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Salzgitter

Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis März 2025 verlängert

Bundesrat stimmt Verordnung des Bundesinnenministeriums zu

Die Aufenthaltstitel aller Geflüchteten aus der Ukraine laufen bundesweit bis spätestens zum 04.03.2024 ab. Der Rat der Europäischen Union hat mit Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2409 vom 19. Oktober 2023 den vorübergehenden Schutz mit Wirkung zum 13. November 2023 um ein Jahr bis zum 4. März 2025 verlängert.

Eine Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte hat der Bundesrat am 24.11.2023 zugestimmt. Die Verordnung wird einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Danach wird eine automatische Fortgeltung der am 01.02.2024 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Absatz 1 AufenthG in Kraft treten. Ein Verlängerungsantrag für die erteilten Aufenthaltserlaubnisse und einer Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig.

Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 01.02.2024 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 04.03.2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fort. Die Fortgeltung endet mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall oder wenn die Aufenthaltserlaubnis auf Grund der Änderung einer Auflage oder Nebenbestimmung erneut erteilt wird.

Die Ausländerbehörde möchte Sie daher bitten, von Anfragen bezüglich der Verlängerung über den 04.03.2024 hinaus, abzusehen. Online-Terminbuchungen werden im Buchungssystem storniert.

Sofern Ihr Aufenthaltstitel vor dem 01.02.2024 ausläuft, wenden Sie sich dahingehend an die Ausländerbehörde. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular.

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