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Salzgitter

Bebauungsplan ist rechtsverbindlich geworden

Der Bebauungsplan Bad 47, 9. Änderung für Salzgitter-Bad „Gewerbegebiet am Fuchsbach“ ist mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nr. 20 am 08.07.2020 rechtsverbindlich geworden.

Der Bebauungsplan, die Begründung zum Bebauungsplan sowie die Zusammenfassende Erklärung werden vom Tage der Bekanntmachung an dauernd zur Einsichtnahme im Fachgebiet Stadtplanung (Rathaus, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter-Lebenstedt) bereitgehalten. 

Sprechzeiten:

•   Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr

•   Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr

Für die Einsichtnahme ist vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren. Hierfür ist das Fachgebiet Stadtplanung innerhalb der genannten Sprechzeiten unter den Telefon-Nummern 05341 / 839-3533, -4062, -3526 oder -3520 zu erreichen.

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