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Für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist in der Regel die Beantragung durch beide Elternteile erforderlich, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben.
Die Antragstellung kann nur dann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.
Zur Prüfung der Unterschrift ist die Vorlage des Ausweises oder einer Kopie notwendig.
Das Kind muss unabhängig vom Alter bei der Beantragung zur Identifikation anwesend sein!
Die Möglichkeit einem Kind einen Reisepass auszustellen bleibt unberührt.
Für die Beantragung benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- ggf. Einverständniserklärung
- 1 biometrisches Lichtbild
- die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr)
Der Kinderreisepass kann ggf. bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Hierzu ist ein weiteres Lichtbild, sowie ggf. die persönliche Unterschrift des Kindes erforderlich. Kinderreisepässe, die nach dem 01.01.2021 beantragt worden sind, haben nur noch eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.
Der Kinderreisepass darf noch nicht abgelaufen sein!
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 €. Die Gebühr für die Verlängerung des Kinderreisepasses beträgt 6,00 €.
Sollte ein Kinderreisepass verloren gehen, ist der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde anzuzeigen. Sollte der Verlust durch einen Diebstahl erfolgt sein, ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei zu machen.
(Stand, 03.06.2020!): Der Passfotoautomat im Eingangsbereich des Rathauses kann derzeit nicht verwendet werden.
Bitte lassen Sie das Passfoto Ihres Kinder von einer/einem Fotografen/in erstellen.
Für Säuglinge ist jedoch ein Fotograf zu beauftragen, da auf den Bildern kein störender Hintergrund (z.B. Pullover der Mutter) zu sehen sein darf.