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Salzgitter

Oberzentren benachteiligt

Die Schwerpunkte der Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) bilden die Neuregelungen zur räumlichen Struktur des Landes sowie Entwicklung der zentralen Orte und Versorgungsstrukturen.

Diese neu formulierten Ziele und Grundsätze berücksichtigen die herausgehobene Bedeutung und Funktion des Oberzentralen Verbundes Braunschweig-Salzgitter-Wolfsburg als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region nicht und widersprechen damit dem Zentrale-Orte-Konzept.

„Die besonderen Aufgaben und Funktionen der Oberzentren Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg finden im vorliegenden Entwurf nicht die Beachtung, die ihrer Bedeutung als wirtschaftlicher Schrittmacher für die Region angemessen wären“, sagt Oberbürgermeister Frank Klingebiel.

„Die vorgesehene Gleichstellung der Mittelzentren mit den Oberzentren bildet die realen Verhältnisse in der Region und im Land nicht ab“, so Klingebiel weiter.

Die oberzentrale Wirtschaftsachse mit zusammen 468.000 Einwohnern und 283.307 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten vor Ort wird weder in ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen noch in den Bedarfen im Rahmen einer expansiven Mobilitäts- und Siedlungsplanung angemessen berücksichtigt.

„Die Stadt Salzgitter hat in ihrem Einzelhandelskonzept aus dem Jahre 2006 eine ausgewogene Verteilung und Größenordnung von Einzelhandelsstandorten ermittelt und beschlossen. Auch in Zukunft muss die Stadt in der Lage sein, ihre Einzelhandelsstandorte selbst zu bestimmen – auch außerhalb der Innenstadt. Dies bedürfe keinesfalls einer landesplanerischen Intervention oder Regelung“, so Klingebiel.

Die Realitätsferne der Annahmen zeigt sich am Beispiel des Stadtteils Salzgitter-Bad: Hier verläuft die Grenze des sogenannten mittelzentralen Erreichbarkeitsraums der Stadt Salzgitter mitten durch den Stadtteil Salzgitter-Bad. Demnach ist der westliche bzw. südwestliche Teilbereich nicht mehr dem Erreichbarkeitsraum der Stadt Salzgitter zugeordnet, sondern der Stadt Goslar.

„An diesem Beispiel erkennt man, dass die neue Landesregierung das Landesraumordnungsprogramm am grünen Tisch plant und die tatsächlichen gewachsenen Verbindungen und Funktionen vor Ort entweder nicht kennt oder absichtlich nicht berücksichtigt.“

Von den starken Oberzentren Braunschweig - Salzgitter - Wolfsburg profitiere die gesamte Region und das ganze Land Niedersachsen in seiner industriellen und wirtschaftlichen Entwicklung. „Ich werde mich deshalb mit meinen Amtskollegen aus Braunschweig und Wolfsburg bei der Landesregierung weiter dafür einsetzen, dass die berechtigten Interessen der oberzentralen Achse gewahrt werden. Deren Zukunftsfähigkeit darf durch landesplanerische Vorgaben nicht ausgebremst werden,“ fordert Klingebiel.

Die Frist zur Stellungnahme endet am 14. November, eine Verlängerung der Frist wurde durch das Land abgelehnt. Die Stadt Salzgitter wird daher - vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses - genauso wie Braunschweig, Wolfsburg und viele andere niedersächsische Kommunen von ihrem Recht Gebrauch machen bis zum 14. November eine Stellungnahme abzugeben und eine Nachbesserung fordern.

Das Land hat bereits zugesichert, etwaige Änderungen der Stellungnahme durch Gremienbeschlüsse nachträglich zu berücksichtigen. Die Vorlage der Verwaltung wird zunächst am 2. Dezember im Umwelt- und Klimaschutzausschuss behandelt, danach folgen Stadtplanungs- und Bauausschuss sowie Verwaltungsausschuss, bevor am 17. Dezember der Rat entscheidet.

„Die realitätsferne und entwicklungshemmende Politik des Landwirtschaftsministers Meyer darf durch die Oberzentren nicht toleriert werden,“ so Klingebiel abschließend.

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