Salzgitter?
Die Notbetreuung wird in allen Kindertageseinrichtungen in Salzgitter vorgehalten.
Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte melden sich direkt in der Einrichtung in der Ihr Kind/ Ihre Kinder gewöhnlich betreut wird/werden.
Der Antrag der Stadt Salzgitter „auf Inanspruchnahme einer Notbetreuung“ aus dem Frühjahr 2020 kann genutzt werden, dazu gehört eine ergänzende, neutrale Bescheinigung des Arbeitgebers. Es können daneben auch andere Bescheinigungen von Arbeitgebern anerkannt werden.
Gibt es eine Notbetreuung in den Schulen?
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1 bis 6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist.
Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
Rahmenhygienepläne des Landes Niedersachsen für Kitas und Schulen
Wo finde ich Informationen des Städtischen Regiebetriebes (SRB)?
Welche Hilfen gibt es für Unternehmen und Freiberufler/innen?
Hilfen von Bund und Land für Unternehmen und Freiberufler/innen
Es gibt eine Vielzahl von finanziellen und anderen Corona-Hilfen des Landes und des Bundes für Unternehmen und Freiberufler/innen:
Überblick über Angebote, Abhol- und Lieferdienste aus Gastronomie und Einzelhandel in Salzgitter
Die Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH (WIS) hat aufgrund der aktuellen Corona-Situation das Serviceportal wieder freigeschaltet. Dieses bietet einen Überblick über Angebote, Abhol- und Lieferdienste aus Gastronomie und Einzelhandel in Salzgitter. Gastronomen/innen und Einzelhändler/innen können ihre Angebote über ein Formular unkompliziert auf der Seite registrieren.
Hier der Link zur Internetseite der WIS
Wie können Praxen, Einrichtungen und Betriebe Schutzausrüstung anfordern?
Dies gilt nicht für Privatpersonen bzw. Privathaushalte!
Das Gesundheitsamt stellt nach fachlicher Prüfung bei der Landesregierung das Not-Amtshilfeersuchen zur Ausgabe von Schutzmaterial aus der Landesvorhaltung, da ein erheblicher Bedarf an Schutzausrüstung von vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens an das Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter mitgeteilt wurde.
Zusätzlich gibt es einen Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Freigabe von Ethanol-haltigen Händedesinfektionsmitteln.
Die Beschaffung von Schutzausrüstung wird zentral gebündelt durch das Land Niedersachsen (u.a. beim Bund und der Bundeswehr).
Das Gesundheitsamt Salzgitter koordiniert und prüft die Anforderungen von Schutzausrüstung für im Stadtgebiet tätige Arzt- und Zahnarztpraxen, Pflegeheime, Berufe und alle sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie für andere Betriebe, Firmen, Einrichtungen und Behörden. Dann fordert es den Notfallbedarf für Salzgitter direkt beim Land Niedersachsen an.
Dies gilt nicht für Privatpersonen bzw. Privathaushalte!
Der Bedarf an Schutzausrüstung wird mittels Vordruck (Download unten) beim Gesundheitsamt gestellt. Dieser muss zwingend gefaxt oder per Brief zugesandt werden. Die Absenderkontaktdaten (insbesondere Telefon/E-Mail) müssen leserlich und vollständig sein.
Hinweis:
Diese Beschaffung von Schutzausrüstung als Not-Amtshilfeersuchen ist nur vorgesehen für Fälle, in denen die Beschaffung von Schutzausrüstung über den freien Handel nicht erfolgreich ist. Das Gesundheitsamt erstellt eine Rechnung / Kostenbescheid für die erhaltene Schutzausrüstung, welche von den Empfängern nach Erhalt unverzüglich zu bezahlen ist. Es gelten die am Bezugstag der Schutzausrüstung bestehenden marktüblichen Preiskonditionen in Deutschland.
Was müssen Ärztinnen und Ärzte beachten?
Jeder Verdachtsfall des neuen Corona-Virus ist unverzüglich und namentlich beim Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter meldepflichtig!
