Informationen zu Bauvorhaben im Fachdienst Bauordnung
Oder sind Sie mit der Planung und Betreuung einer entsprechenden Baumaßnahme beauftragt? Die entsprechenden Informationen sind beim Fachgebiet Bauordnung erhältlich. Dort werden auch die einzelnen Schritte bis zur Baugenehmigung erläutert.
Aufgrund der landesrechtlichen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung - BauGO) ist die Stadt Salzgitter verpflichtet Gebühren für Bauberatungen zu erheben.
Die Stadt hat diese Gebührenpflicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum 1. Oktober 2005 serviceorientiert neu gefasst: In den ersten 15 Minuten der Beratung wird keine Gebühr erhoben. Dauert das Gespräch länger als eine viertel Stunde werden ab der 16. Minute 15,75 Euro Beratungsgebühr fällig, jede darauf folgende viertel Stunde wird je nach Dauer des Gesprächs entsprechend aufsummiert. Zu diesen Beträgen kann die Gebühr für die Genehmigung von Bauvorhaben hinzukommen. Diese neue Regelung gilt auch für laufende Bauanträge oder andere laufende Verfahren.