Schwanger - was ist zu tun?
Hier finden Sie eine Vorort-Beratung bei persönlichen, rechtlichen und finanziellen Anliegen in der Schwangerschaft:
- pro familia
- Schwangeren- und Familienberatung des Caritas-Verbandes Salzgitter e.V.
- Diakonie im Braunschweiger Land – Beratung für Schwangere
Auch im Familienservice und in unseren 10 Familienzentren finden Sie immer jemanden, der oder die ein offenes Ohr für Sie hat.
Ort
pro familia
Beratungsstelle Salzgitter
Berliner Straße 8
38226 Salzgitter
Kontakt
Ort
Caritasverband Salzgitter e.V.
Schwangeren- und Familienberatung
Saldersche Straße 3
38226 Salzgitter
Kontakt
Ort
Diakonie im Braunschweiger Land
Beratung für Schwangere
St.-Andreas-Weg 2
38226 Salzgitter
Kontakt
Ort
Familienservice
Frühe Hilfen
Kurt-Schumacher-Ring 4
38228 Salzgitter
Kontakt
Wir sind für Sie da!
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Frauenärztin/ beim Frauenarzt. Zeitgleich kontaktieren Sie eine Hebamme für die Begleitung in der Schwangerschaft und/oder nach der Geburt (Vor- und Nachsorge).
Bitte beachten Sie unsere allgemeine Empfehlung: ein sofortiger Verzicht auf Alkohol, Nikotin und Drogen! Zudem sollten Sie regelmäßige Medikamenteneinnahmen mit der Frauenärztin/ dem Frauenarzt und/ oder der Hebamme abgesprechen.
Hier finden Sie eine Vorort-Beratung bei persönlichen, rechtlichen und finanziellen Anliegen in Schwangerschaft:
Ort
pro familia
Beratungsstelle Salzgitter
Berliner Straße 8
38226 Salzgitter
Kontakt
Ort
Caritasverband Salzgitter e.V.
Schwangeren- und Familienberatung
Saldersche Straße 3
38226 Salzgitter
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Ort
Diakonie im Braunschweiger Land
Beratung für Schwangere
St.-Andreas-Weg 2
38226 Salzgitter
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Wann kann ich zur ersten Vorsorgeuntersuchung und wer kann sie machen?
Nach dem Ausbleiben der Regelblutung oder nach einem positiven Schwangerschaftstest erfolgt der Termin bei der Frauenärztin/ dem Frauenarzt, die/ der dann die Vorsorgeuntersuchung macht und darüber hinaus auch den Mutterpass ausstellt.
Wo und wie finde ich eine Hebamme?
Hebammen begleiten Sie während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett (mind. 12 Wochen nach der Geburt). Darauf haben Sie einen Anspruch. Bitte kümmern Sie sich ab Beginn Ihrer Schwangerschaft um eine Hebamme.
Außerdem gibt es eine Hebammensprechstunde im St. Elisabeth Krankenhaus.
Hier finden Sie alle Informationen:
Ort
Familienservice
Frühe Hilfen
Kurt-Schumacher-Ring 4
38228 Salzgitter
Kontakt
Wo bringe ich mein Kind zur Welt?
Wenn eine Schwangerschaft normal verläuft, also physiologisch ohne Risiken ist, stehen alle Optionen zur Verfügung: Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt.
- Geburtsklinik:
Helios Klinikum Salzgitter - Das nächstgelegene Geburtshaus finden Sie in Hannover
- Für eine Hausgeburt informieren Sie sich unter der Frage "Wo und wie finde ich eine Hebamme".
Sollte eine Schwangerschaft mit Risiken belastet sein, dann kommt nur die Geburt in einer Klinik in Frage. Bei Kliniken kann unterschieden werden zwischen einer reinen Geburtsklinik und einer Klinik mit einer angeschlossenen Kinderklinik. Letztere hat den Vorteil, dass bei Startschwierigkeiten des Kindes die optimale Versorgung gleich vor Ort ist.
