- Artikel
- leichte Sprache
Im Haushalt 2021 sind rund 2,33 Millionen Euro als Förderzuschüsse an Vereine und Verbände eingeplant. Solche Zuschüsse können bei der Stadt Salzgitter beantragt werden. Wird der Antrag bewilligt, so werden die entsprechenden Mittel eingeplant und vom Rat mit dem jeweiligen Jahreshaushalt (Haushaltssatzung) beschlossen.
Dabei unterscheidet man zwischen Zuschüssen mit und ohne vertragliche Bindung. Bei vielen Zuschüssen wird vertraglich geregelt, zu welchem Zweck die Empfänger die Gelder erhält und verwenden müssen. Damit werden sie verpflichtet, bestimmte Leistungen zu erbringen. Sie werden also vertraglich gebunden. Im Gegensatz dazu werden Zuschüsse ohne vertragliche Bindung ohne Zweckbestimmung zur allgemeinen Förderung des jeweiligen Vereins- oder Verbandszweckes geleistet.
Weil mit einer vertraglichen Bindung die zweckmäßige Verwendung der Fördergelder besser gewährleistet werden kann, werden deutlich mehr Zuschüsse mit (ca. 1,88 Mio. Euro) als ohne (ca. 0,45 Mio. Euro) vertragliche Bindung geleistet.