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Salzgitter

Bebauungsplan für Salzgitter-Lebenstedt kann eingesehen werden

Der Entwurf des Bebauungsplans Leb 165 für Salzgitter-Lebenstedt „Ehemaliger Güterbahnhof - West“ und der Entwurf der Begründung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen können eingesehen werden.

In der Zeit vom 05.08.2021 bis 06.09.2021 sind sie unter folgender Internet-Adresse veröffentlicht:

Zusätzlich zur Einsichtnahme über das Internet besteht die Möglichkeit, die Planung während des genannten Zeitraums nach vorheriger Terminvereinbarung auch im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8 in Salzgitter-Lebenstedt, einsehen zu können.

Das Ziel der Planung ist die Stärkung der gewerblichen Nutzungen im Plangebiet. Hierzu werden die Festsetzungen des Bebauungsplans Leb 129 für Salzgitter-Lebenstedt „Gewerbegebiet westlich Güterbahnhof“ aufgehoben und durch Festsetzungen nach aktuellen Standards ersetzt. Dieses bedeutet insbesondere, dass die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und Einzelhandelsbetrieben neu geregelt und Festsetzungen zum Schallschutz in den Plan aufgenommen werden.  

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich an die Stadt Salzgitter, Fachgebiet Stadtplanung, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter oder per E-Mail an planungstadt.salzgitterde gerichtet werden. Stellungnahmen können nach vorheriger terminlicher Vereinbarung auch mündlich zur Niederschrift gebracht werden. 

Termine für die Einsichtnahme in die Unterlagen oder eine mündliche Niederschrift sind telefonisch zu folgenden Zeiten erhältlich:

  • Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
  • Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr

unter 05341 / 839-3708 oder -4061. 

 

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