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Salzgitter

Niedersächsisches Gaststättengesetz

Am 1. Januar 2012 ist das Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG) in Kraft getreten. Es ersetzt die bis dahin noch gültigen Regelungen des Gaststättengesetzes des Bundes (GastG).

Restaurant in Salzgitter.

Kernpunkt des NGastG ist der Übergang vom bislang "erlaubnispflichtigen" zum nur noch "anzeigepflichtigen" Gewerbe. Das bedeutet, wenn bislang zum Betreiben einer Gaststätte eine Erlaubnis beantragt werden musste, ist dieser Gaststättenbetrieb nur noch anzuzeigen. Einer Erlaubnis bedarf nun es nicht mehr.

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  • Stadt Salzgitter