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Salzgitter

1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 genehmigt

Das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat den Nachtrag zum Doppelhaushaushalt 2021/2022 für das Haushaltsjahr 2022 mit Entscheidung vom 07.06.2022 genehmigt. Der Rat der Stadt Salzgitter hatte in der Ratssitzung am 27.04.2022 die erste Nachtragshaushaltssatzung für 2022 beschlossen.

Daten zum Haushalt

Der Nachtragshaushalt beschränkt sich im Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes G.E.L. (Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik) auf die Veränderungen, die sich aus der Einplanung der Grundschule Nord sowie der Interimslösung mit Systembauweise ergeben.

Im Haushalt der Kernverwaltung wird lediglich die dazu erforderliche investive Weiterleitung der Integrationsfondsmittel in Höhe von 5.950 T€ abgebildet, sowie ein Zuschuss in Höhe von 800 T€ im Aufwand für die Deckung der Mietaufwendungen für die Interimslösung eingeplant. Es ergibt sich daraus keine Erhöhung der Kreditermächtigung, der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt verschlechtert sich jedoch von 47.346 T€ auf 48.146 T€.

Nach der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 07.06.2022 wurde der 1. Nachtragshaushalt 2022 im Amtsblatt vom 29.06.2022 veröffentlicht und lag im Anschluss vom 30.06.2022 bis 08.07.2022 öffentlich aus. Wirksam wurde der Haushalt damit am 09.06.2022

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  • Stadt Salzgitter