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Salzgitter

Kraftfahrzeug: Abmeldung - zur Außerbetriebsetzung

Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug muss abgemeldet werden.

Beschreibung

Beschreibung

Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt". 
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem durch das Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk
am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. 
Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.

Erläuterungen und Hinweise