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Salzgitter

Kleiner Waffenschein

Alle Personen, die eine Gas-, Signal- oder Schreckschusswaffe mit PTB-Zulassungszeichen in der Öffentlichkeit bei sich tragen (führen), müssen einen so genannten „Kleinen Waffenschein“ besitzen.

Wird jemand beim Führen solcher Waffen ohne Erlaubnis angetroffen, dann ist das eine Straftat. Es droht eine Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und die Einziehung der Waffe. Das Schießen in der Öffentlichkeit ist allerdings - außer in Notwehr - auch mit dem „Kleinen Waffenschein" verboten. Das gilt auch an Silvester! Ausnahmen gibt es nur in wenigen Einzelfällen, z.B. für Theater- /Filmaufführungen oder als Startzeichen bei Sportveranstaltungen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet.

Für Gas-, Signal- und Schreckschusswaffen ohne PTB-Zeichen gilt weiterhin die Waffenbesitzkarten- und Waffenscheinpflicht. Der Kleine Waffenschein ist für die Gattung der Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen unbefristet und ohne ausdrückliche Beschränkung auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu erteilen.

Das Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen bleibt unberührt.

Gebühren:

"Kleiner Waffenschein"

65 EUR

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