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Salzgitter

BREXIT

Mit dem Referendum vom 23. Juni 2016 hat sich eine Mehrheit der britischen Wählerinnen und Wähler für einen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ausgesprochen. Was bedeutet der Brexit für die britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger?

Aufenthalt britischer Staatsangehöriger in Salzgitter

Sofern es nicht noch zu einem Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich kommt, genießen britische Staatsbürger mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht mehr die Vorzüge der Unionsbürgerschaft. Zu diesen Vorzügen gehören unter anderem das allgemeine Freizügigkeitsrecht wie auch die Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit. Der BREXIT hat somit für britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aufenthaltsrechtliche Konsequenzen.

Welche Auswirkungen hat der BREXIT auf mein Aufenthaltsrecht?

Zu Aufenthaltsrechten ist im Austrittsabkommen folgendes Prinzip geregelt:

  • Bis zum 31. Dezember 2020, dem Ende des Übergangszeitraums, wird hinsichtlich der Aufenthaltsrechte so getan, als wäre das Vereinigte Königreich noch ein EU-Mitgliedstaat. An den Aufenthaltsrechten von Briten und Britinnen und ihren Familienangehörigen und am Recht, in Deutschland zu arbeiten, ändert sich währenddessen also nichts.

  • Ab dem 1. Januar 2021 haben Personen, die bis dahin zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland (oder einem anderen EU-Staat) berechtigt waren und von diesem Recht Gebrauch gemacht hatten, im Wesentlichen dieselben Rechte wie vor dem Austritt. Die Rechte werden also "eingefroren".
    Diese Rechte bestehen "kraft Gesetzes", Sie brauchen nichts zu tun, um sie geltend zu machen. Um nachweisen zu können, dass Sie Rechte nach dem Austrittsabkommen haben, benötigen Sie jedoch ein Dokument, das Sie bei der Ausländerbehörde erhalten. Bitte vereinbaren Sie gegebenenfalls ein Beratungsgespräch.

  • Bis zum 30. Juni 2021 müssen Britinnen und Briten, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, ihren Aufenthalt bei der für Ausländerbehörde anzeigen, um dann das neue Aufenthaltsdokument erhalten zu können.

Die Ausländerbehörde empfiehlt, bereits zum jetzigen Zeitpunkt den Aufenthalt formlos anzuzeigen. 

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