Die Wahl, welche Klinik oder welches Geburtshaus letztlich gewählt wird, ist dann eine Frage der persönlichen Entscheidung, zu deren Entscheidungsfindung individuelle Gespräche und Besuche vor Ort (z.B. Infoabende) beitragen. Fragen hierbei können sein: Wie viele Hebammen sind vor Ort? Welche Möglichkeiten gibt es ein Kind zu gebären? Welche Schmerzlinderung gibt es unter der Geburt? Hebammen/ oder ärztlich geleiteter Kreißsaal?
Was ist Geburtsvorbereitung? Wo finde ich Kurse?
Damit Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin sich entspannt auf die Geburt vorbereiten können, bieten sowohl selbständige Hebammen als auch unsere Familienbildungsstätten entsprechende Kurse an. Darin geht es um Atem- und Entspannungsübungen, hilfreiche Geburtspositionen und die Frage, wie Sie die Geburt Ihres Kindes gut vorbereiten. Die nachfolgende Liste erleichtert Ihnen die Suche:
Was brauchen wir nach der Geburt?
Gehen Sie sensibel mit sich um; jedes Ihrer Gefühle ist in Ordnung.
Gönnen Sie sich und Ihrem Baby viel Ruhe und Zeit zum Kennenlernen.
Ihr Kind braucht jetzt ganz viel Nähe. Halten und liebkosen Sie es, nehmen Sie sich Zeit zum Aufbau einer Bindung zu Ihrem Kind. Das erste Anlegen an die Brust ist für Ihr Baby besonders wichtig. Sie können das erste Saugen an der Brust zulassen, unabhängig davon, ob Sie stillen möchten oder können.
Weitere Infos finden Sie unter (Verlinkung Download-Bereich U1 Broschüre)
Was brauchen wir im Wochenbett?
Entwickeln Sie ein Bewusstsein für das eigene Wohlbefinden und individuelle Kraftquellen. Trauen Sie sich, eigene Bedürfnisse in den Vordergrund zu stellen, beispielsweise nach Verlassen der Klinik: Zu Hause in Ruhe ankommen und nicht zu viel Besuch empfangen. Achten sie darauf, ausgewogen zu essen und zu trinken.
Rein materiell gesehen denken Sie an diese Dinge: Still-BH, Vorlage, eventuell Schmerzmittel, Stilleinlagen, Brustwarzencreme, eventuell Stillhütchen. Für das Baby: eventuell Wundschutzcreme, Heilwolle, Kümmelzäpfchen, Wärmekissen (Dinkelkernkissen).
Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre Hebamme oder ihre Ärztin/ Ihren Arzt.
Wie melde ich mein Baby an und erhalte eine Geburtsurkunde?
Nach der Geburt Ihres Kindes wird das Krankenhaus eine Geburtsanzeige an das Standesamt übersenden. Die Geburtsanzeige müssen beide Eltern unterschreiben und sich für einen Namen entscheiden.
Kontakt Standesamt siehe unten!
Was muss bei der Wahl des Vornamens beachtet werden?
Der Vorname des Kindes wird durch die Eltern bestimmt. Der Name darf dem Wohl des Kindes nicht entgegenstehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der von Ihnen gewählte Name für Ihr Kind eingetragen werden kann, fragen Sie gerne im Standesamt nach.
Wie erhalte ich eine Geburtsurkunde? Welche Unterlagen müssen für die Beurkundung abgeben werden?
