Die Maskenpflicht bei angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen gilt bereits seit dem 7. Januar und wird nun verlängert.
Aufgrund der gestiegenen Inzidenz, die am Freitag, 14. Januar, bei 526,64 liegt und die auf die sich vermehrt ausbreitende Virusvariante zurückzuführen ist, wird die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung des genannten Schutzniveaus ab Samstag, 15. Januar, auch auf die Wochenmärkte ausgeweitet.
Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 2. Februar 2022.