Es gehe dem Kommunalen Spitzenverband darum, das niedrige Zinsniveau auszunutzen.
Kassenkredite dienen eigentlich lediglich als Zwischenfinanzierung zur Überbrückung von Engpässen und dürfen nicht zur dauerhaften Finanzierung der Kommunen genutzt werden.
In der Praxis haben nur die niedersächsischen Städte und Gemeinden mit Stand 31. Dezember 2013 rund 3,8 Milliarden Euro angehäuft, deutschlandweit waren es rund 48 Milliarden Euro.
Der aktuelle Krediterlass ermöglicht es den Kommunen in Niedersachsen, den sogenannten Sockelbetrag bei Kassenkrediten lediglich über einen Zeitraum von vier Jahren zu finanzieren.
Der Sockelbetrag bezeichnet das Kassenkreditvolumen, das eine Kommune zu keinem Zeitpunkt innerhalb von vier Jahren zurückzahlen kann. Andere Länder wie Nordrhein-Westfalen oder das Saarland lassen Zinsbindungen von bis zu zehn Jahren zu. Dadurch konnten sich einige Städte das aktuell sehr günstige Zinsniveau langfristig sichern.
„Die Städte und Gemeinden haben hohe Kassenkredite mit entsprechenden Sockelbeträgen aufbauen müssen. Der Zukunftsvertrag von 2009 löse das Problem auch nicht. Die Landesregierung sollte den Kommunen daher die Möglichkeit eröffnen, sich das aktuell günstige Zinsniveau bei der langfristigen Finanzierung von Sockelbeträgen zu sichern", so Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Präsident des NST.