Silvesterfeuerwerk zwei Tage erlaubt - Entsorgung der Feuerwerkskörper
Der Fachdienst Bürgerservice und Ordnung weist darauf hin, dass von Silvester, Sonntag, 31. Dezember, bis Neujahr, Montag, 1. Januar, ausschließlich volljährigen Personen das Abschießen von Silvesterraketen, Knallern und Böllern (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2; erkennbar an „F2“) erlaubt ist.