Die Zuständigkeit eines Standesamtes richtet sich nach dem Ort, in dem Ihr Kind geboren wird. Damit die Erstellung der Geburtsurkunde beim Standesamt ohne große Verzögerung stattfinden kann, werden neben der ausgefüllten Geburtsanzeige folgende Unterlagen benötigt:
Bei miteinander verheirateten Eltern:
- Ausweise oder Reisepässe beider Eltern
- Familienstammbuch oder Ehe-/ Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde beider Eltern
- bei Heirat im Ausland zusätzlich: Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und Geburtsurkunde der Eltern
- Bescheinigung über Namensänderung (bei Spätaussiedlern)
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
- Ausweis oder Reisepass der Mutter
- Geburtsurkunde der Mutter
- Vaterschaftsanerkennung (falls vorhanden), Geburtsurkunde und Ausweis/ Reisepass des Vaters
- Urkunde über die Erklärung der gemeinsamen Sorge (falls vorhanden)
- Erklärung über die Namenserteilung, wenn das Kind den Namen des Vaters führen soll und Sie keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben
- wenn die Mutter geschieden ist, Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und Scheidungsurteil
- Bescheinigung über Namensänderung (bei Spätaussiedlern)
Bei ausländischen Eltern:
- Familienstammbuch oder Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung
- Pässe beider Eltern
- Aufenthaltstitel beider Eltern, falls vorhanden (außer EU-Bürger)
Wieviel kostet die Geburtsurkunde?
Für die Abholung der Urkunden muss ein Termin im Standesamt vereinbart werden. Die Beurkundung der Geburt ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten entstehen für die Ausstellung der Geburtsurkunde (eine Urkunde kostet 15 EUR, jede weitere identische 7,50 EUR). Zusätzlich erhalten Sie drei gebührenfreie Geburtsurkunden, die jedoch nur für den in der Urkunde angegebenen Zweck gültig sind.
- Beantragung von Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft bei der Krankenkasse
- Beantragung von Kindergeld
- Beantragung von Elterngeld
Die Gebühr kann bei der Abholung beglichen werden. Das BürgerCenter (Meldebehörde) erhält vom Standesamt eine Mitteilung über die Geburt Ihres Kindes. Damit ist die Anmeldung erfolgt.
Wie erhalte ich die Steueridentifikationsnummer für mein Kind?
Die Steueridentifikationsnummer für Ihr Kind erhalten Sie nach der Beurkundung der Geburt automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Eine Beantragung ist nicht nötig.
Welchen Familiennamen bekommt mein Kind?
Sind die Eltern verheiratet und führen sie einen Ehenamen, bekommt das Kind den Ehenamen als Familiennamen. Sind die Eltern verheiratet, führen jedoch keinen Ehenamen oder sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und haben die gemeinsame Sorge erklärt, müssen sie gemeinsam einen ihrer Familiennamen zum Familiennamen des Kindes bestimmen, der dann auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder gilt.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, bekommt das Kind den Familiennamen der Mutter. Sie kann dem Kind jedoch auch mit Einwilligung des Vaters seinen Familiennamen erteilen (Erklärung über Namenserteilung).
Hat ein Elternteil oder haben beide Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit, kann sich unter Umständen eine andere Namensführung ergeben. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich auch schon vor der Geburt im Standesamt.
Ort
Standesamt
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter-Lebenstedt
Zeiten / Hinweise
Zum Besuch ist ein Termin notwendig. Diesen können Sie vor Ort oder online vereinbaren. Hier geht es zur Onlineterminvergabe.
Öffnungszeiten:
- Montag, Dienstag und Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen:
Hier können Sie online einen Termin vereinbaren:
Wann muss ich meine Vaterschaft anerkennen lassen und wo mache ich das?
Eine Verpflichtung zur Klärung der rechtlichen Vaterschaft besteht nicht. Allerdings hat das Kind gegenüber seiner Mutter einen Anspruch auf Klärung seiner Abstammung. Erst durch eine wirksame Vaterschaftsfeststellung können Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden.
Für ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind oder waren, kann die Vaterschaft beim Fachdienst Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) in Form einer Urkunde anerkannt werden. Die Beurkundung ist auch schon vor Geburt des Kindes möglich.
Kontakt
Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht?
Eltern eines gemeinsamen Kindes haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet sind oder waren. Das gleiche trifft zu, wenn die gemeinsame Sorgeerklärung beim einem Jugendamt oder Notar beurkundet wurde. Die bestehende gemeinsame Sorge kann nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.
