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Salzgitter

Falsche Zeit für freudige Feste

Der November ist der Monat der Besinnung und des Gedenkens; fröhliche Feste und laute Musik hat der Gesetzgeber - zumindest soweit sie öffentlich stattfinden - deshalb für die „Stillen Feiertage" eingeschränkt.

In Niedersachsen gelten demnach Einschränkungen im November für den Volkstrauertag, den Buß- und Bettag und den Totensonntag.

Am Volkstrauertag und am Totensonntag sind bereits von 5 Uhr morgens an Veranstaltungen in Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen verboten, die über die Bewirtung mit Speisen und Getränken hinausgehen (z.B. Musikdarbietungen, Preisskate). Außerdem muss in Gastronomiebetrieben auf Unterhaltungsmusik verzichtet werden. Spielhallen dürfen nicht geöffnet sein. Darüber hinaus sind keine Veranstaltungen gestattet, die mit Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder anderen Festivitäten verbunden sind.

Am Buß- und Bettag gelten dieselben Einschränkungen, jedoch nur in der Zeit von 7 bis 11 Uhr morgens.

Bei Fragen können Sie sich an den Fachdienst BürgerService und Ordnung der Stadt Salzgitter wenden (Kontakt siehe unten).

Kontakt:

Fachdienst BürgerService und Ordnung
Stadt Salzgitter

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  • A. Kugellis