Die seit Montag, 29. März, geltende Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen lässt eine solche Veranstaltung nicht zu.
Das Schnittgut von Sträuchern und Bäumen lässt sich anstatt auf dem Osterfeuer auch anders verwerten. So gibt es die Möglichkeit mit Häckslern Baum- und Strauchschnitt zu wertvollem Mulch- und Düngematerial zu verwandeln. Kleinere Mengen von Gartengrundstücken lassen sich bequem auf mehrere Wochen verteilt in der Biotonne entsorgen.
Bei größeren Mengen lässt sich alternativ insbesondere von Privatpersonen das Angebot des SRB Salzgitter nutzen, die pflanzlichen Abfälle im Entsorgungszentrum Diebesstieg mit vorheriger Terminzuteilung anzuliefern. Kompostierbarer Garten- und Parkabfall kostet für Kleinanlieferungen bis ein Kubikmeter pauschal sieben Euro. Weitere Informationen dazu sind auf https://entsorgungszentrum.de/ (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden. Auch telefonisch ist das Entsorgungszentrum Salzgitter unter 0800-3974624 erreichbar.
Die Stadt Salzgitter weist darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ebenso ist es verboten, pflanzliche Abfälle im Wald oder der freien Landschaft zu entsorgen. Hier drohen empfindliche Strafen von bis zu 100.000 Euro Bußgeld.