Das Gesundheitsamt steht auch für Fragen zur Verfügung.
Eine dauerhafte Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes ist wie folgt sichergestellt:
- von Montag bis Freitag (während der Sprechzeiten des Gesundheitsamtes) unter folgenden Telefonnummer: 05341/839-2022
- an Wochenenden und Feiertagen: Die Ärzteschaft erreicht den amtsärztlichen Dienst in Eilfällen unter der Rufnummer: 05341/19222.
Diese Nummer ist nicht für allgemeine Fragen von Bürgerinnen und Bürgern gedacht!
Aktuelles Meldeformular für die Ärzteschaft:
Wie kann ich mich und andere schützen?
Zehn Verhaltenstipps von Max und Flocke in Zeiten von Corona
Dieses Video darf mit freundlicher Genehmigung des des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz u. Katastrophenhilfe genutzt werden. Copyright: BBK und Stiftung Jugend und Bildung; Zeichnungen Michael Hüter
Wichtig:
Grundsätzlich gilt:
- halten Sie Abstand zu anderen Menschen,
- begrenzen Sie Ihre sozialen Kontakte,
- halten Sie die allgemein gültigen Hygieneregeln ein und
- tragen Sie bei der Nutzung von Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen eine Maske, die Mund und Nase versteckt.
Hygieneregeln:
Man sollte sich wie bei einer Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen:
- Regelmäßig die Hände 20 Sekunden lang mit Seife waschen
- Hände und zum Beispiel Türklinken regelmäßig desinfizieren
- In die Armbeuge niesen
- Abstand zu anderen Menschen halten (mindestens die aktuell gebotenen 1,5 Meter)
Mund-Nase-Masken
- Eine sogenannte Alltagsmaske, auch „Community-Maske“ oder „Mund-Nasen-Abdeckung genannt, ist eine textile Barriere, die infektiöse Tröpfchen, die zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abfängt. Damit schützt eine solche Maske nicht die Trägerin oder den Träger, sondern Personen, die sich in der Nähe aufhalten. Eine solche Alltagsmaske ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zu den vorgeschriebenen Abstandregeln.
- Das Tragen einer solchen Maske beim Besuch von Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht in Niedersachsen.
Informationen zu Alltagsmasken:
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung:
Welche Symptome hat die Infektion?
Symptome einer Corona-Infektion
Die COVID-19 Krankheit bewirkt Symptome einer Lungenentzündung und/oder akute Atemwegssymptome, wie etwa Fieber, Husten, Abgeschlagenheit, Muskel-/Gelenkschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit, Luftnot, eingeschränkter Geschmacks- und Geruchssinn.
Wichtig: Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass viele Menschen zurzeit auch an Grippe, Erkältungen oder grippalen Infekten erkranken. Diese Erkrankungen sind auch mit Husten, Fieber und so weiter verbunden.
Diese Krankheitserscheinungen können ganz besonders auf eine Corona-Virus-Infektion hindeuten, wenn Sie Kontakt zu einem Menschen mit bestätigter Corona-Virus-Infektion hatten.
Informationen rund um das Coronavirus:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet aktuelle, fachlich gesicherte Informationen zum Coronavirus Sars-CoV-2 und Antworten auf häufige Fragen zu COVID-19 sowie hilfreiche Empfehlungen zum Schutz vor Ansteckung.
Darüber hinaus gibt es in verschiedenen Filmen informative Hinweise rund um das Virus.
Was ist bei Verdachtsfällen?
Wie verhält man sich bei einem begründeten Verdacht?
Menschen, die Grippesymptome haben und die Voraussetzungen für einen begründeten Verdacht erfüllen, sollten sich:
- innerhalb der Sprechzeiten telefonisch an ihre Hausärztin
oder ihren Hausarzt wenden oder - außerhalb der Praxiszeiten mit der Telefonnummer 116117 (ärztlicher)
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung) aufnehmen.
