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Salzgitter

Bebauungsplan für Salzgitter-Gebhardshagen kann eingesehen werden

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den Bebauungsplan Ghg 55 für Salzgitter-Gebhardshagen „Nahversorger östlich Weddemweg“ in Verbindung mit der 98. Änderung des Flächennutzungsplans können eingesehen werden.

Vom 17.06.2021 bis 02.07.2021 sind die Pläne unter folgender Internet-Adresse veröffentlicht:

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planung während dieses Zeitraums nach vorheriger Terminvereinbarung auch im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8 in Salzgitter-Lebenstedt, einsehen zu können.

Das Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Nahversorger“, um die Standortverlagerung eines vorhandenen Lebensmittelmarktes innerhalb Salzgitter-Gebhardshagens zu ermöglichen. Hierzu soll die südliche Teilfläche der Kleingartenanlage überplant werden. Am neuen Standort ist ein zeitgemäßer Nahversorger mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche (zuzüglich Bäckerei) und ca. 100 Stellplätzen vorgesehen. 

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich an die Stadt Salzgitter, Fachgebiet Stadtplanung, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter oder per E-Mail an planungstadt.salzgitterde gerichtet werden. Weiterhin ist dies nach vorheriger Terminvereinbarung auch mündlich zur Niederschrift möglich. 

Termine für die Einsichtnahme in die Unterlagen oder eine mündliche Niederschrift sind telefonisch zu folgenden Zeiten erhältlich:

•           Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr

•           Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr

unter den Telefon-Nummern 05341 / 839-4061 oder -3524.

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