Inhalt anspringen

Salzgitter

Chancen und Ziele des neuen Betreuungsrechts

Bei einer gut besuchten Tagung der Betreuungsstelle der Stadt Salzgitter informierten sich am Samstag, 26. November, 35 Teilnehmende über das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.

Alle Teilnehmenden beim Vortrag von Ralph Chauvistré, Bildrechte: Stadt Salzgitter

„Das ist alles andere als selbstverständlich, dass ich Sie am Samstag vor dem ersten Advent so zahlreich zu unserer Tagung zur Reform des Betreuungsgesetzes begrüßen darf“, freut sich Bernd Oloff, Leiter der Betreuungsstelle und Verwaltungsleiter des Gesundheitsamts der Stadt Salzgitter bei der Begrüßung der Teilnehmenden. 

Unter diesen waren unter anderem Berufsbetreuende, ehrenamtliche Betreuungspersonen, Rechtspflegende des örtlichen Betreuungsgerichts und Mitarbeitende der Betreuungsstelle der Stadt Salzgitter. Als Referent war Herr Ralph Chauvistré geladen, der als Diplom Rechtspfleger seit vielen Jahren zu dem weiten Themenfeld um das Betreuungsrecht referiert und das Auditorium kenntnisreich und kurzweilig durch den Tag führte. 

Die Rechtsgrundlagen des nun reformierten Betreuungs- und Vormundschaftsrechts stammen aus dem Jahr 1896 als das Bürgerliche Gesetzbuch entstand. Mit der Reform des Gesetzes zum Jahresbeginn 2023 sollen die Selbstbestimmung der Betreuten gestärkt und die Arbeit der Betreuungsvereine auf eine finanziell sicherere Basis gestellt werden. Dazu referierte Ralph Chauvistré und informierte unter anderem darüber, dass zukünftig alle vorgelagerten sozialrechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene ausgeschöpft werden, um ihnen ein Leben ohne Betreuung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen Berufsbetreuende in Zukunft einen Sachkundenachweis vorlegen, der 270 Fortbildungsstunden erfordert. Ehrenamtliche Betreuungspersonen müssen sich zudem zukünftig an einen Betreuungsverein wenden, der ihnen unterstützend zur Seite steht.  

In Salzgitter werden Menschen, die eine rechtliche Betreuung beanspruchen, von Berufs-, Vereins und ehrenamtlichen Betreuern begleitet. Die Betreuungsstelle der Stadt Salzgitter, ist Teil des Gesundheitsamtes und ermittelt im Auftrag des Betreuungsgerichts den Betreuungsumfang oder stellt Änderungen im Betreuungsbedarf fest. Dazu kommt in Zukunft auch die Aufgabe, alle vorgelagerten möglichen Beratungs- und Unterstützungsangebote auszuschöpfen, um die Bestellung einer Betreuung zu vermeiden. 

Eine noch wichtigere Rolle als bisher kommt den beiden in Salzgitter engagierten Betreuungsvereinen zu. Der in Salzgitter Lebenstedt angesiedelte „Betreuungsverein Salzgitter e.V.“ und der in Salzgitter Bad angesiedelte Verein „Sozial betreute Hilfen e.V.“ werden in Zukunft noch mehr Beratung und Unterstützung leisten, um eine qualitativ hochwertige Betreuung durch Ehrenamtliche aufrecht zu erhalten. 

Abschließend dazu Bernd Oloff: „Die heutige Veranstaltung war wichtig, denn schließlich geht es um Hilfen und Unterstützung für Menschen in Situationen, in denen sie jemanden brauchen, der ihnen zur Seite steht.“

Weitere Informationen:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter
  • Stadt Salzgitter / A. Kugellis