Bis das Ergebnis eines durch den Arzt/eine Ärztin durchgeführten Rachenabstriches feststeht, bleiben die Betroffenen im Regelfall Zuhause (häusliche Absonderung).
Wenn ein Verdachtsfall außerhalb der Dienstzeiten des Gesundheitsamtes bzw. am Wochenende bei der Leitstelle der Feuerwehr (Tel. 112 oder 19222) eingeht, wird das Gesundheitsamt informiert und veranlasst alles Nötige.
Das Gesundheitsamt klärt zudem, mit wem der Patient/die Patientin Kontakt hatte und tritt an diese Kontaktpersonen heran. Treten bei den Kontaktpersonen Symptome auf, müssen sie sie dem Gesundheitsamt melden und werden dann automatisch als krankheitsverdächtig eingestuft. Eine Diagnostik wird eingeleitet. Auch dieses Vorgehen folgt den RKI-Vorgaben.
Das Niedersächsische Gesundheitsministerium empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben.
Ab 1. Oktober gibt es eine Änderung dieser Regelung:
Reiserückkehrer/innen aus Corona-Risikogebieten müssen sich sofort in Quarantäne begeben und können frühestens am fünften Tag der Quarantäne (die normalerweise 14 Tage dauert) einen Corona-Test machen. Fällt dieser negativ aus, ist die Quarantäne aufgehoben.
Ist ein Test bei Personen ohne jedes Krankheitszeichen sinnvoll?
Eine Labordiagnostik sollte nur bei Krankheitszeichen zur Klärung der Ursache durchgeführt werden. Wenn man gesund ist, sich aber noch in der Inkubationszeit befindet (kann bis zu 14 Tage betragen), sagt ein negativer Test auf COVID-19 nichts darüber aus, ob man doch noch krank werden kann. Zudem werden die Laborkapazitäten unnötig belastet.
Was passiert bei Verdachtsfällen?
Bei begründeten Verdachtsfällen wird ein Abstrich bei der vermutlich infizierten Person genommen und an ein Labor zur Überprüfung geschickt. Begründeter Verdachtsfall heißt dabei, dass eine Person mit Grippesymptomen sich entweder in einem Risikogebiet aufgehalten hat (zu finden unter www.rki.de/covid-19) oder Kontakt hatte zu einer Person, die nachweislich am Virus erkrankt ist.
Was bedeutet Quarantäne?
Das Land Niedersachsen und das Robert-Koch-Institut haben ausführliche Informationen rund um die Quarantäne und Kontaktpersonen zusammengestellt.
Für alle weiteren Informationen zur Quarantäne hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat eine kompakte Bürgerinformation zusammengestellt.
Die Versorgung der in Quarantäne befindlichen Bürgerinnen und Bürger läuft über nachbarschaftliche Hilfe oder die Familie.
Wenn Hilfe nötig ist, kann auch die Stadt Salzgitter die Betroffenen unterstützen.
Tipps bei häuslicher Quarantäne
In den „Tipps bei häuslicher Quarantäne“ geht das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf psychosoziale Bedürfnisse und Fragestellungen vor dem Hintergrund einer ungewohnten Situation ein und gibt praktische Tipps.
Auch für Eltern und Betreuungspersonen von Kindern hat das BBK Informationen zusammengestellt:
Bekomme ich für Quarantäne eine Entschädigung?
Wo kann ich bei Nöten und Sorgen anrufen?
Psychosoziales Beratungstelefon
- Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet telefonische psychosoziale Beratungs- und Entlastungsgespräche rund um alle Ängste und Einschränkungen an, die Menschen mit dem Coronavirus verbinden. Das Beratungstelefon ist unter der Telefonnummer 05341 / 839-2482 erreichbar.
Zeiten / Hinweise
Sprechzeiten:
- Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 und
- Freitag von 09:00 bis 12:30
Kontakt
Telefonische Beratung der Psychologischen Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Die Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Salzgitter bietet telefonische Beratung und Gespräche mit einer Fachkraft an. Auch per E-Mail ( erziehungsberatungstadt.salzgitterde) werden Anliegen und Fragen gerne beantwortet.
