Inhalt anspringen

Salzgitter

Zweitwohnungsteuer

Die Stadt Salzgitter erhebt seit dem 01. Januar 2020 eine Zweitwohnungsteuer.

Wer ist von der Zweitwohnungsteuer betroffen?

Die Steuer betrifft alle Personen, die eine Zweitwohnung im Stadtgebiet der Stadt Salzgitter innehaben. Ende 2019 waren rund 4.700 Personen über 18 Jahren mit einem Zweitwohnsitz in Salzgitter gemeldet.

Sollten Sie sich in Salzgitter mit einem Zweitwohnsitz angemeldet haben, erhalten Sie von uns an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes ein Anschreiben in dem wir Sie auffordern, den Erklärungsbogen zur Zweitwohnungsteuer auszufüllen. Bitte senden Sie diesen unterschrieben an die Stadt Salzgitter zurück.

Alternativ können Sie auch die Erklärung (siehe Downloads unten) herunterladen, ausfüllen und unterschrieben an uns senden.  

Wie meldet man die Zweitwohnung ab?

Sollte Ihre Zweitwohnung hier nicht mehr bestehen oder soll die Zweitwohnung in die Hauptwohnung umgemeldet werden, so ist die Ab- bzw. Ummeldung bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes bzw. des zukünftigen Hauptwohnsitzes zu durchzuführen. Maßgeblich für die Entscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz ist, dass sich am Hauptwohnsitz der überwiegende Lebensmittelpunkt befindet.

Wer ist von der Zweitwohnungsteuer befreit?

Befreit von der Zweitwohnungsteuer sind u.a. Studenten, die in der Stadt Salzgitter eine Zweitwohnung innehaben und mit Hauptwohnung z.B. in der Wohnung der Eltern gemeldet sind und dort nur über ein Zimmer oder eine Schlafstätte verfügen.

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer?

Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zweitwohnungsteuer in Salzgitter ist die Nettokaltmiete der Zweitwohnung. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent der Nettokaltmiete. Die Steuer ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres mit je einem Viertel des Jahresbetrages fällig.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Die aktuelle Version der Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer finden Sie unter Downloads unten. Dort finden Sie auch weitere Erläuterungen als PDF-Dokument sowie die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer.

Für weitere Fragen zur Zweitwohnungsteuer melden Sie sich gerne per E-Mail oder Telefon bei uns.

Sie haben mittlerweile keinen Zweitwohnsitz mehr in Salzgitter oder wollen diesen abmelden?

Bitte kontaktieren Sie hierfür die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes, bei der die Abmeldung des Zweitwohnsitzes gemäß des § 21 Absatz 4 Satz 3 Bundesmeldegesetz erfolgen muss.

Sollte es Probleme bei der Abmeldung an Ihrem Hauptwohnsitz geben, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an das  BürgerCenterstadt.salzgitterde und machen Angaben zu Sachverhalt und Kontaktdaten.

Sie haben ein anderes Anliegen?

Füllen Sie bitte den Ihnen übersandten Vordruck aus und senden ihn an die Stadt Salzgitter. Ihre Steuerpflicht wird dann für die Veranlagung im Frühjahr 2020 geprüft.

Bitte geben Sie unbedingt ihre Kontaktdaten an!

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter / A. Kugellis