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Salzgitter

Ausschreibung Kehrbezirk

In der Stadt Salzgitter ist zum 1. August 2019 der Kehrbezirk 10710 mit einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/einem bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger zu besetzen.

Der Kehrbezirk 10710 beinhaltet eine Größenordnung von zurzeit ca. 3.400 Liegenschaften und umfasst einige Straßenzüge des Stadtteils Salzgitter-Watenstedt, die Stadtteile Salzgitter-Thiede und Salzgitter-Drütte, die Werke der Unternehmen VW(Salzgitter-Beddingen) und MAN (Salzgitter-Watenstedt) sowie den Ortsteil Fümmelse der Stadt Wolfenbüttel.

Die Aufgaben und Tätigkeiten einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ergeben sich insbesondere aus dem SchfHwG und werden dort in den §§ 13 ff. beschrieben.

Die Bewerberin/der Bewerber muss

  • die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen,
  • gesundheitlich zur Wahrnehmung der Aufgaben im Schornsteinfegerhandwerk geeignet sein und dieses schriftlich erklären,
  • über die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen,
  • über die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und
  • die für die Aufgabenerfüllung erforderliche persönliche und fachliche
    Zuverlässigkeit besitzen.


Für die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wird eine Verwaltungsgebühr von 328 Euro erhoben.

Adresse an die die Bewerbung bis zum 31.05.2019 (Eingang Behörde) zu richten ist:

Stadt Salzgitter
Fachdienst BürgerService und Ordnung
 z. Hd. Herrn Bonse
Postfach 10 06
80, 38206 Salzgitter.

Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Zur Auswahlentscheidung wird die vom  Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr herausgegebenen Bewertungsmatrix in modifizierter Form zur Unterstützung herangezogen.

Montag, 29.04.2019

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  • Stadt Salzgitter