Weitere Informationen:
Kontakt
Habe ich als Mutter automatisch das Sorgerecht?
Ist eine Frau zum Zeitpunkt der Geburt nicht (mit dem Vater) verheiratet, hat sie kraft Gesetz das alleinige Sorgerecht. Das gilt nicht, wenn (vorgeburtlich) die Vaterschaft und die gemeinsame Sorge beurkundet wurde. Dann teilen sich die Eltern die gemeinsame Sorge für ihr Kind.
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Habe ich als Vater automatisch das Sorgerecht?
Wenn der Vater zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter verheiratet ist, hat diese kraft Gesetz das alleinige Sorgerecht. Das gilt nicht, wenn (vorgeburtlich) die Vaterschaft und die gemeinsame Sorge beurkundet wurde. Dann teilen sich die Eltern die gemeinsame Sorge für ihr Kind.
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Wo kann ich das gemeinsame Sorgerecht beurkunden lassen?
Für ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit einander verheiratet sind oder waren, kann die gemeinsame Sorge beim Fachdienst Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) in Form einer Urkunde erklärt werden. Die Beurkundung ist auch vor Geburt des Kindes möglich.
Kontakt
Weitere Informationen:
Was ist ein Titel?
Eine Unterhaltsurkunde wird rechtlich auch als Titel bezeichnet. Der unterhaltspflichtige Elternteil verpflichtet sich in einer vollstreckbaren Urkunde seinem Kind Unterhalt zu gewähren. Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, kann das berechtigte Kind mit diesem Titel seine Ansprüche auch zwangsweise durchsetzen, z.B. durch eine Gehaltspfändung.
Was ist eine Beistandschaft?
Die Einrichtung einer Beistandschaft kann nur vom betreuenden Elternteil beim Fachdienst Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) beantragt werden.
Im Rahmen einer Beistandschaft kann die Abstammung eines Kindes oder seine Unterhaltsansprüche gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil geklärt werden. Die zuständige Fachkraft ist für die vorgenannten Aufgabenbereiche (neben dem betreuenden Elternteil) gesetzlicher Vertreter des Kindes. Der Beistand ist für das von ihm vertretene Kind berechtigt, notwendige gerichtliche Schritte einzuleiten. Die Tätigkeit im Rahmen einer Beistandschaft ist ähnlich der eines Rechtsanwaltes bzw. einer Rechtsanwältin.
Weitere Informationen:
Kontakt
Wie viel Unterhalt steht mir zu?
Der Unterhaltsanspruch eines Kindes, das nur mit dem betreuenden Elternteil zusammenlebt, wird regelmäßig anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Sie hat keinen Gesetzescharakter, wird aber von Rechtsanwälten und Gerichten sowie Jugendämtern gleichermaßen als anerkannte Berechnungsgrundlage genutzt
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Wer ist im Team Beistandschaft für mich zuständig?
Die Zuständigkeit ist abhängig vom Familienname des Kindes. Ist das Kind noch nicht geboren oder hat (noch) keinen Familiennamen, ist der Familienname der Mutter maßgebend. Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Beistandschaften gerne zur Verfügung. Schreiben Sie einfach eine Mail mit Ihrem Anliegen.
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Wo finde ich eine Kinderärztin/ einen Kinderarzt?
Sie finden eine/n Kinderarzt/-ärztin im Stadtgebiet unter folgendem Link der Ärztekammer Niedersachsen:
Wie erreiche ich eine/n Kinderarzt/-ärztin bei plötzlich erkranktem Kind außerhalb der Sprechzeiten?
Wenden Sie sich an den kinderärztlichen Notdienst.
Bei lebensbedrohlich rufen Sie einen Notarzt.
Warum sind die U-Untersuchungen für mein Kind wichtig?
Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, können nur Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, wird Ihnen ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Untersuchungsheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung in einer Kinder- und Jugendarztpraxis vorgelegt werden.
