Am Karfreitag sind Veranstaltungen, die über die Bewirtung mit Speisen und Getränken hinausgehen (zum Beispiel Musikdarbietungen oder Preisskat), in Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen verboten. Zudem muss in Gastronomiebetrieben auf Unterhaltungsmusik verzichtet werden. Weiterhin dürfen Spielhallen nicht öffnen und sonstige Veranstaltungen mit Umzügen, Unterhaltungsmusik oder anderen Festivitäten dürfen nicht stattfinden.
Diese Einschränkungen gelten am Ostermontag ebenfalls, dort allerdings nur in der Zeit von 7 bis 11 Uhr morgens.