Zeiten / Hinweise
Sprechzeiten:
- montags bis mittwochs von 09 bis 13 Uhr,
- donnerstags von 14 bis 18 Uhr und
- freitags von 09 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefonhotline für Seniorinnen und Senioren
Das Seniorenbüro der Stadt Salzgitter bietet die Telefonhotline „Du bist nicht allein“ an, um älteren Menschen in der momentanen Zeit beizustehen. Die Telefonnummer lautet: 0151/42660470.
Zeiten / Hinweise
Sprechzeiten:
- Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9 bis 12 Uhr
- sowie Donnerstag von 14 bis 18 Uhr
Kontakt
Telefonhotline für pflegende Angehörige
Die Corona-Pandemie stellt Angehörige von pflegebedürftigen Menschen vor eine große Herausforderung. Die Sorge um das Wohlergehen des allein, im Pflegeheim oder auch im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, ist eine starke psychische Belastung.
Oftmals gibt es keine Möglichkeit eine Ruhephase in dem schwierigen Alltag zu finden, der zeitweise sehr belastend und konfliktreich sein kann. Durch diese stark belastende Situation kommen betreuende Angehörige an ihre Grenzen.
Die Stadt Salzgitter steht Angehörigen pflegebedürftiger Menschen für ihre Anliegen, Sorgen und Fragen telefonisch zur Seite.
Zeiten / Hinweise
Sprechzeiten:
- Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9 bis 12 Uhr
- sowie Donnerstag von 14 bis 18 Uhr
Kontakt
Was ist mit Veranstaltungen?
Städtische Veranstaltungen
Dem Fachdienst Kultur ist es fast ausnahmslos gelungen, Ersatztermine für seine abgesagten Veranstaltungen zu finden. Bereits erworbene Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Tickets gegen einen Gutschein oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu geben.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Kultur gerne zur Verfügung: 05341/839-3416 oder 05341/839-4130.
Details:
1.) Fototickets des Fachdienstes Kultur :
Eine persönliche Rückgabe der Fototickets ist derzeit nicht möglich. Sie können jedoch gegen einen Gutschein oder gegen Erstattung des Kaufpreises postalisch zurückgegeben werden. Senden Sie hierfür bitte die Originaltickets unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihrer Anschrift und Ihrer Bankverbindung an folgende Adresse:
Stadt Salzgitter
Fachdienst Kultur
Wehrstraße 27
38226 Salzgitter
Ebenso können die Karten zzgl. Anlage in den Briefkasten des Fachdienstes Kultur geworfen werden.
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
2.) Reservix-Tickets:
Bei Veranstaltungsabsagen wird der Ticketpreis exklusive Vorverkaufs- und Systemgebühren an die/den Kunden/in erstattet. Bei Veranstaltungsverlegungen wird die/der Kunde/in informiert, dass die Tickets für den Nachholtermin ihre Gültigkeit behalten. Falls die Kunden/innen den Nachholtermin nicht wahrnehmen können, werden die Tickets ebenfalls storniert und der Ticketpreis ohne Vorverkaufs- und Systemgebühren ausgezahlt. Die Frist innerhalb der die Ticketkunden/innen mitteilen können, das sie den Nachholtermin nicht wahrnehmen, wird auf 4 Wochen gesetzt. Sie beginnt mit der Übermittlung der Information an die/den Ticketkunden/in per E-Mail.
3.) Eventim-Tickets:
Gleiche Regelung wie bei Reservix.
Kontakt
Wo finde ich weitere Informationen zum Coronavirus?
Mehrsprachige Informationen:
Weitere Informationen des Gesundheitsamtes:
Weitere Informationen:
- Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf Niedersachsen.de
- Internetseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes: Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger
- Robert Koch Institut: Informationen zum neuen Corona-Virus
- Robert Koch Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZGA: Informationen zum neuen Corona-Virus
- Informationen zum Coronavirus in Gebärdensprache (Portal: Niedersachsen.de)