Es ist ein Modellprojekt, das zunächst auf zwei Jahre angelegt ist, mit der Option, es bei Erfolg auf Dauer weiter zu führen.
Kaufen können das Sozial-Ticket Bürgerinnen und Bürger mit erstem Wohnsitz im Stadtgebiet, die einkommensabhängige, existenzsichernde Leistungen beziehen, wie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Grundsicherung oder Sozialgeld nach dem SGB II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Transferleistungen nach dem SGB VIII.
Für den Kauf des Sozialtickets ist die Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsausweises erforderlich.
Die Berechtigungsausweise für Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie dem SGB XII wie Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsunfähigkeit und Hilfe zum Lebensunterhalt werden kurzfristig durch die Stadt Salzgitter versendet. Wer bis Montag, 7. Januar 2019, keinen Berechtigungsausweis erhalten hat, bekommt ihn bei den für sie/ihn zuständigen Sachbearbeitern/innen im Fachdienst Soziales und Senioren der Stadtverwaltung Salzgitter.
Für Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II durch das Jobcenter Salzgitter werden die Berechtigungsausweise ab der 2. Kalenderwoche 2019 versendet. Wer bis Dienstag, 15. Januar 2019, keinen Berechtigungsausweis erhalten hat, erhält ihn in den ausgewiesenen Räumen in der 4. Etage des Rathauses in Lebenstedt. Weitere Informationen sind unter der Rufnummer 05341 / 839-4030 der Stadt Salzgitter erhältlich.
Das Ticket ist für Erwachsene (ab Vollendung des 14. Lebensjahres) für 25 Euro/Monat und für Kinder (von sechs bis 14 Jahre) für 15 Euro/Monat erhältlich. Es wird für einen Monat ausgegeben und ist jeweils vom ersten Tag bis zum letzten Tag eines Monats in allen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Salzgitters (Tarifzone 60) gültig. Es kann für Fahrten in den Bussen der KVG und der Regionalbus Braunschweig (RBB) sowie für die Züge der DB Regio AG in diesem Bereich genutzt werden.
Das Ticket für Erwachsene gilt montags bis sonntags ab 8.30 Uhr bis Betriebsschluss.
Im Ausnahmefall kann zur Vermeidung von Härten die Gültigkeitsbeschränkung von 08.30 Uhr aufgehoben werden.
Nachweise zur Geltendmachung einer Härte, wie zum Beispiel die Vorlage eines Arbeitsvertrages, sind vorzulegen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ausnahmeregelung besteht nicht.
Die Ausnahme von der zeitlichen Gültigkeit kann bei den zuständigen Leistungssachbearbeitern/innen des Fachdienstes Soziales der Stadt Salzgitter beantragt werden. Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II durch das Jobcenter Salzgitter können die Ausnahme in den ausgewiesenen Räumen der Wohngeldstelle in der 4. Etage des Rathauses in Lebenstedt beantragen.
Das Ticket für Kinder gilt ganztags.
Das Sozial-Ticket ist nur erhältlich in der Mobilitätszentrale der Kraftverkehrsgesellschaft Braunschweig, am Fischzug 1-2, im Citytorcenter in Lebenstedt (weiterhin im Januar 2019 geöffnet) und zusätzlich ab 2. Januar 2019, ab 14 Uhr, in der der neuen KVG-Mobilitätszentrale am Bahnhof in Lebenstedt, Konrad-Adenauer-Straße 8. Es ist nicht beim Personal in den Bussen oder der Regionalbus Braunschweig GmbH, beziehungsweise der Deutschen Bahn erhältlich.
Beim Kauf muss der eigene Name im Beisein eines KVG-Mitarbeiters beziehungsweise einer KVG-Mitarbeiterin auf dem Sozial-Ticket eingetragen werden. Das Ticket ist nicht übertragbar und hat keine Mitnahmeregelung. Für Fahrten in benachbarte Tarifzonen von Salzgitter kann der/die Inhaber/in eine Erweiterungskarte bei dem/der Busfahrer/in zusätzlich erwerben. Sie kostet 2,50 Euro pro Fahrt. Hier gelten die Tarifbestimmungen und besonderen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Region Braunschweig.
Um zu überprüfen, wie erfolgreich das Modellprojekt ist, wird die KVG die Nutzerinnen und Nutzer beim erstmaligen Erwerb eines Sozial-Tickets befragen. Die Antworten wird der Regionalverband im Zuge des Modellprojektes auswerten. Neben den Verkaufszahlen wird das Ergebnis der Befragung darüber entscheiden, ob das Ticket nach den zwei Jahren Modellzeit weitergeführt wird.