Die Stadt hat hierzu am gestrigen Montag, 16. August, eine Allgemeinverfügung erlassen, die diese Regelungen beinhaltet.
Für Kontakte gilt damit, dass sich insgesamt zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen dürfen. Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Die Testpflicht für den Bereich der außerschulischen Bildung, Erwachsenen- und Weiterbildung sowie berufliche Bildung, die in der Allgemeinverfügung vom 12. August noch enthalten war, entfällt damit ab heute.