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Salzgitter

Bildungspaket der Bundesregierung

Das Bildungspaket ist für die Kinder und Jugendlichen gedacht, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), Wohngeldgesetz (WoGG) oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Beschreibung

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die anfallenden Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge mit Schule, KITA, und Kindertagespflege können übernommen werden.

2. Persönlicher Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) 195,00 Euro (Stand 01.01.2024):

für das 1. Schulhalbjahr 130,00 Euro
für das 2. Schulhalbjahr 65,00 Euro

Seit 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst. 

3. Schülerbeförderung
Die Fahrtkosten zur Schule ab Klasse 11 können übernommen werden, wenn zwischen Wohnort und der nächstgelegenen Schule mehr als drei Kilometer liegen und die Übernahme der Kosten nicht bereits von anderer Stelle erfolgt.

4. Lernförderung
Wenn die wesentlichen Lernziele gefährdet sind und schulische Angebote nicht ausreichen, können die Kosten für Nachhilfeunterricht übernommen werden.

5. Mehraufwendung für Mittagessen
Die Kosten für das Mittagessen in  der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege werden vollständig übernommen. 

6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Für Mitgliedsbeiträge, den Unterricht in künstlerischen Fächern oder auch Freizeiten werden 15 Euro monatlich berücksichtigt. Das monatliche Budget kann auch für die Teilnahme an (teureren) Freizeitaktivitäten angespart werden.

Schulbedarf und Fahrtkosten werden in Form von Geldleistungen zur Verfügung gestellt. Für die anderen Leistungen werden Gutscheine ausgegeben oder die Zuschüsse werden direkt an den Leistungsanbieter ausgezahlt. 

Der Leistungsanbieter muss aber im Vorfeld mit der Stadt Salzgitter eine Vereinbarung über die Erbringung und Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungspaket abschließen.

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Antragsstellung: 

Empfänger*innen von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen alle Leistungen gesondert beantragen. Die Antragsstellung für Empfänger*innen von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch und dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt bereits mit dem Antrag auf die Hauptleistung. Für die Inanspruchnahme ist jedoch eine Konkretisierung notwendig. Hierfür können die auf dieser Seite bereitgestellten Formulare genutzt werden.

Übrigens:

Lernförderung muss immer extra beantragt werden. Hierzu ist der Antrag auf Lernförderung in der Schule abzugeben. Diese bescheinigt die Notwendigkeit und sendet den Antrag anschließend direkt an die Leistungsstelle für Bildung und Teilhabe .

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Rückfragen können bei den folgenden Behörden gestellt werden: 

Empfänger*innen von:

  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Asylbewerberleistungen
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Soziales und Senioren/Bildung und Teilhabe, Außenstelle im Jobcenter Salzgitter, Lichtenberger Straße 2a, 38226 Salzgitter

 Empfänger*innen von:

  •  Bürgergeld

beim Jobcenter Salzgitter, Lichtenberger Straße 2a, 38226 Salzgitter

(Die Formulare stehen unten auf dieser Seite zum Download bereit.)

 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / ArturVerkhovetskiy