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Salzgitter

Schottergärten

Wichtige Informationen zu dem Thema Schottergärten.

In den letzten Jahren haben immer mehr Eigentümerinnen und Eigentümer auf ihren Grundstücken so genannte Schottergärten angelegt. Motiv ist oftmals die Verringerung des Pflegeaufwands für den Garten. Dies widerspricht jedoch geltendem Bauordnungsrecht und hat Auswirkungen für die Natur.

Bauordnungsrechtlich nicht zulässig

Bereits seit vielen Jahren gibt es in § 9 (2) der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) die Regelung, dass nicht überbaute Grundstücksflächen Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Grünflächen werden durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt. Dies schließt Steinelemente nicht komplett aus, wenn sie sich dem Bewuchs dienend zu- und unterordnen.

Somit ist eine mit Schotter, Kies, Beton oder Pflaster dominierende Ausgestaltung von Gartenflächen ohne zugehörige, zulässige und erforderliche Nutzung (z. B. Kiesfläche als Einstellplatz) rechtlich nicht zulässig.

Negative Auswirkungen von Schottergärten

Schotterflächen sind nicht nur aus bauordnungsrechtlicher Sicht unzulässig, sie haben zudem weitere negative Eigenschaften, wie z. B.:

  • Die Schotterflächen heizen sich in den Sommermonaten wesentlich stärker auf als Grünflächen und sorgen für eine zusätzliche Erwärmung.
  • Schotterflächen bieten insbesondere Insekten aber auch anderen Tieren keinen Lebensraum und keine Nahrung.
  • Fallen große Regenmengen in kurzer Zeit, begünstigen versiegelte Flächen das Auftreten von Überschwemmungen, wenn die bestehende Regenwasser-kanalisation überlastet wird.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den negativen Auswirkungen von Schottergärten auf die Umwelt gibt es auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums (siehe unten).

Hinweise und Tipps zum Insektenschutz und zur insektenfreundlichen Gartengestaltung gibt es auf der Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Wasser-, Küsten- und Naturschutz (siehe unten) oder bei Naturschutzorganisationen.


Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • panthermedia/emer