Erteilungsvoraussetzungen
Wird jemand beim Führen solcher Waffen ohne Erlaubnis angetroffen, dann ist das eine Straftat. Es droht eine Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und die Einziehung der Waffe. Das Schießen in der Öffentlichkeit ist allerdings - außer in Notwehr - auch mit dem „Kleinen Waffenschein" verboten. Das gilt auch an Silvester! Ausnahmen gibt es nur in wenigen Einzelfällen, z.B. für Theater- /Filmaufführungen oder als Startzeichen bei Sportveranstaltungen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet.
Für Gas-, Signal- und Schreckschusswaffen ohne PTB-Zeichen gilt weiterhin die Waffenbesitzkarten- und Waffenscheinpflicht. Der Kleine Waffenschein ist für die Gattung der Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen unbefristet und ohne ausdrückliche Beschränkung auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu erteilen.
Das Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen bleibt unberührt.
Gebühren:
"Kleiner Waffenschein" |
65 EUR |