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Salzgitter

Organisatorisches zur Ratssitzung am Dienstag

Oberbürgermeister Frank Klingebiel informiert zur morgigen Ratssitzung und zum Notbetrieb des Rathauses.

Organisatorisches zur Ratssitzung am Dienstag

Auch für die Ratssitzung am morgigen Dienstag, 24. März 2020, um 16.00 Uhr müssen die Auflagen der geltenden Allgemeinverfügungen des Landes Niedersachsen eingehalten werden. Oberbürgermeister Klingebiel sagte: „Wir werden bei der Durchführung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Salzgitter die Auflagen und die aktuellen Hinweise zum Infektionsschutz strengstens beachten. Ganz klar müssen dennoch wichtige Entscheidungen auf den Weg gebracht werden. Trotzdem ist der Schutz der Gesundheit aller morgen Anwesenden unser wichtigstes Ziel.“

Organisatorisch gibt es bei der Ratssitzung im Ratssaal des Rathauses in Salzgitter-Lebenstedt einige Besonderheiten: Anders als sonst kann nicht jeder Sitzplatz besetzt werden. Zwischen den Ratsmitgliedern im Ratssaal und auch zwischen den Besuchern der öffentlichen Ratssitzung muss zwingend ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Daraus ergibt sich trotz sichergestellter Durchlüftung eine verminderte Anzahl an Personen, die gleichzeitig im Saal sein können. Das gilt im Saal und auf der Besuchertribüne.   

Besucherinnen, Besucher sowie Vertreterinnen und Vertreter der Presse können auf der Besuchertribüne bzw. im Atrium mittels Leinwand den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Salzgitter verfolgen. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Der Einlass ins Rathaus erfolgt 15.50 Uhr am Haupteingang des Rathauses in Salzgitter-Lebenstedt.
  • Beim Warten vor dem Rathaus, beim Gang zur Tribüne, im Wartebereich des Atriums und auf der Tribüne muss zwingend der angeordnete Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
  • Sollten auf der Tribüne keine Sitzplätze für Presse und Besucherinnen und Besucher mehr frei sein, können weitere Gäste die Sitzung per Übertragung im Atrium des Rathauses auf einer Leinwand anschauen.

Um die Aufenthaltsdauer im Ratssaal und im Atrium so gering wie möglich zu halten, werden die Tagesordnungen der Sitzungen von Verwaltungsausschuss (nichtöffentliche Sitzung) und Rat der Stadt Salzgitter (öffentliche und nichtöffentliche Sitzung) auf die wichtigsten Tagesordnungspunkte reduziert. Dazu gehören nur noch die Protokollgenehmigung, die Feststellung des Jahresabschlusses 2018, die Entlastung des Oberbürgermeisters für 2018, eine Spendenannahme, eine Projektvorlage für den Neubau von zwei Schulen und drei Kindertagesstätten, die Förderung der Stadtteilmütter 2020 und der Brückenbauer und Brückenbauerinnen, die 96. Änderung des Flächennutzungsplanes für Salzgitter-Lebenstedt, die Änderung des Landesraumordnungsprogrammes Niedersachsen, die Errichtung und der Betrieb einer Wasserstoff-Elektrolyse-Anlage sowie eine noch nicht auf der aktuellen Tagesordnung befindliche Vorlage zur Coronavirus Pandemie, die die vorübergehende Verlagerung einiger Entscheidungskompetenzen des Rates vom Rat auf den Verwaltungsausschuss und den Oberbürgermeister zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung im Zuge der Coronavirus Pandemie beinhaltet. Darüber hinaus wird zu Beginn der Ratssitzung ein neues Ratsmitglied vereidigt.

Im Unterschied zu anderen Sitzungen des Rates wird morgen keine mündliche Einbringung und keine Aussprache der einzelnen Tagesordnungspunkte stattfinden. Nach Feststellung der Tagesordnung wird über die einzelnen verbliebenen Tagesordnungspunkte ohne Redebeiträge abgestimmt, um die Aufenthaltsdauer im Saal auf das Mindeste zu begrenzen.

Notfalltermine im Rathaus

Eine Maßnahme zu Minimierung von Kontakten in der Öffentlichkeit ist auch die bereits vollzogene Schließung des Rathauses für den Publikumsverkehr. Aktuell werden nur für unaufschiebbare Härtefälle Nottermine vergeben. Dies war Thema der täglichen Lagebesprechung.

Wegen der vorrangigen Beurkundung von Sterbefällen und der Durchführung bereits vor längerer Zeit gebuchter Trautermine, kommt es bei der Beurkundung von Geburtsanzeigen (Geburtsurkunden) zu Rückständen. Die zur Verfügung stehende Notbesetzung arbeitet bereits an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit.

Klingebiel erläuterte dazu: „Uns ist bewusst, dass die Ausstellung von Geburtsurkunden für Neugeborene wichtig ist, um beispielsweise die Krankenversicherung zu beantragen. Geburtsurkunden kann nicht jede oder jeder Bedienstete im Rathaus ausstellen. Das können nur Standesbeamtinnen und Standesbeamte, die notarähnliche Aufgaben, wie die Ausstellung und Beglaubigung von Urkunden, haben. Wir versuchen, in diesem Fall schnell personell zu verstärken. Trotzdem bitte ich um Verständnis, dass es aktuell bei der Bearbeitung von Geburtsanzeigen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.“

Eltern von neugeborenen Kindern wenden sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Standesamt der Stadt Salzgitter.

Kontakt zum Standesamt:

Standesamt der Stadt Salzgitter

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