Zur Behebung der im Ergebnisbericht definierten Missstände hat der Rat der Stadt Salzgitter beschlossen, die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Swindonstraße“ mit einer Laufzeit von 10 Jahren durchzuführen.
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Sanierungsverfahren realisiert, dass heißt die Anwendung der §§ 152-156a BauGB sowie die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB ist ausgeschlossen.
Welche Sanierungsmaßnahmen sind vorgesehen?
Der Fokus des Sanierungsverfahrens liegt in der nachhaltigen Qualifizierung des Wohnquartiers durch Ertüchtigung des Gebäudebestandes.
Das heißt: Die größtenteils kurz vor beziehungsweise nach dem Zweiten Weltkrieg errichteten Gebäude weisen vielfach einen Bedarf einer energetischen Modernisierung oder barrierefreien Herrichtung auf.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben außerdem im Rahmen des Beteiligungsprozesses als Notwendigkeit die Modernisierung beziehungsweise Instandsetzung der Räume zwischen den Häusern und Grünanlagen benannt. Weitere Maßnahmen im Straßenraum und im öffentlichen Raum werden nach Möglichkeit flankierend realisiert.