Zeitpunkt | Untersuchung |
direkt nach der Geburt | U1 |
3. bis 10. Lebenstag | U2 |
1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche) |
U3 |
3 Monate (3. bis 4. Monat) |
U4 |
6 Monate (6. bis 7. Monat) |
U5 |
1 Jahr (10. bis 12. Monat |
U6 |
2 Jahre 21. bis 24. Monat) |
U7 |
3 Jahre (34. bis 36. Monat) |
U7a |
4 Jahre (46. bis 48. Monat) |
U8 |
5 1/4 Jahre (60. bis 64. Monat) |
U9 |
7-8 Jahre | U10 |
9-10 Jahre | U11 |
13 Jahre (12-14 Jahre) |
J1 |
16-17 Jahre | J2 |
Für Kinder werden von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorge-untersuchungen von allen Krankenkassen übernommen: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (ohne Dokumentation für die Eltern). Einige Krankenkassen bieten noch zusätzliche Untersuchungen an (U10, U11, J2).
Ab der U5 bis zur U8 erhalten die Eltern eine Meldekarte vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie für die anstehende Vorsorgeuntersuchung. Diese muss zur Untersuchung mitgebracht werden und wird vom Kinderarzt gestempelt und an das Landesamt weitergeleitet.
Rauchen, Alkohol und Drogen in der Schwangerschaft
Rauchen und Passivrauchen in der Schwangerschaft gefährdet das ungeborene Kind und die Mutter
Raucherinnen und Raucher müssen im Schnitt nicht nur länger auf eine Schwangerschaft warten. Rauchen erhöht auch die Gefahr von Entwicklungsstörungen der Plazenta und von Früh- und Fehlgeburten. Insgesamt haben Kinder von Raucherinnen nach der Geburt häufiger Probleme mit der Atmung und erkranken öfter an Asthma und Allergien.
Wenn Frauen vor oder frühzeitig während ihrer Schwangerschaft aufhören zu rauchen, können sie eine Vielzahl von Gesundheitsrisiken verringern und so für bessere Startbedingungen ihres Babys sorgen:
- Das Risiko einer Fehlgeburt geht zurück.
- Eine Frühgeburt wird weniger wahrscheinlich.
- Die Lungen des Kindes können sich besser entwickeln.
- Das Risiko einer Totgeburt sinkt.
- Das Kind wird weniger anfällig für Infektionskrankheiten oder allergische Reaktionen.
- Das Risiko für Asthma geht zurück.
- Die Gefahr des plötzlichen Kindstods (SIDS, engl. Sudden Infant Death Syndrome) sinkt.
Auch Passivrauchen kann schaden!
Was viele nicht wissen: Im Nebenstrom-Rauch – das ist der Rauch, der vorn aus der glimmenden Zigarette austritt – sind verschiedene schädliche Substanzen höher konzentriert als im Hauptstrom-Rauch, den die Rauchenden direkt einatmen. Deshalb ist es für Säuglinge so gefährlich, wenn sie sich in Räumen aufhalten müssen, in denen geraucht wird. Das gilt ebenso für schwangere Frauen.
Für Säuglinge, die in der Wohnung Zigarettenrauch ausgesetzt sind, ist das Risiko des plötzlichen Kindstods erhöht. Da sich Rauchpartikel und Schadstoffe außerdem auf Möbeln, Gardinen und Teppichen ablagern und beständig wieder in die Luft abgegeben werden, sollten Wohnung und auch das Auto konsequent zu rauchfreien Zonen erklärt werden.
Wasserpfeife und E-Zigarette: keineswegs harmlos
Vielen Menschen gelten sie als ungefährliche Alternative. Dabei werden auch bei Wasserpfeifen und beim Dampfen von E-Zigaretten schädliche Inhaltsstoffe aufgenommen. Sie schaden nicht nur dem eigenen Körper, sondern auch dem ungeborenen Baby.
