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Salzgitter

Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz

Zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz hat die Niedersächsische Landesregierung Empfehlungen sowie einen entsprechenden Bußgeldkatalog erarbeitet.

Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen schützen, indem es beispielsweise die altersgerechte Abgabe von Computerspielen, den Aufenthalt in Discotheken, den Kinobesuch oder die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche regelt. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind kein Kavaliersdelikt und werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

Rechtlich gesehen stellt der Bußgeldkatalog nur eine Empfehlung des Landes dar, weil seine Anwendung den örtlichen Ordnungsbehörden obliegt. Der Bußgeldkatalog soll dazu dienen, dass Verstöße in Niedersachsen gleichmäßig behandelt werden. Die Stadt Salzgitter setzt die Empfehlungen seit 2010 bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz um und schöpft den Bußgeldrahmen des Katalogs konsequent aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die Stadt Salzgitter höchste Priorität. Die Bußgelder sind daher ein deutliches Signal, sich an die Bestimmungen des Jugendschutzes zu halten.

Die empfohlenen Bußgelder sehen jeweils einen Regelsatz sowie Rahmensätze vor. Diese sind davon abhängig, ob der Verstoß z.B. von Veranstaltern und Betreibern einer Gaststätte oder einer Diskothek begangen wurde (100 % des Regelsatzes), von angestellten Betriebsleitern (75 %) oder von sonstigen Beauftragten zur Einhaltung von Jugendschutzvorschriften (Türsteher, Kassenpersonal, Bedienung). Bei fahrlässigem Handeln sind 2/3 des Regel- bzw. Rahmensatzes festzusetzen. Sonstige erwachsene Personen, die vorsätzlich gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen (Eltern, erziehungsbeauftragte Personen usw.), sollen 20 % des Regelsatzes zahlen.

Eine weitere Differenzierung findet dahingehend statt, ob von dem Verstoß Kinder oder Jugendliche betroffen sind, z.B. wird der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten mit einem höheren Regelsatz belegt als der Aufenthalt von Jugendlichen. So liegt z.B. der Regelsatz beim Verstoß gegen die Aufenthaltsbestimmungen von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten bei 250 EUR bis 1.000 EUR, in Spielhallen bei 750 EUR bis 5.000 EUR. Die unerlaubte Abgabe von alkoholischen Getränken wird mit 500 EUR bis 3.000 EUR je nach Alter der Kinder und Jugendlichen und die Abgabe von Tabakwaren mit einem Bußgeld - Regelsatz von 1.000 EUR geahndet.

Weitere Informationen zum neuen Bußgeldkatalog gibt es auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit.

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