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Salzgitter

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie über entsprechende Kontaktmöglichkeiten. Stand: 27. September 2023

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für  http://www.salzgitter.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm über Anforderungen zum Zugang zu digitalen Services (EN 301 549 V2.1.2 (08-2018)) größtenteils vereinbar.

Zur Optimierung der Barrierefreiheit wird auf dieser Internetseite das Vorlese-Tool "Readspeacker" genutzt. Eine Erklärung der Funktionalität und Bedienung finden Sie  hier.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Der Webauftritt der Stadt Salzgitter wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert.

Nicht barrierefrei sind aktuell insbesondere:

  • einige HTML-Strukturelemente
  • Kontraste in einigen Bereichen
  • die Markierung von Fremsprachen in Texten
  • Alternativtexte bei einigen Bildern sowie
  • nicht-barrierefreie PDF-Dateien

Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

Nicht barrierefrei sind auch Inhalte von Sozialen Medien, die auf unserer Seite eingestellt sind. Dazu gehören beispielsweise Filme von der Plattform YouTube. Für diese Seiten sind wir nicht verantwortlich. Die inhaltliche Gestaltung dieser Filme ist jedoch soweit möglich barrierefrei.

Gleiches gilt für Verlinkungen zu externen Seiten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 5. Feburar 2024 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben:

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der

Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

 redaktionstadt.salzgitterde

Schlichtungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungs-gesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen

Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die  Schlichtungsstelle (Öffnet in einem neuen Tab) unter:

Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission):

In einer Rubrik „Leichte Sprache“ ( https://www.salzgitter.de/service/uebersicht-leichte-sprache.php (Öffnet in einem neuen Tab)) sind Inhalte in leichter Sprache veröffentlicht, die durch eine Prüfgruppe der Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH geprüft wurden.

Die Webseite  www.salzgitter.de (Öffnet in einem neuen Tab) ist in der aktuellen Version am 18. Februar 2020 online gegangen. Technische Updates erfolgen regelmäßig. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / Manuel Ribeiro