Alkohol in der Schwangerschaft
Auch wenn es vielleicht nicht immer leichtfällt: Auf Alkohol sollten Schwangere ganz verzichten. Da er über die Nabelschnur in die kindliche Blutbahn gelangt, hat das Ungeborene immer den gleichen Alkoholspiegel wie die Mutter.
Als Folge von regelmäßigem und auch gelegentlichem Alkoholkonsum werdender Mütter kommen in Deutschland jährlich mehrere Tausend Kinder mit dem Vollbild einer sogenannten Alkoholembryopathie (Fetales Alkoholsyndrom oder FAS) oder geringeren Zeichen von alkoholbedingten Organschädigungen (FASD) zur Welt. Die alkoholbedingten Schäden können unterschiedlich stark sein und sind bei jedem zehnten dieser Kinder voll ausgeprägt. Sie haben oft Untergewicht, Wachstumsstörungen, Intelligenzminderungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie andere, zum Teil schwere und nicht wiedergutzumachende körperliche und geistige Beeinträchtigungen.
Drogen in der Schwangerschaft
Alle Arten von Drogen – also auch sogenannte weiche Drogen wie Cannabis – können für das ungeborene Kind gefährlich sein. Das gilt auch, wenn sie nur gelegentlich konsumiert werden.
Alle Wirkstoffe von Drogen gelangen über die Nabelschnur in den Blutkreislauf des ungeborenen Kindes. Da die Organe und das Abwehrsystem von ungeborenen Kindern aber noch nicht voll entwickelt sind, können sie sich gegen die eindringenden Gifte nicht schützen. Mögliche Folgen von Drogenkonsum während der Schwangerschaft sind Entwicklungsverzögerungen beim Kind, Fehlbildungen und Frühgeburten.
Du bist schwanger und rauchst, trinkst Alkohol oder nimmst Drogen? Du schaffst es nicht, alleine aufzuhören und hast niemanden, mit dem Du darüber sprechen kannst?
Bestimmt hast Du jetzt viele Fragen und Sorgen, die wir gemeinsam in einem Beratungsgespräch in der AWO Salto Suchthilfe besprechen können. Eine Beratung ist kostenlos und Deine Themen werden vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter der AWO Salto Suchthilfe schauen mit Dir gemeinsam, welches Hilfsangebot für Dich geeignet sein könnte und unterstützen Dich bei den nächsten Schritten.
Weitere Informationen:
Ort
AWO-Salto Suchthilfe Salzgitter
Berliner Straße 8
38226 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.30 bis 17 Uhr
Kontakt
Ort
AWO-Salto Suchthilfe Salzgitter
Nebenstelle Friedrich-Ebert-Straße
Friedrich-Ebert-Straße 58
39259 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Termine nach tel. Absprache
Kontakt
Ort
AWO-Salto Suchthilfe Salzgitter
Nebenstelle Pappeldamm
Pappedamm 111
39259 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Termine nach tel. Absprache
Kontakt
Ort
pro familia
Beratungsstelle Salzgitter
Berliner Straße 8
38226 Salzgitter
Kontakt
Was ist Elternzeit?
Elternzeit ist eine zeitlich befristete unbezahlte Auszeit aus dem Berufsleben für Mütter und Väter, die es ihnen ermöglicht sich um die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu kümmern. Arbeitgeber müssen Väter und Mütter für diese Zeit freistellen.
Welche Geld-Leistungen kann ich beantragen?
Für die Zeit nach der Geburt des Kindes kann Elterngeld beantragt werden. Dies ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten Entwicklungsphase des Kindes. Mit der finanziellen Unterstützung wird eine Unterbrechung oder Reduzierung der Erwerbstätigkeit unterstützt und ermöglicht. Es gibt verschiedene Formen des Elterngeldes.
Das Kind hat gegenüber seinem unterhaltspflichtigen Elternteil einen Unterhaltsanspruch, der von dessen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig ist. Grundsätzlich besteht Anspruch auf den sogenannten Mindestunterhalt. Der Bereich Beistandschaft kann bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruches behilflich sein, siehe unter „Was ist eine Beistandschaft?“.
