Er ist zuständig sowohl für gemeindeverfassungs-rechtliche Grundsatzfragen, für die Vorbereitung und Betreuung der Sitzungen der genannten Gremien, als auch für Aufgaben der städtischen Repräsentation, des städtischen Protokolls, für Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen sowie für Alters- und Ehejubiläen.
Weitere Aufgaben sind der Datenschutz, die Betreuung des Ratsinformationssystems, das Schöffen- und Schiedsmannwesen, die Vorbereitung und Durchführung von Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen sowie die städtische Fahrbereitschaft.