Inhalt anspringen

Salzgitter

OB Klingebiel: Doppelhaushalt 2023/2024 genehmigt

Oberbürgermeister Frank Klingebiel informiert zur Genehmigung des Doppelhaushaltes 2023/2024.

Oberbürgermeister Frank Klingebiel stellt erleichtert fest: „Uns ist es gelungen, das Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) als Kommunalaufsichtsbehörde von der ganz besonderen, multiplen und fremdverursachten Problemlage der Stadt Salzgitter und unseren eigenen Konsolidierungsbemühungen zu überzeugen.  Den intensiven Gesprächen, die zunächst mein Finanzdezernent Eric Neiseke und meine Kämmereiamtsleiterin Ramona von Einem mit den Vertretern des Haushaltsreferates des MI geführt hatten, folgten weitere intensive Spitzengespräche zwischen Oberbürgermeister Frank Klingebiel und Landtagsabgeordneten Stefan Klein mit der Nds. Ministerin für Inneres und Sport Daniela Behrens. Den Knoten haben wir gemeinsam am vergangenen Dienstag durchgeschlagen, sodass wir am gestrigen Mittwoch die Haushaltsgenehmigung für unseren Doppelhaushalt 2023/2024 erhalten haben. Ich bin sehr froh, dass wir in Salzgitter nunmehr wieder voll handlungsfähig sind, um die sehr schwierigen, multiplen und komplexen Herausforderungen unserer Stadt Salzgitter weiter meistern zu können.“

Für das Haushaltsjahr 2023 sind alle Investitionsmittel von 87,5 Mio. Euro und für das Haushaltsjahr 2024 alle Investitionsmittel von 98,5 Mio. Euro zur Umsetzung freigegeben.“

Klingebiel führt fort: „Im Haushaltsgenehmigungsverfahren haben beide Seiten ihre Sichtweisen mit Vehemenz und Leidenschaft vertreten, insbesondere in den Ministeringesprächen. Am Ende haben wir gemeinsam eine gute und tragfähige Lösung gefunden. Dabei freut mich besonders, dass wir die Ministerin Daniela Behrens von unserer seit 2017 zu schulternden Herkulesaufgabe in Salzgitter und unseren eigenen Konsolidierungsbemühungen überzeugen konnten. So konnte im Verwaltungsvollzug 2021 rd. 18,73 Mio. Euro und im Verwaltungsvollzug 2022 voraussichtlich rd. 46 Mio. Euro Verbesserungen erzielt werden, wobei im Jahr 2021 auch die Landesbedarfszuweisung von rd. 8,1 Mio. Euro positiv zu Buche schlägt. Die Liquiditätskredite konnten vom Jahresende 2021 zum Jahresende 2022 um 24,8 Mio. Euro zurückgeführt werden, und dass trotz der erheblichen Belastungen aus der COVID-19-Pandemie und dem Ukraine-Krieg. Das vom Rat der Stadt beschlossene Haushaltssicherungskonzept setzt ein Konsolidierungsvolumen für die Jahre 2023 und 2024 von insgesamt 65 Mio. Euro fest. Ich danke unserem Landtagsabgeordneten Stefan Klein für seine Unterstützung in den Gesprächen.“

Landtagsabgeordneter Stefan Klein ist erleichtert, dass durch die Genehmigung des Haushaltes wichtige Ausgaben getätigt werden können: „Ab sofort können beispielsweise Maßnahmen finanziert und Zuschüsse ausgezahlt werden, so dass nun auch Vereine und Verbände Sicherheit haben.“

Finanzdezernent Eric Neiseke erläutert die Haushaltsgenehmigung: „Die Investitions- und Liquiditätskredite im Jahr 2023 sind uneingeschränkt genehmigt worden. In der Genehmigung wurde lediglich der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebs Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik des Jahres 2023 von 74,8 Mio. Euro für die Folgejahre (vorweggenommene Kreditermächtigung für Folgejahre) zunächst auf 40,5 Mio. Euro begrenzt. Dies ist hinnehmbar und lässt uns den Fokus auf die Umsetzung der bereits veranschlagten Investitionsmaßnahmen und der durch Fördermittel finanzierte Maßnahmen setzen. Der Haushalt 2024 wurde uneingeschränkt genehmigt. Allerdings ist der Blick auf die Finanzentwicklung der nächsten Finanzplanungsjahre 2025 bis 2027 düster. Es werden in diesem Zeitraum weitere Fehlbedarfe von insgesamt 153,5 Mio. Euro erwartet, so dass das MI auffordert, alle eigenen Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung auszuschöpfen und somit einen weiteren Anstieg der Überschuldung aufgrund der zu erwartenden Fehlbedarfe 2025-2027 zu vermeiden.“

Oberbürgermeister Frank Klingebiel weiter: „Allerdings werden wir diese Finanzprognose nicht alleine entscheidend und nachhaltig ändern können. Es bleibt festzuhalten, dass sich die Stadt Salzgitter wie auch die anderen Nds. Kommunen den stetig wachsenden staatlichen Aufgaben stellen müssen, die seitens des Bundes und des Landes Niedersachsen auf die Kommunen übertragen werden. Hier sind vorrangig der Bund, aber auch das Land Niedersachsen, weiterhin gefordert, eine auskömmliche Finanzierung für die Durchführung der zunehmend staatlich gesetzten Aufgaben für alle Kommunen zur Verfügung zu stellen, notfalls flankiert durch ein weiteres Entschuldungsprogramm.“

Abschließend gibt Oberbürgermeister Frank Klingebiel schlaglichtartig einen Überblick über die Investitionsbereiche: „Die Schwerpunkte unserer Investitionstätigkeit liegen für den Kernhaushalt in den Bereichen Erwerb von Ausrüstung für den Brandschutz, der Umsetzung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, der Ausstattung und Einrichtung von Schulen sowie der Sanierung und Erneuerung von Straßen und Brücken. Im Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik sind Maßnahmen zur Sanierung und der Neubau von Feuerwehrgebäuden, von Schulen und Kindertagesstätten vorgesehen. Weitere Investitionsschwerpunkte bilden die Umbaumaßnahmen für den Ganztagsbetrieb in Grundschulen, die Umsetzung von Maßnahmen der 1. Säule aus der vom Land Niedersachsen zur Bewältigung multipler Problemlagen bereitgestellten Salzgitterhilfe und des Integrationsfonds“.

Der Haushaltsplan mit Satzung für den Doppelhaushalt 2023/2024 wird in Kürze im Fachdienst Haushalt und Finanzen der Stadt Salzgitter öffentlich ausgelegt.

Weitere Informationen:

Erläuterungen und Hinweise