Wo bekomme ich Unterstützung, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt?
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Unterhaltsvorschuss gewährt.
Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, sind Sie oftmals vielfältigen Herausforderungen ausgesetzt. Wenn der andere Elternteil nicht mindestens Unterhalt in Höhe der zu gewährenden Unterhaltsvorschussleistungen zahlt oder Sie weniger Halbwaisenrente erhalten, besteht in der Regel ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen durch das Jugendamt.
Wo kann ich den Unterhalt beurkunden lassen?
Der unterhaltspflichtige Elternteil kann beim Fachdienst Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) die gewünschte Unterhaltsbeurkundung vornehmen lassen. Dafür ist vorab eine Terminvereinbarung erforderlich. Zuständig ist das Team der Beistandschaften.
Kontakt
Ich kann nicht mehr und brauche Hilfe
Die Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit mit vielen neuen Erfahrungen. Es ist völlig normal, dass Sie auch mal Unsicherheiten verspüren und sich Beratung zu Ihren Sorgen wünschen.
Hier finden Sie Unterstützungsangebote:
Darüber hinaus gibt es extra eine Babysprechstunde!
Kontakt
Der Anfang ist anders als gedacht (Handicap, Mehrlingsgeburt, Risikogeburt ...)
Sie erwarten eine Risikogeburt oder Ihr Kind soll voraussichtlich mit Handicap zur Welt kommen? Unser Familienservice ist für Sie da. Gemeinsam überlegen wir, wie wir Sie unterstützen können.
Ort
Familienservice
Kurt-Schumacher-Ring 4
38228 Salzgitter
Kontakt
Weitere Unterstützungsangebote finden Sie hier:
- Beratung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern (Öffnet in einem neuen Tab)
- Nummer gegen Frühchen-Kummer vom Bundesverband "Das frühgeborene Kind" e.V. (Öffnet in einem neuen Tab)
- Das Elterntelefon (Nummer gegen Kummer) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Finanzielle Hilfen für Familien mit Mehrlingen (Öffnet in einem neuen Tab)
Eltern werden – Paar bleiben
Ein Baby kann das Leben von jungen Eltern ziemlich durcheinander wirbeln. Tagesabläufe müssen sich einspielen und neue Rollenverteilungen müssen gefunden werden (wer kümmert sich um das Baby, wer verdient das Geld – oder geht vielleicht sogar beides zusammen?). In Salzgitter gibt es verschiedene Möglichkeiten für junge Eltern, sich in dieser herausfordernden Zeit Unterstützung zu holen.
Ort
pro familia
Beratungsstelle Salzgitter
Berliner Straße 8
38226 Salzgitter
Kontakt
Ort
Evangelische Familienbildungsstelle
Salzgitter
Kattowitzer Str. 225
38226 Salzgitter
Kontakt
Ort
Caritasverband Salzgitter e.V.
Schwangeren- und Familienberatung
Saldersche Straße 3
38226 Salzgitter
Kontakt
Ort
Diakonie im Braunschweiger Land
Beratung für Schwangere
St.-Andreas-Weg 2
38226 Salzgitter
Kontakt
Was sind Frühe Hilfen?
Die Frühen Hilfen bieten eine Vielfalt an Angeboten für (werdende) Eltern rund um die Themen Schwangerschaft, Geburt, frühkindliche Entwicklung sowie Bildung und Bindung. Eltern werden von der Schwangerschaft bis zum dritten Geburtstag des Kindes unterstützt. Die Angebote beziehen sich dabei auf unterschiedliche Bereiche, wie Frühförderung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Schwangerschaftsberatung.
Wir möchten, dass es Ihnen als Mutter, Vater, Paar und Familie gut geht! Deshalb sind wir von Beginn an für Sie und Ihre Kinder da. Sie erreichen uns hier:
Ort
Familienservice
Kurt-Schumacher-Ring 4
38228 Salzgitter