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Fachberatung im Kinderschutz

Beratung nur für Kitas, Schulen, andere Institutionen und Berufsgeheimnisträger:innen in Fragen des Kinderschutzes.

Was beinhaltet die Beratung für Fachkräfte?

Personen und Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden in ihrer Tätigkeit manchmal mit gewichtigen Anhaltspunkten konfrontiert, die eine mögliche Gefährdung für das geistige, körperliche und seelische Wohl dieser Kinder und Jugendlichen vermuten lassen.

Alle Personen und Fachkräfte, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, auch Berufsgeheimnisträger, haben einen Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (Fachberatung), um das Gefährdungsrisiko für von ihnen betreute Kinder und Jugendliche einzuschätzen zu können und zu einer größeren Handlungssicherheit zu gelangen.

Die „insoweit erfahrene Fachkraft“ leistet keine konkrete Fallarbeit, sondern bietet vielmehr eine unterstützende Beratung für Fachkräfte. Die fachliche Verantwortung bleibt über den gesamten Beratungsprozess hinweg bei der fallverantwortlichen Fachkraft/Einrichtung.

Die Fachberatung zur Gefährdungseinschätzung für Fachkräfte ist ein anonymisierter / pseudonymisierter Beratungsprozess und kann als einmalige Beratung oder fachliche Begleitung über einen längeren Zeitraum erfolgen.
Ausgangspunkt ist immer die Wahrnehmung von (gewichtigen) Anhaltspunkten
einer möglichen Kindeswohlgefährdung durch eine Fachkraft.

Der Beratungsprozess begrenzt sich nicht auf das Sammeln und Bewerten der Informationen durch eine Fachkraft, sondern ist auch begleitende Beratung in der Hilfe-Ideen und Interventionen zum Wohle von Kindern und Jugendlichen gemeinsam überlegt und abgewägt werden.
Inhalte könnten hier z.B. sein:

  • die Fachkräfte vor Ort bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos, unter Einbeziehung der Risikofaktoren und der Ressourcen der Familie zu beraten und zu unterstützen.
  • Informationen über Angebote der Frühen Hilfen und/oder Hilfen zur Erziehung gem. § 27 ff SGB VIII zur Verfügung zu stellen.
  • Beratung der Fachkräfte im Hinblick auf das Führen von Elterngesprächen im Kontext einer Kindeswohlgefährdung.
  • Beratung im Hinblick auf eine Fallübergabe an den Allgemeinen Sozialen Dienst bei einer nicht abzuwendenden Kindeswohlgefährdung.
Dieses spezielle gesetzlich geregelte Beratungsangebot, richtet sich nicht an Eltern oder andere Bürger:innen der Stadt Salzgitter, sondern nur an Personen und Fachkräfte die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten!

Kontakt:

Fachdienst für Kinder, Jugend und Familie
Stabsstelle Fachberatung im Kinderschutz

Weitere Informationen im Internet für Fachkräfte:

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Bildnachweise

  • PantherMedia / Roland Maier