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Salzgitter

Frist für Briefwahl endet am 19. März

Am 26. März wird in Salzgitter zum ersten Mal ein Jugendparlament gewählt. Wer die Briefwahl beantragen möchte, kann das noch bis zum 19. März tun. Die Jugendlichen kommen aus 19. Stadteilen.

Engagieren sich für die erste Wahl des Jugendparlaments in Salzgitter (von links): Ute Kumlehn und Siegrid Heilmann vom Fachdienst Kinder, Jugend und Familie und Christa Frenzel, Dezernentin für Soziales und Bildung. (Foto: Stadt Salzgitter)

Zur Wahl stellen sich 29 Kandidatinnen und 55 Kandidaten. Die meisten Bewerberinnen und Bewerber kommen vom Kranich-Gymnasium (21). An zweiter Stelle folgt die Emil-Langen Realschule (14) und an dritter Stelle die Berufsbildende Schule Fredenberg (12).

Darüber hinaus gibt es aber auch Kandidatinnen und Kandidaten von der Realschule Thiede, Realschule Gebhardshagen, der Hauptschule Fredenberg und der Dr.-Klaus-Schmidt-Hauptschule. Ebenso stellt sich eine Kandidatin von der Walter-Gropius-Berufsschule Hildesheim zur Wahl, die in Salzgitter wohnt. Auch ein Geselle aus Salzgitter kandidiert für das Jugendparlament.

Die meisten Kandidatinnen und Kandidaten kommen aus Lebenstedt (32). An zweiter Stelle steht Fredenberg (19 Kandidatinnen und Kandidaten). Auf den dritten Platz steht Salzgitter-Bad mit elf Kandidatinnen und Kandidaten. Aus insgesamt 19 Stadtteilen stellen sich die Jugendlichen zur Wahl: Hohenrode, Flachstöckheim und Reppner sind ebenso vertreten wie Sauingen, Hallendorf, Watenstedt oder Barum. Wer sich die Namen, das Alter und die beiden Listen einmal genauer ansehen möchte, geht einfach auf die Homepage der Stadt Salzgitter (http://www.salzgitter.de/rathaus/fachdienstuebersicht/jugendamt/jugendparlament.php).

Wer die Briefwahl beantragen möchte, kann das noch bis zum 19. März tun. Dafür müssen sich die Jugendlichen an Ute Kumlehn vom Fachdienst Kinder, Jugend und Familie wenden (entweder telefonisch unter 05341/839-3803 oder per Mail: jugendparlamentstadt.salzgitterde). Dann erhalten die Jugendlichen auf dem Postweg zwei Umschläge, den Stimmzettel und die Informationen rund ums Ausfüllen: In den einen Umschlag kommt der ausgefüllte Stimmzettel. Dieser zugeklebte Umschlag wird dann mit der Wahlbenachrichtigungskarte in den zweiten Umschlag gesteckt, der an die Stadtverwaltung adressiert ist. Ganz wichtig: Die Wahlbenachrichtigungskarte muss mit verschickt werden, weil sonst der Stimmzettel ungültig ist. Ebenso wichtig ist auch, dass der Umschlag bis zum 24. März bei der Stadtverwaltung ankommt.

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