Standplatzvergabe für Altkleidercontainer
Für das Aufstellen der Altkleidercontainer wird eine Sondernutzungsgenehmigung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz benötigt. Diese wird in den o.g. Fällen auf Antrag für ein Jahr (01.01 bis 31.12) befristet erteilt. Die Sondernutzungsgenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Anzahl und Stelldauer der Altkleidercontainer und ist der Sondernutzungsgebührensatzung zu entnehmen.
Interessenten haben ihre Anträge bis zum 31.10. eines jeden Jahres für das folgende Kalenderjahr einzureichen. Liegen für die jeweilige Stellfläche mehrere Anträge vor, so erfolgt die Vergabe der Stellflächen im Losverfahren.