Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Grundsätzlich gilt in Deutschland für den Erwerb der Staatsangehörigkeit das Abstammungsprinzip. Seit dem 1. Januar 2000 gilt zusätzlich das Geburtsrecht. Ab diesem Zeitpunkt werden in Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern mit der Geburt Deutsche, wenn ein Elternteil sich bei der Geburt seit mindestens 8 Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält und freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger (oder gleichgestellt) ist oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt.
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Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
Grundsätzlich reicht zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Bundespersonalausweis oder der Reisepass aus. In besonderen Fällen benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis. Er wird nur auf Antrag ausgestellt. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht insbesondere verloren durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, Verzicht oder Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass neben den genannten Erwerbs- bzw. Verlustgründen noch weitere in Betracht kommen können. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich ausführlich beraten zu lassen.